Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe in Niedersachsen. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0166 (2) - E/0168 (2)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arnswaldtstr. 28
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft mbH (KWL)
E-Mail:
Telefon: +49 511/30285-0
Fax: +49 511/30285-76
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe in Niedersachsen. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe in den Bezirken Hannover, Lüneburg und Weser-Ems.
Im vorliegenden Ausschreibungsverfahren E/0166 (2) - E/0168 (2) wurden die Lose zusammengefasst, die in den vorangegangenen Ausschreibungsverfahren E/0166 Bezirk Hannover, E/0167 Bezirk Lüneburg und E/0168 Bezirk Weser-Ems nicht vergeben werden konnten.
Die ursprünglichen Losbezeichnungen wurden für das vorliegende Ausschreibungsverfahren E/0166 (2) - E/0168 (2) beibehalten.
Lieferzeitraum: 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr (1 Lieferjahr).
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 4 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Hildesheim / Hannover“
Bezirk Hannover
Ökostrom für ca. 308 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 3.272.507 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr (1 Lieferjahr).
Losteilnehmer:
241513 Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
254002 Stadt Alfeld (Leine)
254014 Stadt Elze
254042 Gemeinde Freden (Leine)
254045 Gemeinde Sibbesse
"Abwasserverband Alme-Riehe"
Bezirk Hannover
Ökostrom für eine Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 692.637 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr (1 Lieferjahr).
Losteilnehmer:
254503 Abwasserverband Alme-Riehe
"Lüneburg / Uelzen“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 670 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.517.694 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr (1 Lieferjahr).
Losteilnehmer:
355406 Samtgemeinde Ostheide
360002 Stadt Bad Bevensen
360004 Gemeinde Bienenbüttel
360005 Flecken Bad Bodenteich
360006 Klosterflecken Ebstorf
360007 Gemeinde Eimke
360009 Gemeinde Gerdau
360013 Gemeinde Lüder
360020 Gemeinde Soltendieck
360023 Gemeinde Suderburg
360026 Gemeinde Weste
360029 Gemeinde Wriedel
360030 Gemeinde Wrestedt
360405 Samtgemeinde Suderburg
360407 Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
360408 Samtgemeinde Aue
"Oldenburg“
Bezirk Weser-Ems
Ökostrom für ca. 218 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 3.905.836 kWh/a.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr (1 Lieferjahr).
Losteilnehmer:
458005 Gemeinde Ganderkesee
458010 Gemeinde Hude
458401 Samtgemeinde Harpstedt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943