Gemeinde Faßberg - Sanierung und Neubau der Grundschule Faßberg im Marktweg: Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 380-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Große Horststraße 40-44
Ort: Faßberg
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29328
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fassberg.de
Postanschrift: Theaterstraße 16
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 511220074-26
Fax: +49 511220074-99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Faßberg - Sanierung und Neubau der Grundschule Faßberg im Marktweg: Generalplanungsleistungen
Im Ortskern von Faßberg soll durch ressourcensparende und energetisch gut durchdachte Sanierung des vorhandenen Schulgebäudes sowie Teilneubau eine 2-zügige Grundschule mit Ganztagsbetreuung entstehen.
Das ursprüngliche Schulgebäude stammt aus dem Jahr 1938 sowie der Erweiterungsbau aus dem Jahr 1952. Es besteht aus zwei Vollgeschossen, ist voll unterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Grundfläche im EG beträgt 1.050 qm und im OG 850 qm. Das Schulgebäude soll entsprechend des erarbeiteten Raumkonzeptes eine Erweiterung mittels eines Anbaus oder eines neuen Solitärgebäudes erfahren. Das Schulgebäude und Teile der vorhandenen Asphaltflächen außen sind schadstoffbelastet. Es existiert ein Schadstoffgutachen unter dessen Berücksichtigung vor der Baumaßnahme eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden muss.
Zudem ist eine Einfeld-/Mehrzweckhalle mit entsprechenden Nebenräumen geplant, die außerhalb des Schulbetriebes von Vereinen genutzt werden kann und ebenso für kleinere Versammlungen gedacht ist. Die geplante Einfeld-/Mehrzweckhalle soll mindestens die Standardabmessungen für den Schulsport einhalten.
Es ist eine neue Platzgestaltung mit Verkehrsberuhigung sowie Einbindung der örtlichen Kirche in Bezug auf die neu zu belebende Ortsmitte beabsichtigt. Das Kirchengebäude soll bei der Platzgestaltung einen Blickbezug vom Marktweg aus behalten. Gewünscht ist zudem die Erhaltung möglichst vieler wertiger Bestandsbäume, die den Ortskern von Faßberg prägen.
Das Baugrundstück hat eine Größe von ca. 12.000 qm und befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Faßberg Nr. 6 "Ortskern". Der Projektstandort befindet sich innerhalb der denkmalgeschützten "Roten Siedlung" (Ensembleschutz). Die am Standort befindliche Kirche steht als Einzelbauwerk ebenfalls unter Denkmalschutz. Das vorhandene Schulgebäude selbst ist nicht Bestandteil des denkmalgeschützten Ensembles.
Es ist beabsichtigt, Förderungen für nachhaltiges Bauen in Anspruch zu nehmen. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber bereits einen Energieberater beauftragt.
Die Kosten für die Sanierung des vorhandenen Schulgebäudes sowie für den Teilneubau (ohne Einfeld-/Mehrzweckhalle) werden inkl. Planungskosten auf rd. brutto 13,0 Mio. EUR geschätzt.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9
- Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 6
- Fachplanung der Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 - 8
- Objektplanung für Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI),
Leistungsphasen 1 bis 9
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Für die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Teilnahmeantrags wird keine Vergütung gewährt. Insbesondere erwächst aus der Ausarbeitung kein Ersatzanspruch des Bewerbers/Bieters.
