Mittagessenversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 60-11-40-107-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wendenring 1
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5314702905
Fax: +49 5314703553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagessenversorgung
Mittagessenversorgung in der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule und in der Grundschule Rheinring, im Gymnasium-Hoffmann-von-Fallersleben-Schule und in der Grund-und Hauptschule Pestalozzistraße
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragsnehmerin verpflichtet sich zur Sicherstellung der Mittagessenversorgung (einschließlich eines Rohkostanteils) inkl. der Entsorgung des hierbei anfallenden K3-Materials.
Los 1: Wilhelm-Bracke-Gesamtschule & GS Rheinring
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Schulmensa der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule, die auch von der Grundschule Rheinring genutzt wird, lässt grundsätzlich jede Verpflegungsart (Cook & Serve, Cook & Hold, Cook & Chill oder Cook & Freeze) zu. Aufgrund der Ausstattung der Mensa wird eine Frischküche als sinnvoll angesehen!
Für die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Entsorgung ist von der/vom AN ein Preis zu kalkulieren und dieser im Angebot abzugeben.
Das internetbasierte Abrechnungssystem MensaMax ist anzuwenden. Hierfür erhält der Auftragnehmer einen kostenlosen Zugang.
Ein Cafeteria-/Kioskangebot ist ebenfalls Gegenstand der Leistungserbringung. Es ist grundsätzlich vorgesehen, ein solches Angebot als Zwischenverpflegung für die Oberstufe (überwiegend Klasse 11 bis 13) vorzuhalten. Vorgesehen ist, dass die Cafeteria nicht in Konkurrenz zum Mittag-essen steht. Beabsichtigt ist, dass während der Ausgabezeiten in der Mensa keine Snacks in der Cafeteria angeboten werden, sondern nur das Mittagessen in der Mensa der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule angeboten wird.
Los 2: Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Schulmensa des Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben-Schule lässt die folgenden Verpflegungsarten zu:
Cook & Serve (Frischküche), Cook & Hold, Cook & Chill oder Cook & Freeze. Jegliche, noch nicht vorhandenen, aber benötigten Geräte müssen vom/ von der Auftragnehme-rin/Auftragnehmer (nachfolgend AN) auf eigene Kosten rechtzeitig bereitgestellt werden (Über-blick über die Küchenausstattung in Anlage 2).
Ein Cafeteria-/Kioskangebot ist ebenfalls Gegenstand der Leistungserbringung. Es ist grundsätzlich vorgesehen, ein solches Angebot als Zwischenverpflegung für die Oberstufe (Klasse 11 bis 13) im Hauptstandort des Gymnasiums Hoffmann-von-Fallersleben Schule vorzuhalten. Vorgesehen ist, dass die Cafeteria nicht in Konkurrenz zum Mittagessen steht. Beabsichtigt ist, dass während der Ausgabezeiten in der Mensa keine Snacks in der Cafeteria angeboten werden, sondern nur das Mittagessen in der Mensa des Gymnasium Hoffmann-von-Fallersleben Schule an-geboten wird.
Für die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Entsorgung ist von der/vom AN ein Preis zu kalkulieren und dieser im Angebot abzugeben.
Das internetbasierte Abrechnungssystem MensaMax ist anzuwenden. Hierfür erhält der Auftragnehmer einen kostenlosen Zugang.
Die Abrechnung erfolgt für den Kiosk durch eine eigene Kasse und ist nicht Bestandteil der MensaMax Abrechnung.
Los 3: Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Schulmensa der Grund-und Hauptschule Pestalozzistraße lässt die folgenden Verpflegungsar-ten zu:
Cook & Chill, Cook & Freeze, Cook & Hold.
Für eine Verpflegung mit dem Verpflegungssystem Cook & Freeze müssen etwaige TK-Geräte durch den AN zur Verfügung gestellt werden, da die vorhandene Mensa-Ausstattung nicht ausreichend ist. Die Verpflegung wird nur für den Grundschulzweig ausgeschrieben.
Für die Herstellung, Lieferung, Ausgabe und Entsorgung ist von der/vom AN ein Preis zu kalkulieren und dieser im Angebot abzugeben.
Das internetbasierte Abrechnungssystem MensaMax ist anzuwenden. Hierfür erhält der Auftragnehmer einen kostenlosen Zugang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Abgabe des Angebots ist zu erklären, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen wird, die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt werden, eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (oder gleichwertig) besteht und kein Insolvenzverfahren anhängig ist sowie kein Verstoß gegen die Regelungen der §§ 123 und 124 GWB vorliegt. Die Erklärungen erfolgen mittels Formblatt Angebotsschreiben.
Mit dem Angebot ist eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre einzureichen. Die geforderte Erklärung kann durch Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Die/der AN haftet gegenüber der AG für Schäden und Unfälle, die von seinen Mitarbeitern fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Er hat eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen zu garantieren:
- Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Person
- Sachschäden mindestens 1.000.000 € Euro Person
Eine Erklärung über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die geforderte Erklärung kann durch die Vorlage von Eignungsnachweisen erbracht werden, die durch Präqualifizierungsmaßnahmen erworben worden sind bzw. mittels Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung bzw. durch den beigefügten Vordruck Eigenerklärung Umsätze_Leistungen.
Zur Überprüfung der „Warmhaltezeit“ (Zeitspanne von der Fertigstellung des Essens bis zum letzten ausgegebenen Essen) ist vom Bieter ein Zeitprotokoll zu den Angebotsunterlagen bei-zufügen. Weiterhin behält sich die AG während der Vertragslaufzeit vor, Erkundigungen über die Abfüllzeit des Essens und einen Tourenplan für die Auslieferung des Essens vom AN an-zufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.