AWB Landkreis Aurich - Verwertung von PPK Referenznummer der Bekanntmachung: 1072/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Holtmeedeweg 6
Ort: Großefehn
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Hans-Hermann Dörnath, Betriebsleiter
E-Mail:
Telefon: +49 4941-16-7000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mkw-grossefehn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
AWB Landkreis Aurich - Verwertung von PPK
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Für die Verwertung wird
- der kommunale Anteil der Gesamtmenge des im Landkreis Aurich erfassten Altpapiers
- sowie die miterfassten Anteile an Verkaufsverpackungen aus PPK, die nicht selbst durch die Systembetreiber vermarktet werden,
zugrunde gelegt. Die erfasste Gesamtmenge belief sich in den letzten zwölf Monaten (Sep. 2022 bis Aug. 2023) auf ca. 14.300 t (Gewichtstonnen). Der Ausschreibung werden 11.600 t/a zugrunde gelegt. Näheres siehe Kap. 3.1.2 der Vergabeunterlagen.
Die PPK werden durch den Auftraggeber zu einer vom AN zu benennenden Übergabestelle angeliefert. Als Übergabestelle kommen Behandlungs- oder Verwertungsanlagen (Papierfabriken) oder zugelassene Zwischenläger für PPK in Betracht.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2026, sofern er nicht durch den AG oder den AN mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher vorzulegen:
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
BB 2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 einreichen.
WL1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz
Es sind Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022 zu machen.
WL2 Eigenerklärung zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen
Als ähnliche Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.
Es sind Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022 zu machen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil!
Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.4 einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Bieter - Bietergemeinschaft
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit, AVV 15 01 01 oder 20 01 01. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Lagern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet.
Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/Tätigkeiten, AVV 15 01 01 oder 20 01 01.
Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz)
Es ist mindestens eine Referenz über die Verwertung von Altpapier mit Angabe von
-Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefonnummer)
-Tätigkeit
-Zeitraum
-Umfang der Tätigkeit
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, bei Einsatz von Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe:
Im Angebotsformular sind Angaben zur Verwertungskette zu machen und zu erklären, in welchem Umfang Dritte eingeschaltet werden sollen (Formblatt LU 1).
Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachzuweisen, dass dieser dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stellt.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ62KB
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-1334
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.