Einhäusigkeit des Evangelischen Krankenhauses Göttingen-Weende - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 3960.02 JB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Lutter 24
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ekweende.de/
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einhäusigkeit des Evangelischen Krankenhauses Göttingen-Weende - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende ist als allgemeines Krankenhaus für Göttingen und die umgebende Region auf zwei Standorte aufgeteilt, den größeren Standort "Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende" (EKW), an dem im September 2022 bereits eine Einhäusigkeit mit der "Lungenklinik Lenglern" vollzogen wurde, und den kleineren Standort "Neu-Mariahilf" (NMH). Zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit sowie der medizinischen und pflegerischen Qualität hat sich das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende entschieden, die Einhäusigkeit am Standort An der Lutter zu realisieren und das Krankenhaus Neu-Mariahilf mit seinen Funktionsstellen zeitnah zu integrieren.
1950 erwarb das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende (EKW) die ehemalige Kasernenan-lage "An der Lutter" in Göttingen-Weende von der Bundesrepublik Deutschland. Von Beginn an gab es im Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende eine Chirurgische und eine Medizinische Klinik. Die Urologische Klinik kam 1967 hinzu, weitere Abteilungen folgten. Seit 1977 ist das Krankenhaus Akademisches Lehrkrankenhaus der Georg-August-Universität Göttingen. 1995 wurde die Lungenklinik Lenglern in die Trägerschaft des Evangelischen Krankenhauses Göttingen-Weende e. V. aufgenommen. Im September 2022 wurde die Klink Lenglern geschlossen und die Abteilung für Pneumologie, Beatmungsmedizin und Schlaflabor nach Weende verlagert. Voraussetzung war die Fertigstellung eines Ersatzneubaus von Haus 3 am Standort Weende, in dem die Gastroenterologie und die Pneumologie mit ihren Funktionsstellen verortet wurden.
Das Krankenhaus Neu-Mariahilf (NMH) ging bereits 1867 in Betrieb. 2014 wurde es von der Kongre-gation der barmherzigen Schwestern vom Heiligen Vinzenz von Paul an das Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende verkauft.
Seit Januar 2008 wird der Krankenhausbetrieb des Weender Krankenhauses durch die Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende gGmbH geführt. Alleiniger Gesellschafter ist der Verein Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende e. V.
Derzeit stehen dem Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende gemäß Niedersächsischen Krankenhausplan insgesamt 433 Planbetten zzgl. 44 Reha-Betten zur Verfügung. Die aktuelle Abteilungsstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
- Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Minimalinvasive Chirurgie
- Gastroenterologie und Allgemeine Innere Medizin
- Kardiologie und Internistische Intensivmedizin
- Pneumologie, Beatmungsmedizin/ Schlaflabor
- Geriatrisches Zentrum mit Akutgeriatrie und Rehabilitation
- Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
- Unfallchirurgie / Orthopädie
- Urologie und Kinderurologie
- Klinische Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
- Diagnostische und Interventionelle Radiologie
- Zentral-OP
- Zentrale Notaufnahme (ZNA)
Das NMH ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 104 Betten in Göttingen. Die aktuelle Abteilungsstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
- Angiologie
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Orthopädie
- Klinische Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin
Am Standort EKW erfolgten neben der Neubaumaßnahme Haus 3 in Göttingen-Weende in den letzten Jahren bereits wesentliche Investitionen in Sanierungen und Neubauten. Trotzdem besteht im Gebäudekomplex Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Mit den Leistungssteigerungen der vergangenen Jahre und einer resultierenden hohen Auslastung der klinischen Infrastruktur finden sich die Leistungserbringer am EKW in Gebäudekomplexen wieder, die seit vielen Jahrzehnten in Betrieb sind und teilweise den hohen Ansprüchen einer zeitgemäßen Patientenversorgung nicht mehr genügen.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Die baulich-funktionelle Situation ist geprägt von dezentralen Strukturen sowie überholten und unflexiblen Grundrissen, die zielgerichtete Abläufe und eine interdisziplinäre Nutzung der Strukturen erschweren. Die beschriebene Gesamtsituation führt zu funktionellen und wirtschaftlichen Nachteilen. Unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Gebäudesubstanz ist eine vollständige Umsetzung der Einhäusigkeit und der strategischen Zielvorgaben im Altbestand unmöglich. Im Altbestand des EKW können demzufolge nicht alle Funktionsstellen des NMH integriert werden. Es können weder alle künftigen Planbetten noch die notwendigen OP-Säle abgebildet werden. Zusätzlich behindert die baulich-funktionelle IST-Situation am EKW eine zukunftsfähige Krankenversorgung in den Funktionsstellen.
