Rahmenvereinbarung Scan-Geräte Referenznummer der Bekanntmachung: 23/061
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Scan-Geräte
Lieferung von Dokumentenscannern
IT.Niedersachsen Göttinger Chaussee 259 30459 Hannover ganz Niedersachsen inklusive Inseln
Für das Land Niedersachsen sollen Dokumentenscanner inklusive Instandhaltungsleistungen geliefert werden. Die Dokumentenscanner werden im Land Niedersachsen in unterschiedlichen Behörden zur Aktendigitalisierung eingesetzt. Dabei sind die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) umzusetzen, welches in der Regel ein ersetzendes Scannen (Beachtung von TR-RESISCAN) vorschreibt.
Diese Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Lieferung von Dokumentenscannern inklusive Instandhaltungsleistungen durch Einzelauftrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Arktis GmbH
Postanschrift: Brunsbütteler Damm 156-172
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 304997820
Internet-Adresse: http://www.arktis-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y1BAVHPA2
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.