Abfallwirtschaft Region Hannover - Verwertung von Altholz Referenznummer der Bekanntmachung: 1048/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60 c
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Lühr
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aha-region.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallwirtschaft Region Hannover - Verwertung von Altholz
Die vertragsgegenständlichen Leistungen umfassen die Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber erfassten Altholzes der Klassen A I bis A III als Mischfraktion in unterschiedlichen Qualitäten an zwei verschiedenen Standorten. Die für die Vertragslaufzeit prognostizierte jährliche Regelmenge beträgt 30.000 t/a +/- 20 %, die jeweils auf die vier Lose aufgeteilt wird.
Dabei sind jeweils mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Bei der Auswertung der Angebote werden Rabatte, welche der Bieter für den Zuschlag auf mehrere Lose eingeräumt hat, für die Pos. 1 und 2 berücksichtigt. Entgelte (Pos. 1 und 2a) verringern sich und Erlöse (Pos. 2b) erhöhen sich entsprechend.
Der Zuschlag wird nur dann auf rabattierte Preise erteilt, wenn diese in Hinblick auf die betroffenen Lose jeweils den niedrigsten Preis darstellen.
Die Lose 1a und 1b sind materiell gleichartige Mengenlose. Die Zuordnung zu diesen beiden Mengenlosen erfolgt im Zuge der Angebotsauswertung; und zwar so, dass sich für den Auftraggeber die wirtschaftlichste Gesamtlösung ergibt.
Altholz A I bis A III als Vorbruch (ungeschreddert) - Deponie Hannover-Lahe
Deponie Hannover-Lahe Moorwaldweg 312 30659 Hannover
Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber erfassten Altholzes der Klassen A I bis A III als Mischfraktion an der Deponie Hannover-Lahe. Das Material von Los 1a wird mittels eines Polypgreifers vorgebrochen und ist in dieser Form zu übernehmen. Aufgrund dieses Verfahrens kann die Stückigkeit des Materials nicht genauer definiert werden. Die Lose 1a und 1b sind materiell gleichartige Mengenlose.
Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.11.2025, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Für darüber hinausgehende Mengenanteile, die stofflich verwertet werden, wird ein Bonus von 10 EUR/t bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Altholz A I bis A III als Vorbruch (ungeschreddert) - Deponie Hannover-Lahe
Deponie Hannover-Lahe Moorwaldweg 312 30659 Hannover
Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber erfassten Altholzes der Klassen A I bis A III als Mischfraktion an der Deponie Hannover-Lahe. Das Material von Los 1b wird mittels eines Polypgreifers vorgebrochen und ist in dieser Form zu übernehmen. Aufgrund dieses Verfahrens kann die Stückigkeit des Materials nicht genauer definiert werden. Die Lose 1a und 1b sind materiell gleichartige Mengenlose.
Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.11.2025, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Für darüber hinausgehende Mengenanteile, die stofflich verwertet werden, wird ein Bonus von 10 EUR/t bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Altholz A I bis A III geschreddert - Deponie Hannover-Lahe
Deponie Hannover-Lahe Moorwaldweg 312 30659 Hannover
Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber erfassten Altholzes der Klassen A I bis A III als Mischfraktion an der Deponie Hannover-Lahe. Das Altholzgemisch von Los 2 wird mittels eines Polypgreifers vorgebrochen und anschließend geschreddert. Die Zerkleinerung erfolgt derzeit mit einem schnelllaufenden Schredder mit 100er-Siebkorb. Am Austragsband des Schredders befindet sich eine Magnetrolle, über die die Abscheidung ferromagnetischer Bestandteile erfolgt. Eine weitere Metall- und Störstoffabscheidung findet nicht statt.
Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.11.2025, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Für darüber hinausgehende Mengenanteile, die stofflich verwertet werden, wird ein Bonus von 10 EUR/t bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Altholz A I bis A III als Vorbruch (ungeschreddert) - Deponie Kolenfeld
Deponie Wunstorf OT Kolenfeld 31515 Wunstorf
Übernahme und Verwertung des vom Auftraggeber erfassten Altholzes der Klassen A I bis A III als Mischfraktion an der Deponie Wunstorf OT Kolenfeld. Das Material von Los 3 wird mittels eines Polypgreifers vorgebrochen und ist in dieser Form zu übernehmen. Aufgrund dieses Verfahrens kann die Stückigkeit des Materials nicht genauer definiert werden. Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 30.11.2025, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Es sind mindestens 25 % der Masse einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Für darüber hinausgehende Mengenanteile, die stofflich verwertet werden, wird ein Bonus von 10 EUR/t bei der Angebotsbewertung berücksichtigt; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung:
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
BB 2 Registereintrag:
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB und zu § 4 Abs.1 NTVergG sowie zur Anlage zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022 eine Erklärung abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
Angaben jeweils für 2020, 2021, 2022 und Mittelwert 2020-2022:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung von Altholz erzielt wurden.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) sowie für Unterauftragnehmer, welche Verwertungs- oder Transportleistungen erbringen sollen (jeweils für den zutreffenden Bereich), auszufüllen.
Sollte ein Bieter keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Verwerter:
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die Tätigkeit "Behandeln" oder "Verwerten" oder "Beseitigen" für einen beliebigen holzbezogenen Abfallschlüssel (bspw. 03 01 05, 15 01 03, 17 02 01, 19 12 07 oder 20 01 38). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot.
Für den Betreiber (Bieter oder Unterauftragnehmer) der für die Leistungserbringung vorgesehenen Verwertungsanlage(n) ist es ausreichend, anstelle des Nachweises für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einen Nachweis (z. B. Genehmigungsauszug) vorzulegen, dass die Anlage(n) für die Behandlung des Altholzes zugelassen ist (sind). Ggf. als Anlage zum Angebot.
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure:
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit des Betriebs gemäß § 53 Abs. 1 KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 Abs. 1 KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 Abs. 1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 Abs. 3 KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für Tätigkeit "Befördern" für einen beliebigen holzbezogenen Abfallschlüssel). Beigefügt als Anlage zum Angebot.
BL 3 Referenzen Verwerter (mindestens eine Referenz): Der Bieter bzw. Unterauftragnehmer hat jeweils mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen (Verwertung von Altholz) anzugeben mit Angabe:
- des Auftraggebers,
- der Tätigkeit,
- des Zeitraums,
- des Umfangs der Tätigkeit in t/a,
- des Kontakts des jeweiligen Referenzgebers.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten
Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren.
Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden.
Zu I.3) Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter
ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ638M
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 4131152943
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.