Landkreis Holzminden - Breitband Einzellose 2, 3 und 4 Referenznummer der Bekanntmachung: LKHOL-2023-08-007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bürgermeister-Schrader-Straße 24
Ort: Holzminden
NUTS-Code: DE926 Holzminden
Postleitzahl: 37603
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5531707743
Fax: +49 55317076179
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-holzminden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Holzminden - Breitband Einzellose 2, 3 und 4
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 25.03.2021 in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4.
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Da sich im laufenden Verfahren in den Einzellosen 2, 3 und 4 jeweils Adressen als nicht förderfähig herausgestellt haben bzw. Gegenstand von eigenwirtschaftlichen Erschließungen sind, sollen diese aus der Ausschreibung herausgenommen werden. Die Veränderung des Ausbaugebiets in den Einzellosen 2, 3 und 4 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Nachdem Los 2 im laufenden Verhandlungsverfahren aufgrund der erheblichen Adressreduzierung zunächst vollständig herausgenommen und das Verfahren insoweit teilweise zurückgenommen wurde, wird Los 2 mit dem reduzierten Ausbaugebiet wieder in das Verfahren aufgenommen und das Verfahren entsprechend zurückversetzt.
Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 ermöglichen soll. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf ein, zwei oder alle Einzellos(e) 2, 3 und 4 oder auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben. Vielmehr werden diese Unternehmen parallel zur Änderungsbekanntmachung aufgefordert, Ihre Angebote anzupassen und ggf. noch ein Gesamtangebot abzugeben. Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 angepassten Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents) entnommen werden.
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Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
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Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Da das Vergabemanagementsystem ein entsprechendes Veröffentlichungsformular nicht vorsieht, wird hilfsweise auf die Vergabeart VgV-Verhandlungsverfahren zurückgegriffen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Vergabe nach der KonzVgV, und zwar um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb handelt.
Bewerber haben die Möglichkeit, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch einen Teilnahmeantrag für die Einzellose 2 und/ oder 3 und/ oder 4 sowie daneben oder stattdessen für ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 einzureichen. Eine Bewerbung auf das Einzellos 1 ist NICHT mehr möglich (siehe Teilnahmeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents). Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf eines oder beide Einzellose 2 und 4 oder auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben. Vielmehr werden diese Unternehmen parallel zur Änderungsbekanntmachung aufgefordert, Ihre Angebote anzupassen und ggf. noch ein Gesamtangebot abzugeben.
Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen)
37603 Holzminden
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 25.03.2021 in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4.
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Da sich im laufenden Verfahren in den Einzellosen 2, 3 und 4 jeweils Adressen als nicht förderfähig herausgestellt haben bzw. Gegenstand von eigenwirtschaftlichen Erschließungen sind, sollen diese aus der Ausschreibung herausgenommen werden. Die Veränderung des Ausbaugebiets in den Einzellosen 2, 3 und 4 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Nachdem Los 2 im laufenden Verhandlungsverfahren aufgrund der erheblichen Adressreduzierung zunächst vollständig herausgenommen und das Verfahren insoweit teilweise zurückgenommen wurde, wird Los 2 mit dem reduzierten Ausbaugebiet wieder in das Verfahren aufgenommen und das Verfahren entsprechend zurückversetzt.
Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 ermöglichen soll. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf ein, zwei oder alle Einzellos(e) 2, 3 und 4 oder auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben. Vielmehr werden diese Unternehmen parallel zur Änderungsbekanntmachung aufgefordert, Ihre Angebote anzupassen und ggf. noch ein Gesamtangebot abzugeben. Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 angepassten Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents) entnommen werden.
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Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf "Gewerbe" gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen)
Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe)
Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe)
Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinde und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe)
Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe)
37603 Holzminden
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 25.03.2021 in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4.
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Da sich im laufenden Verfahren in den Einzellosen 2, 3 und 4 jeweils Adressen als nicht förderfähig herausgestellt haben bzw. Gegenstand von eigenwirtschaftlichen Erschließungen sind, sollen diese aus der Ausschreibung herausgenommen werden. Die Veränderung des Ausbaugebiets in den Einzellosen 2, 3 und 4 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Nachdem Los 2 im laufenden Verhandlungsverfahren aufgrund der erheblichen Adressreduzierung zunächst vollständig herausgenommen und das Verfahren insoweit teilweise zurückgenommen wurde, wird Los 2 mit dem reduzierten Ausbaugebiet wieder in das Verfahren aufgenommen und das Verfahren entsprechend zurückversetzt.
Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 ermöglichen soll. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf ein, zwei oder alle Einzellos(e) 2, 3 und 4 oder auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben. Vielmehr werden diese Unternehmen parallel zur Änderungsbekanntmachung aufgefordert, Ihre Angebote anzupassen und ggf. noch ein Gesamtangebot abzugeben. Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 angepassten Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents) entnommen werden.
