Nutzfahrzeuge_Busse_2023_Zuschlag Referenznummer der Bekanntmachung: Nutzfahrzeuge_Busse_2023 Zuschlag
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Ort: Nordhorn
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 48529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): HLP. Heiermann Losch Rechtsanwälte, Dr. Alexandra Losch
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bentheimer-eisenbahn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nutzfahrzeuge_Busse_2023_Zuschlag
Die Vergabestelle schreibt die Lieferung von neun (9) Solo-Standard-Bussen (bis 12,5m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid und zwei Gelenkbusse (17,5m bis 20m) mit der Antriebsart Diesel aus. Die Fahrzeuge müssen bis zum
15.12.2023
voll funktionsfähig in vertragsgemäßem Zustand ausgeliefert und abgerechnet sein. Details sind den Lastenheften zu entnehmen.
Nutzfahrzeuge GmbH Otto-Hahn-Straße 1 48529 Nordhorn
Lieferung von neun (9) Solo-Standard-Bussen (bis 12,5m) mit der Antriebsart Diesel-Mildhybrid und zwei Gelenkbusse (17,5m bis 20m) mit der Antriebsart Diesel
AUSFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Ferner ist die Eigenerklärung i.S.d. Art 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (siehe Erklärungsmuster in Anlage 3 - Antrag auf Teilnahme) einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Busse 2023
Postanschrift: Fasanenweg 10
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHS62SF
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 413115-2943
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach§97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass demUnternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zuentstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
$ 134 GWB lautet:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträgekönnen öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oderden Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnenbeeinträchtigen könnte.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: +49 413115-2943