Stadt Seesen: Geschäftsstelle der lokalen Aktionsgruppe für die LEADER-Region Westharz Referenznummer der Bekanntmachung: 2322
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstraße 1
Ort: Seesen
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38723
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich IV Bau
E-Mail:
Telefon: +49 5381-75240
Fax: +49 5381-756240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seesen.de
Postanschrift: Reinholdstr. 17
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kleine-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Seesen: Geschäftsstelle der lokalen Aktionsgruppe für die LEADER-Region Westharz
Die lokale Aktions-Gruppe Westharz (LAG) mit Sitz in 38723 Seesen, Marktstr. 1 schreibt die Aufgaben einer Geschäftsstelle für die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben der lokalen
Aktionsgruppe aus für einen Zeitraum von 4,5 Jahren (01/2024 - 06/2028).
Der Leistungsumfang und die Aufgaben der Geschäftsstelle sind in der Vergabeunterlage ('1_230825_Seesen_Geschäftsstelle_LEADER_Vergabeunterlagen_Teil 1_TNW.pdf') beschrieben.
Das Musterleistungsbild Regionalmanagement LEADER (Anlagen 02) sowie Fortschreibung Regionales Entwicklungskonzept (REK) Westharz (Anlage 03) sind den Vergabeunterlagen ebenfalls beigefügt.
Stadt Seesen Marktstraße 1, 38723 Seesen
Leistungsbeschreibung:
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Bearbeitung der Verwaltungs- und Organisationsaufgaben der Lokalen Aktionsgruppe der LEADER-Region Westharz zur Umsetzung des erarbeiteten regionalen Entwicklungskonzeptes ("REK") in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement.
In der Umsetzungsphase ist die Geschäftsstelle erster Ansprechpartner für alle Akteure der LEADER-Region und stellt die Verbindung zwischen Regionalmanagement und den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den Kommunalvertretern dar.
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LEADER-Aktionsgruppe Westharz
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Die lokale Aktions-Gruppe Westharz (LAG) mit Sitz in 38723 Seesen, Marktstr. 1 schreibt die Aufgaben einer Geschäftsstelle für die Verwaltungs- und Organisationsaufgaben der lokalen Aktionsgruppe aus. Die LEADER-Region befindet sich im Landkreis Goslar. Das Territorium setzt sich aus den Kommunen
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- Stadt Braunalge
- Stadt Langelsheim
- Stadt Seesen
- Gemeinde Liebenburg
- Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
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zusammen. Die Kommunen haben unter intensiver Beteiligung der Bürgerschaft und lokaler Akteure ein regionales Entwicklungskonzept erstellt. Um ihre regionalen Potenziale dauerhaft zu sichern und die Region als Kulturregion zu stärken, haben die Kommunen ihre Entwicklungsstrategie unter das Leitmotto
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"Aus Tradition innovativ - Nachhaltung in die Zukunft!"
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gestellt. Im Rahmen des REK wurden für die Region strategische Ziele und Querschnittsziele entwickelt.
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Die lokale Aktionsgruppe Westharz beabsichtigt, sich zur Unterstützung ihrer Arbeit bei der Umsetzung der Entwicklungsstrategien für die Region Westharz, einer qualifizierten Geschäftsstelle zu bedienen. Die Geschäftsstelle soll für eine Zeit von 4,5 Jahren (01/2024 - 06/2028) eingesetzt werden.
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Für die Leistungen der Geschäftsstelle und des Regionalmanagements wird eine Vollzeitstelle mit ca. 1.720 Arbeitsstunden, die im Zuge der Abrechnung pro Jahr nachzuweisen sind gefordert. Für die erforderlichen Leistungen der Geschäftsstelle wird ein Stundenansatz von 688h/Jahr angesetzt; die restlichen 1.032h (nicht Verfahrensgegenständlich) sind dem Regionalmanagement zuzuordnen.