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Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf "Gewerbe" gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen)
Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe)
Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe)
Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinde und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe)
Stadt Stadtoldendorf, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe)
37603 Holzminden
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 25.03.2021 in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4.
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Da sich im laufenden Verfahren in den Einzellosen 2, 3 und 4 jeweils Adressen als nicht förderfähig herausgestellt haben bzw. Gegenstand von eigenwirtschaftlichen Erschließungen sind, sollen diese aus der Ausschreibung herausgenommen werden. Die Veränderung des Ausbaugebiets in den Einzellosen 2, 3 und 4 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Nachdem Los 2 im laufenden Verhandlungsverfahren aufgrund der erheblichen Adressreduzierung zunächst vollständig herausgenommen und das Verfahren insoweit teilweise zurückgenommen wurde, wird Los 2 mit dem reduzierten Ausbaugebiet wieder in das Verfahren aufgenommen und das Verfahren entsprechend zurückversetzt.
Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 ermöglichen soll. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf ein, zwei oder alle Einzellos(e) 2, 3 und 4 oder auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben. Vielmehr werden diese Unternehmen parallel zur Änderungsbekanntmachung aufgefordert, Ihre Angebote anzupassen und ggf. noch ein Gesamtangebot abzugeben. Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 angepassten Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents) entnommen werden.
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Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf "Gewerbe" gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen)
Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe)
Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe)
Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinde und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe)
Stadt Eschershausen, Gemeinde und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe)
37603 Holzminden
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 25.03.2021 in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4.
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Da sich im laufenden Verfahren in den Einzellosen 2, 3 und 4 jeweils Adressen als nicht förderfähig herausgestellt haben bzw. Gegenstand von eigenwirtschaftlichen Erschließungen sind, sollen diese aus der Ausschreibung herausgenommen werden. Die Veränderung des Ausbaugebiets in den Einzellosen 2, 3 und 4 erfordert eine entsprechende Anpassung der vorliegenden Ausschreibung zur Beauftragung eines Konzessionsnehmers. Nachdem Los 2 im laufenden Verhandlungsverfahren aufgrund der erheblichen Adressreduzierung zunächst vollständig herausgenommen und das Verfahren insoweit teilweise zurückgenommen wurde, wird Los 2 mit dem reduzierten Ausbaugebiet wieder in das Verfahren aufgenommen und das Verfahren entsprechend zurückversetzt.
Entsprechend handelt es sich bei der vorliegenden Bekanntmachung um eine Änderungsbekanntmachung, die Unternehmen, die sich bislang nicht an der vorliegenden Ausschreibung beteiligt haben, in Anbetracht der neuen Rahmenbedingungen eine Beteiligung an der Ausschreibung in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 bzw. ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 ermöglichen soll. Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf ein, zwei oder alle Einzellos(e) 2, 3 und 4 oder auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben. Vielmehr werden diese Unternehmen parallel zur Änderungsbekanntmachung aufgefordert, Ihre Angebote anzupassen und ggf. noch ein Gesamtangebot abzugeben. Diejenigen Bewerber, die sich auf diese Änderungsbekanntmachung um eine Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben, nehmen an einem Teilnahmewettbewerb teil, in dessen Rahmen Bewerber ermittelt werden, die zu einer Angebotsabgabe aufgefordert werden. Weitere Einzelheiten können den in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4 angepassten Ausschreibungsunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents) entnommen werden.
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Der Landkreis Holzminden (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel flächendeckend für Haushalte und Schulen leistungsfähige Zugängen zur Breitbandbandinfrastruktur herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen werden.
Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des 6. Calls des Förderprogramms des Bundes Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag für weiße Flecken und Schulen sowie drei weitere Förderanträge im Sonderaufruf "Gewerbe" gestellt. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber jeweils eine Kofinanzierung nach der RL Giganetzausbau Niedersachsen gestellt. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
Der Konzessionsnehmer soll - soweit vorhanden - sein eigenes Netz, - soweit wirtschaftlich sinnvoll - angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
Das Projektgebiet ist entsprechend der Anzahl der Förderantragsgegenstände in 4 Lose untergliedert:
Los 1 832.5/3-19 09NI300066 Landkreis Holzminden (weiße Flecken und Schulen)
Los 2 832.5/3-20 11NI300481 Stadt Holzminden und Flecken Bevern (Gewerbe)
Los 3 832.5/3-20 11NI300482 Stadt Stadtoldendorf, Gemeinden Deensen und Arholzen (Gewerbe)
Los 4 832.5/3-20 11NI300641 Stadt Eschershausen, Gemeinde und Hehlen und Flecken Lauenförde (Gewerbe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zunächst Ausführungen zu sämtlichen Eignungsanforderungen: Sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag die in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) enthaltene Bewerber- bzw. Bietergemeinschaftserklärung vorgelegt werden, in der für den Fall einer Beauftragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Auftraggeber erklärt wird. Für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt werden. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
Im Falle einer Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unter-nehmen eine Verpflichtungserklärung eignungsbeliehenen Unternehmens vorzulegen, welche in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) aufgeführt ist. Zudem sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass - sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird - die geforderten Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen sind. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Sofern der Bieter beabsichtigt Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) zu benennen und eine wie in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) geforderte Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen. Der konkrete Nachunternehmer ist nur dann zu benennen, wenn dieser bereits feststeht bzw. es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z.B. das Angebot von Endkundendiensten). In letzterem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur "Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine konkrete Leistungserbringung betreffen. Handelt es sich bei den Leistungen, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen dagegen um unwesentliche Teile der Leistungserbringung und stehen die Nachunternehmer noch nicht fest, sind in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) lediglich die Leistungen anzugeben, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen. Der Konzessionsgeber wird im Laufe des Verfahrens jedoch die konkrete Benennung der entsprechenden Nachunternehmer verlangen und die entsprechende in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument) geforderte Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einfordern.
