Leitagentur für die regionale Wirtschaftsförderung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 7
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 7
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 7
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berliner Allee 26, 30175 Hannover
E-Mail:
Telefon: +49 511545817645
Fax: +49 5115458110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leitagentur für die regionale Wirtschaftsförderung
Die Region Hannover, Fachbereich Wirtschafts-u. Beschäftigungsförderung, der Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover sowie die hannoverimpuls GmbH beabsichtigen, ab dem 01.01.2024 folgenden Auftrag neu zu vergeben: Beauftragung einer Agentur als Leitagentur zur Beratung, Konzeption, Begleitung u. Umsetzung ihrer markt- und zielgruppenorientierten Kommunikations-, Werbe- und PR-Maßnahmen. Als externer Spezialist für Marketing und Kommunikation berät die Leitagentur ihre Kunden in allen Fragen der Kommunikation, mit Ausnahme des Onlinebereichs, der separat ausgeschrieben wird. Der Auftrag soll in Form eines Rahmenvertrags vergeben werden. Es wird mit jedem Auftraggeber ein eigener Rahmenvertrag geschlossen.
Die Federführung des Vergabeverfahrens liegt bei der Region Hannover.
Auftragsgegenstand sind die folgenden Leistungen:
— strategische Beratung und Konzeptentwicklung zur Vermarktung/Kommunikation der Produkte und Dienstleistungen,
— Umsetzung aller Kommunikations- und Marketinginstrumente der Auftraggeber in Print und digitaler Umsetzung (Gestaltung jeder Art von Werbekampagnen, Flyern, Broschüren, Studien, Infografiken, Karten, Präsentationen, Werbemitteln etc.),
— Beratung und Weiterentwicklung neuer, effektiver Instrumente zur Vermarktung des Produkt- und -Leistungsportfolios,
— bei Bedarf: Planung, Koordination und Umsetzung von ausgewählten Maßnahmen im Bereich Eventmarketing,
— bei Bedarf: Erstellung von Texten für Broschüren, Publikationen etc.
— Anpassung des aktuellen Corporate Design auf die unterschiedlichen Zielgruppen und Aufgabenstellungen,
— Finanztechnische Abwicklung mit Werbeträgern und Dienstleistern, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung der Agentur, auf Grundlage der vom Auftraggeber genehmigten Mediapläne bzw. Aufträge.
Weitere Informationen zum Auftrag finden sich in den Vergabeunterlagen.
Es werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Übersteigt die Anzahl der eingegangenen Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern diese Vorgabe findet eine Auswahl nach folgenden Kriterien statt.
Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber sind die Anzahl und die Vergleichbarkeit der von den Bewerbern angegebenen Referenzen des Unternehmens sowie die Personalstruktur. Maßgeblich für die Bewertung der Referenzen sind die Bearbeitungstiefe und Kreativität. Besonders positiv bewertet werden Referenzen mit einem Bezug zum Wirtschafts- und Verwaltungsraum der Region Hannover sowie Referenzen aus der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand. Hinsichtlich der Personalstruktur wird besonderer Wert auf die Mitarbeiter in den Bereichen Grafik gelegt. Die Bewertung (Referenzen / Personal) fließt zu 70 % in die Entscheidung ein. Daneben wird der Umsatz des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre bewertet (Gewichtung: 30 %).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: aktueller unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB (Formblatt Anlage 5)
• Eigenerklärung über den gesamten Jahresumsatz (in Euro) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022).
• Eigenerklärung über den anteiligen Jahresumsatz (in Euro) für die letzten 3 Geschäftsjahre (2020-2022), der ausschließlich mit vergleichbaren Leistungen (Leitagentur) erzielt worden ist.
• Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000 oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 500.000 oder zur Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.
(1) Gestaltetes Porträt der Agentur mit der Darstellung eines Kompetenzportfolios (Informationen zu Arbeitsweise, Stärken, Kunden),
(2) Zahl und Qualifikation (Ausbildungsniveau) der sozial versicherungspflichtigen Beschäftigten in den Bereichen Konzept/ Strategie/ Beratung/ Grafik/ Text,
(3) Referenzen der vergangenen 3 Jahre zu Projekten für die Zielgruppen B2B und/oder G to B oder B2C in den Bereichen Gestaltung von Kampagnen
(4) Referenzen der vergangenen 3 Jahre zu Projekten für die Zielgruppen B2B und/oder G to B oder B2C in dem Bereich Gestaltung von Druckwerken (wie z. B. Flyern, Studien, Karten Infografiken),
Die genannten Referenzen müssen dabei folgende Mindestanforderungen erfüllen:
• Betreuung eines Kunden mit einem Jahresbudget von über EUR [Betrag gelöscht] Euro.
• Mindestens zwei Referenzen mit Bezug zum Wirtschafts- und Verwaltungsraum der Region Hannover
Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
• Auftraggeber,
• Leistungszeitraum,
• soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten)
• Beschreibung der Leistung
• Auftragswert
• Zeitraum der Leistungserbringung
Es steht dem AG frei, die genannten Ansprechpartner zu kontaktieren, um die Angaben der Referenzprojekte zu prüfen.
• Betreuung eines Kunden mit einem Jahresbudget von über EUR 150.000
• Mindestens zwei Referenzen mit Bezug zum Wirtschafts- und Verwaltungsraum der Region Hannover
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
3. Dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen beizufügen.
4. Dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot ist eine Erklärung gem. § 4 NTVergG beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.
2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Vergabeplattform bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu verwenden.
3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der in IV.2.2. genannten Frist vorzulegen. Teilnahmeanträge müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über die Vergabeplattform unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.
4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.
5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb entstehen. Alle Bieter, die zur Teilnahme an der Angebotspräsentation aufgefordert werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 1.000 (brutto).
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."