Das strategische Medizinkonzept zur Einhäusigkeit des EKW beruht auf 535 Planbetten. Unter Berücksichtigung einer 10%igen Stellplatzreserve sind 589 vollstationäre Bettplätze notwendig. Die künftige Abteilungsstruktur der "Einhäusigkeit" setzt sich dann wie folgt zusammen:
- Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Minimalinvasive Chirurgie
- Gastroenterologie und Allgemeine Innere Medizin
- Angiologie
- Kardiologie und Internistische Intensivmedizin
- Pneumologie, Beatmungsmedizin/ Schlaflabor
- Geriatrisches Zentrum mit Akutgeriatrie und Rehabilitation
- Gynäkologie und Geburtshilfe
- Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie
- Unfallchirurgie
- Orthopädie
- Urologie und Kinderurologie
- Klinische Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin
- Spezielle Schmerztherapie
- Diagnostische und Interventionelle Radiologie
- Zentral-OP
- Zentrale Notaufnahme (ZNA)
Die strategische Umsetzung der gesamten Maßnahme soll in sinnvollen modularen Bauabschnitten erfolgen. Hierfür bedarf es einer strategischen Planung der Szenarien. Von der PHC (Partner in Healthcare) wurde bereits ein Betriebs- und Organisationskonzept inkl. der Erstellung eines Raum- und Funktionsprogrammes unter Einbeziehung künftiger Nutzer erstellt. Dieses strukturelle Entwicklungskonzept dient der strategischen Positionierung, ist wesentliche Grundlage einer wirtschaftlichen Betriebsplanung und Voraussetzung für eine sinnvolle und effektive Investitionsplanung. Die genannten Unterlagen werden den Bietern mit der Angebotsaufforderung (mindestens auszugsweise) zur Verfügung gestellt.
Leitmotiv der baulichen, wie organisatorischen Neuausrichtung ist eine konsequente Ressourcen- und Flächenbewirtschaftung, die nach funktionellen sowie prozessoptimierten und nicht nach rein aufbauorganisatorischen Grundsätzen ausgerichtet wird und über zukunftsfähige Nutzungskonzepte flexibel auch künftigen betrieblichen Gesetzmäßigkeiten und Leistungsvolumina gerecht werden kann.
Ziel ist es, organisatorische sowie baulich-funktionelle Strukturen zu realisieren, die es ermöglichen, Patienten mit Würde, Empathie sowie höchster medizinischer Qualität zu versorgen. Gleichzeitig ist es wichtig, den Mitarbeitern Arbeitsbedingungen zu schaffen, die eine professionelle Umsetzung der medizinischen und pflegerischen Standards gewährleisten und gleichzeitig Raum für Zuwendung und Mitgefühl lassen. Mit der Zielplanung 2030 sollen erreicht werden:
- Hohe Wirtschaftlichkeit im Betrieb über eine konsequente, bedarfsgerechte Flächen- und Gerätebewirtschaftung mit:
- Sicherstellung einer patienten- und prozessorientierten Krankenhausorganisation zur Optimierung der Effizienz und Wirtschaftlichkeit mit:
- Zukunftsfähigkeit über Flexibilität in der Organisation und im künftigen Gebäudekomplex, um auf die raschen Veränderungen in der Medizin angemessen reagieren zu können.
- Hohe Wirtschaftlichkeit im Bau (kurze Planungs- und Bauzeiten).
