Gebäudereinigung Stadt Haren/Ems Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt 1064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neuer Markt 1
Ort: Haren
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49733
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FB 3: Bauen, Planung & Liegenschaften
E-Mail:
Telefon: +49 5932-8388
Fax: +49 5932-8282
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Stadt Haren/Ems
Unterhalts- und Grundreinigung im Bereich der Stadt Haren/Ems.
Stadtgebiet Haren + östlich der Autobahn
Stadt Haren (Ems) Neuer Markt 1 49733 Haren
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen - Stadtgebiet Haren + östlich der Autobahn
optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
westlich der Autobahn + Wesuwe
Stadt Haren (Ems) Neuer Markt 1 49733 Haren
Unterhalts- und Grundreinigung in Schulen und weiteren Gebäuden der Stadt Haren/Ems - westlich der Autobahn + Wesuwe
optionale Verlängerung 2 x jeweils 12 Monate möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
[Betrag gelöscht] Euro Mindestumsatz in den letzten 3 abgelaufenen Kalenderjahren (2020-2022) im Bereich Gebäudereinigung (Eigenerklärung)
Einwandfreie Bonität - Nachweis erfolgt durch Bankauskunft zur Bonität durch die Hauptbankverbindung. Umsätze der letzten 3 Jahre mit Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers.
Nachweise können formlos erfolgen. Die Nachweise sind dem Angebot beizufügen!
Der Bewerber muss mindestens 3 aktuelle Referenzen vergleichbarer Aufträge benennen, die alle geforderten Angaben (s. o.) enthalten. Dabei sind nur Referenzen zulässig, die von der gleichen Niederlassung betreut werden, die laut Angebot für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehen ist. Aktuell ist eine Referenz, deren Vertragszeitraum zum Abgabezeitpunkt des Teilnahmeantrags noch nicht beendet ist. Vergleichbar ist ein Auftrag dann, wenn er die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: Auftraggeber = Öffentlicher Auftraggeber mit vergleichbaren Gebäuden (Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten u. a. kommunale Einrichtungen), Art der Leistung = Unterhaltsreinigung ggf. mit Grundreinigung (Lose 1 und 2) Jahresauftragswert (netto) = [Betrag gelöscht] EUR (Lose 1 und 2). Jahresreinigungsfläche = 1.000.000 m², Ausführungsbeginn = mind. 1 Jahr vor dem Abgabezeitpunkt des Angebotes.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur elektronische Angebote zulässig!
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bieter müssen vor Abgabe ihres Angebots einen Objektbesichtigungstermin wahrnehmen (Termine sind vorgesehen für die 37/38. KW 2023). Bieter ohne Teilnahme werden ausgeschlossen.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YB46P3V
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-151334
Fax: +49 4131-152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.