Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Ochsenmarkt 1
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hansestadt Lüneburg, Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 4131/3093428
Fax: +49 4131/309553428
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen
Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen, Gebäude- und Inventarversicherung, Vergabenummer 206-23-82
Lüneburg
Die Hansestadt Lüneburg bewirtschaftet über 200 heterogene Gebäude, welche sich sowohl im Eigentum der Stadt als auch im Eigentum der Hospitäler befinden. Die Gebäude sowie dessen Inventar ist im Rahmen dieser Ausschreibung zu versichern.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
• Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB
• Eigenerklärung zur Berechtigung der Tätigkeit als Versicherer im Bundesgebiet, zur Rückversicherung sowie zur Solvabilität
• Eigenerklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
• Aussagefähige vergleichbare Referenzen über bisher durchgeführte Leistungen der letzten drei Jahre (Mindestbedingung: Kommunaler Auftraggeber und mindestens 2-jährige Vertragslaufzeit) mit Angaben zu Referenzobjekt, Ausführungsort, Leistungszeitraum und Name des Auftraggebers mit tel. Kontaktdaten
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/151334-36
Fax: +49 4131/152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.