Mit dem Angebot wird die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags verlangt. Der Lösungsvorschlag beinhaltet folgende Unterlagen:
1) Übersichtslageplan M 1:500 mit folgenden Angaben:
- Übergeordnetes Gesamtkonzept
- Aufsicht der Baukörper mit Angaben zu Geschosshöhen
- Erschließungskonzept/ Wegeführung
- Freiräume mit Eintragungen von Spielräumen und Bäumen
- Verkehrs- und Parkflächen
2) Grundriss EG u. Außenanlagen M 1:200 mit folgenden Angaben:
- Erdgeschossgrundriss mit Raumbezeichnungen und -größen sowie der Planung der Außenanlagen, wie Eingangsbereiche und Schulhof, Innere Erschließung
- Neue Platzgestaltung
3) Grundrisse OG M 1:200 mit folgenden Angaben:
- Obergeschossgrundriss mit Raumbezeichnungen
4) Ansichten und Schnitte M 1:200 mit folgenden Angaben:
- Alle Hauptansichten, davon mind. eine mit der Darstellung des Bezugs zum Bestandsgebäude
- Mindestens ein Längs- und ein Querschnitt mit Höhenangaben von Gebäuden und Gelände, die Eingangsebene ist mit +/- 0,00m zu definieren
5) Ein auf acht DIN A4 Seiten begrenzter Erläuterungsbericht mit Bezug zu:
- städtebaulichem und architektonischem Konzept
- Freiraumkonzept (Erschließung, Zugänge, Nutzungsanordnung, Schulhof)
- Zuordnung der Nutzungsbereiche/Funktionen
- Energie- u. Materialkonzept, Ökologie und Nachhaltigkeit
- Gestaltung der Freiflächen in Bezug auf ökologische Anforderungen
6) Übersichtliche und nachvollziehbare Berechnung der Kennwerte nach DIN 277 zu:
- Brutto-Grundfläche (BGF)
- Hauptnutzfläche (HNF)
- Nebennutzfläche (NNF)
- Verkehrsfläche (VF)
- Funktionsfläche (FF)
7) Darstellung der baulichen Umsetzung unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse (Baustelleneinrichtung, Baulogistik, Verkehrswege etc.)
8) Überlegungen zur terminlichen Umsetzung des Bauvorhabens anhand eines Rahmenterminplans
Visualisierung von Innen- und Außenperspektiven zur atmosphärischen Darstellung der Projektidee im Sinne von Skizzen, Collagen, 3D-Darstellungen sind auf allen Plänen zugelassen.
Als Aufwandentschädigung für die Erstellung des Lösungsvorschlags und Präsentation des Angebots wird gemäß § 77 Abs. 2 VgV ein Pauschalbetrag in Höhe von brutto [Betrag gelöscht] EUR gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung ist eine vollständige und aussagekräftige Lieferung der dargestellten Unterlagen. Dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird keine Aufwandsentschädigung gewährt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.2 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, Angabe sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse.
1.3 Im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
1.9 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
1.10 Der Bewerber oder im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft hat der bevollmächtigte Vertreter mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären,
- dass ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann;
- dass er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können;
- dass er bestätigt, dass er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden,
- mindestens 5,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich sowie aktuell (2023) im auftragsrelevanten Bereich beschäftigten Personen, gegliedert nach Leistungsbildern und nach:
a) Geschäftsführer / Inhaber
b) Architekten / Ingenieure
c) Technische Zeichner
d) Sonstige Mitarbeiter
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten für folgende Planungsleistungen innerhalb der letzten fünf Jahre (ab 01.01.2018):
A. Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
B. Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
C. Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI
D. Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
Es ist mindestens ein Referenzprojekt je Planungsleistung zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Es werden drei Referenzprojekte bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XIII. der Vergabeunterlagen).
Vergleichbar sind nur abgeschlossene Referenzen, d.h. die Baumaßnahmen müssen abgenommen sein und durch den Nutzer in Betrieb genommen sein.
Die Mehrfachnennung von Referenzprojekten für mehrere Planungsleistungen ist erlaubt. Es ist somit möglich mit einem Referenzprojekt die Mindestanforderung erfüllen, soweit alle abgeforderten Planungsleistungen durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft erbracht wurden.
Es werden drei Referenzprojekte je Planungsleistung bei der Auswahl der Bewerber berücksichtigt (vgl. XII. der Vergabeunterlagen).
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
- Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Sanierung/Teilneubau)
- Kurze Beschreibung des Projekts
- Baukosten (brutto)
- Projektzeitraum (Beauftragung / Baubeginn / Abnahme / Inbetriebnahme)
- Angabe der erbrachten Planungsleistungen (Leistungsphasen)
Für den zu benennenden Projektverantwortlichen und stellvertretenden Projektverantwortlichen für den Auftragsfall ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Nachweis der Berufszulassung durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder sonstigen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin einzureichen. Die Auftragsunterlagen einschließlich Vordrucke für den Teilnahmeantrag stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Teilnahmeantrags darauf hinzuweisen. Die Bewerber werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind Sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6V1A
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.