Eignungsanforderungen zur Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
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Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents zum Download zur Verfügung.
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- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
- Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis.
- Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung) nebst Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
- Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgabe sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: Erklärung der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Bei Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens gemäß den Anforderungen in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
- Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktionen durch Unterzeichnung des Formulars "Eigenerklärung Russland-Sanktionen" (Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich der vorliegenden Konzession durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sollten die Umsatzzahlen aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Umsatzzahlen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022). Sollte die Bilanz aus dem Jahr 2022 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Bilanzen aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 anzugeben.
- Eigenerklärung über das Vorliegen ausreichender Kapitalrücklagen für die notwenigen Zwischenfinanzierungen des Projektes durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Sofern die Bilanzen keine ausreichenden Kapitalrücklagen ausweisen: Vorbehaltlose und projektbezogene Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass das Kapital durch diesen Finanzierungspartner bzw. Finanzdienstleister bereitgestellt werden.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (zweifach maximiert je Versicherungsjahr) jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Mindestanforderungen an die Kapitalrücklagen:
Bei einer Bewerbung auf das Los 2 hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
Bei einer Bewerbung auf das Los 3 hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
Bei einer Bewerbung auf das Los 4 hat die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR zu umfassen.
Bei einer Bewerbung auf zwei oder alle Einzellose 2, 3 und gilt als Mindestanforderung die Addition der vorgenannten geforderten Mindestwerte der jeweils angebotenen bzw. aller Einzellose 2, 3 und 4.
Bei einer Bewerbung auf ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 muss die Kapitalrücklage bzw. die Finanzierungsbestätigung einen Betrag von mindestens [Betrag gelöscht] EUR umfassen.
Sofern nachfolgend auf eine Anlage verwiesen wird, steht diese unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents zum Download zur Verfügung.
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- Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Angebotseinreichung) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der gesamten und der eigenen Leistung, des Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen eingestuft, die den Bau und den gleichzeitigen Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen.
- Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular "Eignungsnachweise" (Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung).
Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen:
Bei einer Bewerbung auf ein oder zwei der Einzellos(e) 2, 3 und 4 ist mindestens 1 geeignete Referenz zu nennen.
Bei einer Bewerbung auf alle drei Einzellose 2, 3 und 4 sind mindestens 2 geeignete Referenzen zu nennen.
Bei einer Bewerbung auf das Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 sind mindestens 4 geeignete Referenzen zu nennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorliegend handelt es sich um eine ÄNDERUNG DER BEKANNTMACHUNG vom 25.03.2021 in Bezug auf die Einzellose 2, 3 und 4.
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Bewerber haben die Möglichkeit, im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs noch einen Teilnahmeantrag für die Einzellose 2, und/ oder 3 und/ oder 4 sowie daneben oder stattdessen für ein Gesamtangebot über alle Lose 1 - 4 einzureichen. Eine Bewerbung auf das Einzellos 1 ist nicht mehr möglich (siehe Teilnahmeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y65Y14KH7EPP/documents). Bieter, die sich bereits im Rahmen der ersten Bekanntmachung (auch) auf eines oder beide Einzellose 2 und 4 oder auch auf ein Gesamtangebot über alle Lose beworben haben und gegenwärtig noch am Verhandlungsverfahren beteiligt sind, müssen sich nicht erneut bewerben. Vielmehr werden diese Unternehmen parallel zur Änderungsbekanntmachung aufgefordert, Ihre Angebote anzupassen und ggf. noch ein Gesamtangebot abzugeben.
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Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP, d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP an den Auftraggeber zu richten. Bewerber- und Bieterfragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Auftraggeber gerichtet werden. Der Auftraggeber wird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb einer angemessenen Frist über das Portal DTVP beantworten. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden allen Bewerbern bzw. Bietern in transparenter und nicht diskriminierender Weise unverzüglich durch den Konzessionsgeber auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y65Y14KH7EPP
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
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Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, so-fern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
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Telefon: +49 4131153308
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