Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe in Niedersachsen. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0160 (2) - E/0163 (2)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
E-Mail:
Telefon: +49 511/30285-0
Fax: +49 511/30285-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe in Niedersachsen. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe in den Bezirken Braunschweig, Lüneburg und Weser-Ems.
Im vorliegenden Ausschreibungsverfahren E/0160 (2) - E/0163 (2) wurden die Lose zusammengefasst, die in den vorangegangenen Ausschreibungsverfahren E/0160 Bezirk Braunschweig, E/0162 Bezirk Lüneburg und E/0163 Bezirk Weser-Ems nicht vergeben werden konnten.
Die ursprünglichen Losbezeichnungen wurden für das vorliegende Ausschreibungsverfahren E/0160 (2) - E/0163 (2) beibehalten.
Lieferzeitraum: 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 12 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
"Helmstedt"
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 507 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 6.690.553 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
154000 Landkreis Helmstedt
154010 Stadt Helmstedt
154014 Gemeinde Lehre
154019 Stadt Schöningen
154401 Samtgemeinde Grasleben
154402 Samtgemeinde Heeseberg
154500 Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Stadt Helmstedt
154501 Bäder- und Dienstleistungsgesellschaft mbH Helmstedt
"Gifhorn / Peine"
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 356 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 3.054.053 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
157002 Gemeinde Hohenhameln
157005 Gemeinde Lengede
157007 Gemeinde Vechelde
"Abwasserentsorgung Schöppenstedt"
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 51 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 479.546 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
158500 Abwasserentsorgung Schöppenstedt GmbH
"Stadt Einbeck"
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 218 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 1.182.058 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
155013 Stadt Einbeck
"Salzgitter"
Bezirk Braunschweig
Ökostrom für ca. 641 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 12.096.126 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
102000 Stadt Salzgitter
102001 Stadt Salzgitter (FD 66)
102500 ASG Abwasserentsorgung Salzgitter GmbH
"Osterholz"
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 111 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 879.076 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
356509 Kulturstiftung Landkreis Osterholz
356001 Gemeinde Axstedt
356003 Gemeinde Hambergen
356004 Gemeinde Holste
356006 Gemeinde Lübberstedt
356010 Gemeinde Vollersode
356401 Samtgemeinde Hambergen
"Aurich"
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 1.236 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 10.219.221 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
452006 Gemeinde Großefehn
452007 Gemeinde Großheide
452011 Gemeinde Hinte
452012 Gemeinde Ihlow
452014 Gemeinde Krummhörn
452025 Stadt Wiesmoor
452027 Gemeinde Dornum
452401 Samtgemeinde Brookmerland
452403 Samtgemeinde Hage
452500 Entwicklungs- und Dienstleistungsgesellschaft Ihlow mbH
452501 Touristik-GmbH Krummhörn-Greetsiel
452504 Großefehn Tourismus GmbH
452508 Luftkurort Wiesmoor Touristik GmbH
"Oldenburg"
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 111 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 2.158.431 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
458500 Bezirksverband Oldenburg
"Wesermarsch"
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 698 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 10.490.733 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
461000 Landkreis Wesermarsch
461002 Stadt Brake
461003 Gemeinde Butjadingen
461004 Stadt Elsfleth
461005 Gemeinde Jade
461006 Gemeinde Lemwerder
461007 Stadt Nordenham
461008 Gemeinde Ovelgönne
461009 Gemeinde Stadland
461507 GIB Entsorgung Wesermarsch GmbH
461508 Tourismus-Service Butjadingen GmbH & Co. KG
461509 Zukunftszentrum Technologie Nordenham-Wesermarsch GmbH
"Stadt Aurich"
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 536 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.672.520 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
452001 Stadt Aurich
452503 Auricher Bäder- und Hallenbetriebsgesellschaft mbH & Co. KG
"Landkreis Wittmund"
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 38 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 1.864.004 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
462000 Landkreis Wittmund
"Stadt Wittmund"
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 250 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 2.656.864 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr (2 Lieferjahre).
Losteilnehmer:
462019 Stadt Wittmund
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943