Nachhaltiges Wassermengenmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: VV-2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Neuenhaus
NUTS-Code: DE94B Grafschaft Bentheim
Postleitzahl: 49828
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vechteverband.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nachhaltiges Wassermengenmanagement
Diverse Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Projekt zum Themenfeld Nachhaltiges Wassermengenmanagement (Projektsteuerung, fachlich-inhaltliche Bearbeitung des Projekts, Leitung des Moderationsprozesses des Projekts).
Details können den bereitgestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten entnommen werden.
Vechteverband - ULV 114 49828 Neuenhaus Rechtlicher Erfüllungsort ist der Sitz der Vergabestelle in 49828 Neuenhaus.
Die tatsächliche Erbringung der nachgefragten Leistungen findet im Großraum Neuenhaus-Nordhorn-Emsbüren-Schüttorf statt. Details sind in den Vergabeunterlagen, hier insbesondere in den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten, dargelegt.
Diverse Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Projekt zum Themenfeld Nachhaltiges Wassermengenmanagement (Projektsteuerung, fachlich-inhaltliche Bearbeitung des Projekts, Leitung des Moderationsprozesses des Projekts).
Details können den bereitgestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere den Leistungsbeschreibungs-Dokumenten entnommen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Details sind in den Vergabeunterlagen, hier insbesondere in den "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", dargelegt.
Details sind in den Vergabeunterlagen, hier insbesondere in den "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", dargelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YHWDGLJ
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalbeiner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."