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Aufgaben der Geschäftsstelle:
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1. Tätigkeiten für die LEADER-Kommunen
- Auflisten der Projektanträge und der Budgetierung der Fördermittel
- Rechnungskontrolle des beauftragten Büros für das Regionalmanagement
- Führen der Nachweise
- Organisation der LEADER-Veranstaltungen/Gremien (insbesondere der Sitzungen des LAG-Beirates, der LAG-Sitzungen und der LEADER-Foren). Zur Organisation gehören insbesondere die Klärung der Rahmenbedingungen (Veranstaltungsort, Veranstaltungsablauf, Veranstaltungstechnik)
- Öffentlichkeitsarbeit zum LEADER-Prozess (Pressearbeit, Printmedien, Internetpräsentation etc.)
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2. Ansprechpartner in der Region
- Erste Anlaufstelle für Projektinteressierte
- Kontakt zum Amt für regionale Landentwicklung / Regionalmanagement
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3. Tätigkeiten für die lokale Aktionsgruppe
- Kontakt mit dem Vorstand Einladung/Durchführung/Protokollführung der LAG-Sitzungen
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit/Dokumentation
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Das regionale Entwicklungskonzept der LEADER-Region WESTHARZ, welches vom Regionalmanagement umgesetzt werden soll, ist auf der Seite www.rem-westharz.de abrufbar.
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Die aktuelle LEADER-Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Das Regionalmanagement ist auf einen Zeitraum von 01/2024 bis 06/2028 angelegt mit Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre bis 06/2030.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (vgl. III.1.) aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost.
Die Verlängerungsoption steht unter Vorbehalt der Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremium- bzw. Ratsbeschlusses.
80% Finanzierung: Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), 20% Finanzierung: Kommunale Landesmittel
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.
Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) auszufüllen und beizulegen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unternehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.
Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist bei Eignungsleihe die Anlage 2 (Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) vollständig auszufüllen.
Bei Unteraufträgen (ohne Eignungsleihe) muss im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angegeben werden. Hierfür ist Anlage 2 zu verwenden.
Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen.
Nähere Erläuterungen sind den "Hinweisen zum Teilnahmeantrag" zu entnehmen.
Ein Vertragsentwurf für das genannte Vorhaben wird zur Angebotsphase bereitgestellt und kann in der Angebotsphase verhandelt werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.
(Das Dokument "230825_Seesen_LEADER_Geschäftstelle_Honorar.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information.)
Bewerber- und später Bieterfragen sind unter Bezugnahme auf das VgV-Verfahren (Bezeichnung unter II.1.1) umgehend auf der Vergabeplattform über die "Kommunikation" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf anderer Weise nachgewiesene Erlaubnis der Berufsausübung. Der Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB.
- Eigenerklärung, dass zu keiner Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, in den §§ 123 und 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.
Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird der Auftraggeber ggf. anfordern.
- Der Auftraggeber wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen des Bewerbers Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 sowie 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Eigenerklärung, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
- Eigenerklärung über Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers ist vorlegen, falls das/der Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Für den Umsatz des Unternehmens/der Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Projektmanagement im Bereich Wirtschaftsförderung) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, ist ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Durchschnitt notwendig.
- Angaben zu einer Berufshaftpflichtversicherung
Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss min. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen oder im Auftragsfall abgeschlossen/erhöht werden. Beides bei 2-facher Maximierung. Als Nachweis gilt auch die schriftliche Zusage der Versicherung zur Erhöhung der Deckungssumme im Auftragsfall.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen:
Projektleiter/in Projektmanagement im Bereich Wirtschaftsförderung
- Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens
ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Projekt-/Regionalmanagement oder Wirtschaftsförderung/Wirtschaftswissenschaften oder verwandte Studiengänge und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Projektmanagement Wirtschaftsförderung und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Projektmanagement Wirtschaftsförderung oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Projektmanagement im Bereich Wirtschaftsförderung.
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard.
- Eigenerklärung, dass in den letzten 3 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich des Projekts vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat insgesamt 1 wesentliches Referenzprojekt vorzustellen. Zu dem Projekt ist max. 1 DIN A4 Projektblatt beizufügen.
Mindestkriterien:
- Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.01.2013 bis zum Datum der Bekanntmachung liegen und muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
- Die Referenz stellt ein vergleichbares Projekt (Projektmanagement/Projektmanagement einer LAG (Lokale Aktionsgruppe) im Bereich der Wirtschaftsförderung) dar.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6VH5
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-1334
Fax: +49 4131-152943
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.