Ein Raum- und Funktionsprogramm für die Einhäusigkeit mit dem NMH wurde durch PHC Partner in Health Care GmbH erarbeitet und wurde mit dem Sozialministerium abgestimmt. Die bauliche Planung und Umsetzung erfolgt immer unter Berücksichtigung der Optimierung der Interdisziplinarität und unter Achtung auf hohe Wirtschaftlichkeit im Bau (u.a. kurze Planungs- und Bauzeiten, keine Änderung an Raumgrößen im Altbestand wo nicht zwingend erforderlich).
Die Auftraggeberin prüft derzeit, ob in diesem Verfahren das Building Information Modeling (BIM) zur Anwendung kommen wird.
Bei dem sich abzeichnenden Neubauprojekt werden die Kosten für KG 300 derzeit auf 50 Mio. Euro (netto) und die Kosten KG 400 derzeit ebenfalls auf 50 Mio. Euro (netto) geschätzt.
Das zu vergebene Leistungsbild besteht aus:
- Leistungsphasen 1-3 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI gemäß Vertragsmuster.
- Leistungsphasen 4-9 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung in Stufen gemäß Vertragsmuster.
- Besondere Leistungen aus mehreren Leistungsphasen gemäß Anlage 10 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, zugeordnet zu den vertraglich vereinbarten und beauftragten Vertragsstufen.
Die Planungsleistungen der TGA und Tragwerksplanung werden in gesonderten VgV-Verfahren vergeben.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt nur bei einer Fördermittelzusage des Landes Niedersachsen. Der angegebene zeitliche Horizont ist ebenfalls abhängig von dem Zeitpunkt der Fördermittelzusage.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen. Das Verhandlungsverfahren erfolgt in 2 Stufen (siehe Verfahrenshinweise).
Vertreter der Kliniken sowie Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an der Bewerberauswahl und den Bietergesprächen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH aus Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung (1. Phase) auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der beiden besten für den Leistungsbereich der Objektplanung eingereichten 2 Referenzprojekte.
Mindestens eins der eingereichten Referenzprojekte muss innerhalb der vergangenen 8 Jahre (Stichtag 01.01.2015) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen worden sein. Als weitere Referenzen werden auch Projekte zugelassen, die spätestens zum Fristablauf des Teilnahmewettbewerbs mit der Leistungsphase 3 abgeschlossen wurden. Es werden nur Projekte in die Wertung einbezogen, für die die entsprechenden Tabellen im Bewerbungsbogen ausgefüllt wurden. Bitte beachten Sie auch die unten aufgeführten Hinweise.
Die Bewertung der Referenzprojekte der Objektplanung erfolgt jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-4 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-20 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-9 Punkte).
Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 70 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen und bewerten zu können, müssen zwingend die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte im Bewerberbogen benannt werden. Die Referenzprojekte sind dementsprechend anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Angebotsphase:
1. Verhandlungsphase (5 Bieter):
Die ausgewählten Teilnehmer werden aufgefordert einen Lösungsvorschlag gem. den in den Verfahrenshinweisen formulierten Anforderungen im Rahmen eine Präsentation dem Auftraggeber vorzustellen. Nach Bewertung der Lösungsvorschläge sollen die 5 am besten bewerteten Bieter zur Teilnahme an der zweiten Verhandlungsphase eingeladen werden.
2. Verhandlungsphase (3 Bieter):
Die zur zweiten Verhandlungsphase eingeladenen Teilnehmer bekommen nach erfolgter Angebotsabgabe in einem zweiten Präsentationstermin die Möglichkeit, gem. der Zuschlagsmatrix, sich erneut vorzustellen und darüber hinaus ein Honorarangebot einzureichen. Nach erfolgter Bewertung der Bieter behält sich der Auftraggeber vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu vergeben. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, werden die Bieter der zweiten Verhandlungsphase zur Abgabe eines Finalen Honorarangebotes aufgefordert.
