Beschaffung eines Geräteträgers mit Ladehilfe und Dreiseitenkipppritsche Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-132
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 103 - Hauptamt
E-Mail:
Telefon: +49 51213091251
Fax: +49 5121309951251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Geräteträgers mit Ladehilfe und Dreiseitenkipppritsche
Beschaffung eines Geräteträgers mit Ladehilfe und Dreiseitenkipppritsche
Gemeinde Nordstemmen Rathausstraße 3 31171 Nordstemmen
Die Gemeine Nordstemmen beabsichtigt für den Bauhof Nordstemmen einen Geräteträger mit Ladehilfe und Dreiseitenkipppritsche zu beschaffen.
Details zu dieser Beschaffung sind der Leistungsbeschreibung/des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ahlborn GmbH
Postanschrift: Hafenstraße 18
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5121/76370
Fax: +49 5121/7637952
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAY1BEGCF8X
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.