Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern und Wartung eines 250 kVA Notstromaggregates
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Harburger Str. 2
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5191/970-629
Fax: +49 5191/970-99629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rüstungsaltlast Dethlinger Teich - Liefern und Wartung eines 250 kVA Notstromaggregates
Im Dethlinger Teich wurden von 1942 bis 1952 eine nicht näher bekannte Anzahl an Kampfstoffmunition in einem Teich versenkt und anschließend mit Boden und Bauschutt abgedeckt. Die Planung sieht vor, diese Kampfstoffe und Kampfmittel zu bergen. Die Räumarbeiten sollen im August 2023 beginnen und bis 2028 dauern.
Um die Sicherheit der technischen Anlagen zu erhöhen und einen Notbetrieb eines Teils der Anlagenkomponenten zu gewährleisten, ist angedacht ein Notstromaggregat vorzuhalten.
Der Standort "Dethlinger Teich" liegt rund 2,5 km nördlich von Trauen, 3km südöstlich von Munster, 1km nordöstlich der Siedlung Dethlingen und 2 km westlich von der Munsteraner Ortschaft Oerrel nahe der Bundesstraße 71 und der OHE-Bahnstrecke Munster-Beckedorf.
Liefern und Wartung eines 250 kVA Notstromaggregates für die Sanierung der Rüstungsaltlast Dethlinger Teichs.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3306/3308
Fax: +49 4131-15-2943
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.