Stadtwerke Barsinghausen - Neubau des Wasserwerks Eckerde - VE 1 Ingenieurbauwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 168-2022/1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Poststraße 1
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-barsinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Barsinghausen - Neubau des Wasserwerks Eckerde - VE 1 Ingenieurbauwerk
Errichtung des Ingenieurbauwerks für eine Wasseraufbereitungsanlage im Rahmen des Neubaus des Wasserwerks Eckerde.
Wasserwerk Eckerde Gehrdener Straße 4 30890 Barsinghausen
Erdarbeiten/ Massivbauarbeiten
- Erdarbeiten ca. 15.800 m³ Aushub, Abfuhr und Einbau
- Baugruben-Spundwandverbau ca. 1.600 m²
- Beton- und Stahlbetonarbeiten ca. 1.400 m³ (ÜK2 Baustelle)
- Mauerwerksarbeiten ca. 150 m²
- Verblendmauerwerk ca. 220 m²
Stahlbauarbeiten
- Dachdeckarbeiten, ca. 1.350 m² Stehfalzabdeckung
- Fassadenarbeiten Thermowände 950 m²
- Geländer Stahl und Edelstahl ca. 580 m
- Tragkonstruktion Stahl, verzinkt, 135.000 kg
Metallbau
- Aluminiumfenster und Fensterelemente ca. 13 Stück
- Aluminium Innen- und Außentüren ca. 28 Stück
Wand- und Bodenbeläge
- Fliesenarbeiten, ca. 1.700 m²
TGA Heizung-Lüftung-Sanitär
- Luftleitungen ca. 90 m, 1 Lüftungsgerät WRG, 2 Rohr-Kulissenschalldämpfer
- 2 Splitgeräte inkl. Zubehör für Kälteanlage
- 1 Wärmepumpe inkl. Zubehör
- 3 Hocheffizienzpumpen
- Abwasserrohrleitungen ca. 56 m, Abwasserrohrleitungen ca. 30 m
- Gebäudeentwässerung ca. OD 110-200. 155 m, Rinnen ca. 90 m
Malerarbeiten
- Wand und Deckenanstriche, ca. 1900 m²
Vorplatz/ Straßenbau
- Straßenbauarbeiten, Pflasterfläche ca. 3.100 m²
- Zaunpfosten für Stahlmattenzaun ca. 185 Stück; Stahlmatten ca. 350 m
- Elektrisches Schiebetor 1 Stück
PV-Anlage
- Modulfläche ca. 612 m²
- Generatorgesamtleistung: 125 kWp mit 4 Generatorfelder
- Spezifischer Jahresertrag ca. 830 kWh pro kWp
- Prognostizierter Jahresertrag ca. 103.393 kWh
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens drei Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufzufordern. Voraussetzung hierfür ist, dass die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen erfüllt sind. Sofern die Anzahl der Bewerber, welche die Eignungskriterien erfüllen, weniger als drei beträgt, kann der Auftraggeber das Verfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten auffordert, welche die Kriterien erfüllen.
Die vorstehende Angabe zur Vertragslaufzeit ist lediglich als "Platzhalter" für den Teilnahmewettbewerb zu verstehen. Maßgeblich sind die Vertragsunterlagen, die in der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus der Errichtung von Hochbauten als Generalunternehmer).
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren.
Zu 1.: Jahresumsatz aus der Errichtung von Hochbauten als Generalunternehmer mindestens 12,0 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2020-2022.
Zu 2.: Deckungssummen von jeweils mindestens 5,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Umweltschäden) je Schadensfall.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge.
4. Technische Fachkraft für die Qualitätskontrolle
Angabe (Eigenerklärung) einer für die Qualitätskontrolle vorgesehenen technischen Fachkraft unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in Jahren.
Zu 3.: Es sind mindestens zwei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar in diesem Sinne sind Aufträge über die Errichtung von Hochbauten für die Trinkwasserversorgung inkl. Herstellung von Trinkwasserbehältern mit Baukosten (Summe KG 300 bis 500) von mindestens 2,0 Mio. Euro netto, bei denen der Beginn der Leistungen des Bewerbers frühestens zum 01.01.2015 erfolgte.
Zu 4.: Bzgl. der für die Qualitätskontrolle vorgesehenen Person ist ein Nachweis der Qualifikation entsprechend DVGW-Regelwerk W316 oder gleichwertig vorzulegen.
5. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
6. Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Eigenerklärung zur Zahlung von Mindestentgelten im Sinne des MiLoG bzw. gemäß allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
7. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche durch Mängelansprüchebürgschaft gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Gemäß VOB/B und Besondere Vertragsbedingungen (Anlage B03 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Nachunternehmer
Bieter haben in der Liste der Nachunternehmerleistungen (Teil D, Anlage D02) mit dem Angebot anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Formblatt ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, vor Zuschlagserteilung ihre vorgesehenen Nachunternehmer namentlich zu benennen und für diese Nachunternehmer jeweils Eignungsnachweise vorzulegen.
2. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er bei Abgabe des Teilnahmeantrags seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C02) nachzuweisen.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C03) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
4. Vorbehalt des Zuschlags auf Basis der Erstangebote
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Zuschlag auf Basis der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Bereits die Erstangebote müssen daher verbindlich sein.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6VV3
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.