Nähere Angaben zu Ablauf und Inhalt der Verhandlungsphasen sind den Verfahrenshinweisen zu entnehmen und bindend.
- Leistungsphasen 4-9 Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung in Stufen gemäß Vertragsmuster.
- Besondere Leistungen aus mehreren Leistungsphasen gemäß Anlage 10 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, zugeordnet zu den vertraglich vereinbarten und beauftragten Vertragsstufen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Vordruck 1A: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen;
- Vordruck 1B: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen / zur Zusammenarbeit und über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern;
- Vordruck 1C: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes;
- Vordruck 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz;
- Vordruck 1E: Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben;
- Vordruck 1F: Eigenerklärung gem. 5. RUS-Sanktionspaket der Europäischen Union;
- Vordruck 1G: Vollmacht der vertretungsberechtigten Person im Falle einer Bietergemeinschaft;
- Vordruck 1H: Angaben zu Auftragsteilen in der Bietergemeinschaft;
- Vordruck 1I: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften;
- Vordruck 2A: Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen sowie über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall, bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2;
- Vordruck 2B: Eigenerklärungen über die Umsätze des Bewerbers in den letzten drei Jahren;
- Vordruck 3A: Eigenerklärungen zur Beschäftigtenanzahl der letzten drei Jahre;
- Vordruck 3B1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie);
- Vordruck 3B2: Nachweise der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie);
- Vordruck 3C: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten;
- Vordruck 3C1/3C2: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI (siehe II.2.9, III.1.3).
Näheres siehe Auswahlbogen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie den beigefügten Vordrucken und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform zu unterzeichnen. Die Firmenzugehörigkeiten von Bietergemeinschaften und/oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen zu benennen. Gemäß § 56 (2) VgV kann die Vergabestelle fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Weiterhin behält sich die Vergabestelle vor, keine Unterlagen nachzufordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise - diese sind zwingend zu beachten und bindend.
A) Aktueller Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall.
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Zu A) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden) sowie Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Erhöhung der Deckungssummen im Auftragsfall (mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 2,0 Mio. EUR (netto) erreichen.
Mit Angebotsabgabe ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgeben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate; Unbedenklichkeitsbescheinigung) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
3A) Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI.
3B1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen.
3B2) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung für die Leistungen der Objektplanung gem. §§ 33 HOAI.
3C) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
Zu 3A) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 20 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Zu 3B1) Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV (Kammereintrag).
Zu 3B2) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Nachweis durch Studiennachweis).
Zu 3C) Öffentlicher Auftraggeber oder öffentlich geförderte Maßnahme.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen zum Verfahren, zu den bereitgestellten Unterlagen usw. sind ausschließlich über die bekanntgegebene Vergabeplattform zu stellen. Fragen, die telefonisch oder per Mail eingehen, können bei der Beantwortung keine Berücksichtigung finden.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form auf der bekanntgegebenen Vergabeplattform veröffentlicht.
Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.
Während der Angebotsphase werden Fragen und Antworten nur in anonymisierter Form über die bekanntgegebene Vergabeplattform übermittelt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote gem. § 17 (11) VgV zu erteilen. Sollte die Aufforderung zur Finalen Angebotsabgabe notwendig sein, so erfolgt diese ebenfalls über die bekanntgegebene Vergabeplattform.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden zweiphasigen Verhandlungsverfahrens (vorbehaltlich einer Änderung aus wichtigem Grund):
Angebotsaufforderung der 1. Verhandlungsphase voraussichtlich in der 44. KW 2023; Einreichung der Lösungsvorschläge voraussichtlich in der 50. KW 2023; Bietergespräche (1. Verhandlungsphase) voraussichtlich 4. KW 2024.
Die Angebotsaufforderung der 2. Verhandlungsphase voraussichtlich in der 6. KW 2024; Einreichung der Angebote der 2. Verhandlungsphase voraussichtlich in der 10. KW 2024; Bietergespräche (2. Verhandlungsphase) voraussichtlich 13. KW 2024.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweisen sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9V6V7V
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.