Vermarktung von überschüssigem Strom, sowie Lieferung von elektrischer Energie für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 04-91/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60c
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Fedderke
E-Mail:
Telefon: +49 511991147840
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aha-region.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vermarktung von überschüssigem Strom, sowie Lieferung von elektrischer Energie für den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) sowie Dienstleistung für Redispatch (Los 1) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Vorgaben und Kriterien.
Gegenstand der Ausschreibung die ferner die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) und Lieferung elektrischer Energie für sonstige Abnahmestellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) (Los2) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Vorgaben und Kriterien.
Der Vermarktungszeitraum und Lieferzeitraum ist vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha)
Hannover
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vermarktung des auf der Deponie Lahe erzeugten überschüssigen BHKW Stromes aus Deponie- und Vergärungsgas des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) sowie Dienstleistung für Redispatch (Los 1) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Vorgaben und Kriterien.
Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die Vermarktung des Überschusstromes getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
Referenzwert ( Pronostizierte Menge) für den Überschusstrom ist ein Volumen von 13.328.087 kWh/a
Der Vermarktungszeitraum ist vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Lieferung elektrischer Energie
Gegenstand der Ausschreibung die ferner die Lieferung elektrischer Energie für die Abnahmestelle Deponie Lahe des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) und Lieferung elektrischer Energie für sonstige Abnahmestellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) (Los2) gemäß den in der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen genannten Vorgaben und Kriterien.
Der Vermarktungszeitraum und Lieferzeitraum ist vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Referenzwert ( Pronostizierte Menge) für den zu liefernden Strom ist ein Volumen von 3.867.540 kWh/a
Der Bieter gibt Dienstleistungspreise für die ausgeschriebenen Preisgruppen SLP, RLM getrennt für 2024 und 2025 ab. Diese werden gewertet.
Die Energiebespreisung SLP, RLM findet getrennt für 2024 und 2025 in je 2 Teilen = Tranchen (Preisfixierungsterminen) statt:
Bei allen Abnahmestellen (SLP, RLM) wird ein Toleranzband (+/- 10 der Referenzmenge) vereinbart. Es erfolgt eine Mehr-/Mindermengenabrechnung. Die Mindestabnahmemenge je Teilnehmer beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge beträgt 110 % von der vereinbarten Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen des jeweiligen Teilnehmers).
Der Bieter muss eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben
Aufgrund der Urteile des EuGH (EuGH, Urt. v. 19.12.2018 – C-216/17 – „Antitrust und Coopservice“) und EuGH, Urt. v. 17.06.2021 – Rs. C-23/20) wonach eine Rahmenvereinbarung bei Erreichen der Höchstgrenze ihre Wirkung verlieren soll (vgl. dazu auch OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2022 – Verg 3/22) erfolgt folgende Festlegung:
Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 200% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a.
Die Minimalmenge der beziehbaren Energie p.a. je Los beträgt 50% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Referenzmenge) p.a.
Hinweis: Diese wegen der vorstehend genannten Urteile aufgenommenen Regelung die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu mindestens 2 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Ferner ist eine Eigenerklärung zur Sicherstellung der Lieferungen im Rahmen der Bietererklärungen abgeben, dass sich der Bieter vor Beginn des jeweiligen Lieferjahres mindestens 75 % der Referenzmenge durch Lieferkontrakte mit Vorlieferanten / Erzeugern sichert.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
Siehe III 1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland