Lieferung von Ultraschallwasserzählern Referenznummer der Bekanntmachung: TB23_1000
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Weserstraße 9a
Ort: Verden
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 27283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 42317680
Fax: +49 423176855
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ultraschallwasserzählern
Lieferung von Ultraschallwasserzählern mit Funkübertragung für 2024
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Trinkwasserverband Verden beabsichtigt für 2024 neue Wasserzähler mit Deckel zu beschaffen. Hierzu sind folgende Lieferfristen festgeschrieben und müssen eingehalten werden:
1. Lieferung am 08.01.2024 mit 2.000 Stck. Zähler Q3=4 inkl. aller Kleinmaterialien
und dann
14-tägig jeweils 2.000 Stck. Zähler Q3=4 inkl. aller Kleinmaterialien
Die Zähler müssen geeicht sein, eine Zulassung für Trinkwasser und einen Barcode-Strichcode 128 haben.
Der Deckel des Zählers soll das Logo des Trinkwasserverbandes Verden erhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Liefertermin von 2000 Zählern spätestens am 08.01.2024, dann 14-tägig jeweils 2000 Stück bzw. Rest 1000 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.