Stadt Wolfenbüttel, Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen - Segment Mini Referenznummer der Bekanntmachung: 124-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtmarkt 3-6
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 533186647
Fax: +49 5331867647
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wolfenbüttel, Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen - Segment Mini
Stadt Wolfenbüttel, Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen - Beschaffung von 2 E-Fahrzeugen, Segment Mini
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wolfenbüttel stellt den städtischen Fuhrpark sukzessive auf klimafreundliche
Antriebe um. Damit erfüllt Sie die Vorgaben des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes
sowie die Ziele des Bundesklimaschutzgesetztes, indem Sie die während der Nutzung der
Fahrzeuge entstehenden Emissionen reduziert.
Im Jahr 2022 konnte sich die Stadt Wolfenbüttel mit einem Antrag auf den Förderaufruf
03EMI5 - ELEKTROFAHRZEUGE UND LADEINFRASTRUKTUR - AUFRUF 06/ 2022,
durchsetzen und einen Zuwendungsbescheid für „Zuwendung aus dem Sondervermögen
„Klima- und Transformationsfonds“ (KTF), Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68304,
Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „Stadt Wolfenbüttel_19PKW_2LFZ_21LIS“ erhalten.
Ausgeschrieben werden zwei Elektrofahrzeuge im Segment Mini, die bis spätestens
30.06.2024 im zugelassenen Zustand an einem festgelegten Bestimmungsort im Stadtgebiet
Wolfenbüttel auszuliefern sind. Spätester zulässiger Rechnungseingang für vereinbarte
Lieferungen ist der 14.06.2024. Der genaue Zeitpunkt der Leistungserbringung wird in
beidseitigem Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern bestimmt.
Angebote werden nur akzeptiert, wenn diese eine schriftliche Bestätigung über die Wahrung
der Fristen enthält. Der Bieter übernimmt in diesem Fall die Haftung.
Aufgrund der Bestimmungen der Zuwendung aus Bundesmitteln gilt für diese Ausschreibung
das durch das Kraftfahrtbundesamt beschriebene Segment der Minifahrzeuge. Aus der
Anlage 2 zum Förderaufruf geht damit eine durch folgende Fahrzeugmodelle abschließende
Liste zulässiger Fahrzeugfabrikate einher:
Elaris Finn (alle Versionen)
Elaris PIO (alle Versionen)
Mercedes Benz smart EQ fortwo (alle Versionen)
NIKROB FREZE EV (alle Versionen)
Dacia Spring (alle Versionen)
Renault Twingo
Zu liefern sind zwei Fahrzeuge derselben Marke.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die Lieferung muss bis zum 30.06.2024 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- FB 124 oder Präqualifizierung
- Präqualifizierungsnachweis ODER Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft (jeweils mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 12 Monate).
- Nachweis über Eintragung ins Berufsregister
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Erklärungen zum NTVergG
- Produktdatenblätter, Nachweise und Eigenerklärungen gem. Zuschlagskriterien
- Produktdatenblätter
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Bitte beachten Sie, dass bei der Angebotsabgabe zwingend das in den Vergabeunterlagen (Zur Rückgabe) bereitgestellte Leistungsverzeichnis hochzuladen ist. Das vom Vergabeportal generierte Preisblatt im Excel-Format ist unzureichend.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.