VPB/2M/DK0004 Marketenderwaren/Kioskwaren/PX articles/NAAFI articles/articles de cantine Referenznummer der Bekanntmachung: 6002535916-VpflABw
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bremer Str. 71
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VpflABw (IUD)
E-Mail:
Telefon: +49 441-929-0
Fax: +49 441-929-3101
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VPB/2M/DK0004 Marketenderwaren/Kioskwaren/PX articles/NAAFI articles/articles de cantine
VPB/2M/DK0004 - Rahmenvertrag für die Belieferung mit Marketenderwaren/Kioskwaren/PX articles/NAAFI articles/articles de cantine | IRQ/JOR
Siehe Leistungsbeschreibung.
Rahmenvertrag für die Belieferung mit Marketenderwaren/Kioskwaren bei Einsätzen der Bundeswehr in IRQ/JOR.
Laufzeit: 2 Jahre mit Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/04.2016)
Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate, gerechnet ab dem Angebotsschlusstermin)
Mitteillung der Bieterangaben zum Angebot (BAAINBw- Formular BAAINBw-B-V 043)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Jahre.
Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitserklärung).
Vorlage einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als sechs Monate gerechnet ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote) zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft und Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten (nicht älter als sechs Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote). Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der drei Krankenkassen vorzulegen, in denen die meisten Beschäftigten versichert sind.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: Dabei genügt zunächst eine formlose Eigenerklärung, dass im Auftragsfall rechtzeitig vor Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, deren Höhe der jeweiligen Angabe im Muster-Rahmenvertrag entspricht. Wenn diese Versicherung bereits bei Angebotsabgabe besteht, wird darum gebeten, den Nachweis darüber bereits beizufügen.
Zusätzlich geforderte Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket: Die Anlage "Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket" (Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Nachweis von mindestens einem Referenzobjekt aus den letzten drei Jahren, das mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen müssen noch nicht abgeschlossen sein, aber bereits über einen Zeitraum von einem Jahr laufen.
Vergleichbar ist eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Leistungszeitraums, eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation) sowie des Auftragswertes (ca. Angaben ausreichend).
Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Namen, Adresse und Telefonnummer.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit