Rahmenvereinbarung Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: NOW-2023-0325-NO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gradestraße 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Projektsteuerung
Vergabe einer Rahmenvereinbarung Projektsteuerung
Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover
Deutschland
Projektsteuerung für das Brückenprogramm Nordwest
Punkteschema Auswahlverfahren:
In einem ersten Schritt wird je Bewerber/Bewerbergemeinschaft die erreichte Gesamtpunktzahl für jedes - mit Punktzahlen versehenes - Eignungskriterium gesondert errechnet durch Addition der erzielten Einzelpunkte je Eignungskriterium oder durch Anwendung einer beim Eignungskriterium hinterlegten Formel.
Bsp.:
Gesamtpunktzahl im Eignungskriterium (Berufliche Befähigung der für
die Leistung verantwortlichen Personen) = Addition der erzielten Einzelpunkte in
Rahmen der Beruflichen Befähigung der für
die Leistung verantwortlichen Personen Gesamtpunktzahl im Eignugnskriteirum (Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft) = Addition der erzielten Einzelpunkte in Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft oder Anwendung der Formel in Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
Die auf diese Weise je Eignungskriterium erzielte Gesamtpunktzahl wird sodann mit
einer Punktzahl zwischen 0 und 3 nach folgender Berechnungsformel bewertet, so
dass je zu bewertenden Eignungskriterium max. 3 Punkte erzielt werden können:
Punkte je Eignungskriterium = (3) / (Maximale Gesamtpunktzahl in diesem Eignungskriterium) x (erreichte Gesamtpunktzahl zu bewertender Bewerber)
Nachkommastellen werden kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma
gerundet.
Bewertet werden die über die Mindestanforderungen (Siehe III.1.1 - III.1.3 dieser Bekanntmachung) hinausgehenden Angaben. Dazu geht der Auftraggeber je Kriterium nach dieser Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) wie folgt vor: Alle Bewerber erhalten Punkte nach folgender Berechnungsformel:
Punkte je Kriterium = (3) /(Maximale Punktzahl in diesem Eignungskriterium) x (erreichte Gesamtpunktzahl zu bewertender Bewerber)
Kriterium 1 (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Funktionen berücksichtigt:
- Fachbereich 1: Projektsteuerung
- Fachbereich 2: BIM-Manager
Zur Bewertung wird die Berufserfahrung/-Qualifikation herangezogen. Bewertet wird gemäß der Angabe wie folgt:
Fachbereich 1: Projektsteuerung und Fachbereich 2: BIM-Manager
Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder Verkehrsingenieurwesen:
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung Straßen- und Verkehrswesen/konstruktiver Ingenieurbau:
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Fachbereich 1: Projektsteuerung
Anzahl der Berufsjahre in der Projektsteuerung:
≥ 3 Jahre: 0 Pkt.
≥ 5 Jahre: 1 Pkt.
≥ 10 Jahre: 2 Pkt.
Fachbereich 2: BIM-Manager
Anzahl der Berufsjahre in einem BIM-Projekt als BIM-Manager:
≥ 1 Jahre: 0 Pkt.
≥ 3 Jahre: 1 Pkt.
≥ 5 Jahre: 2 Pkt.
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" benannten Angaben.
Kriterium 2 (§ 46 Abs. 3 Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:
Projektspezifische Angaben, über die Mindeststandards hinausgehender Umfang: Die Angaben werden bei einer größeren Anzahl von Bewerbern gewertet:
Ja: 1 Pkt.
Nein: 0 Pkt.
Hier können maximal 24 Punkte erreicht werden. Die einzelnen Kriterien können Sie unter III.1.3 einsehen.
Die Gesamtpunktzahl ergibt sich aus der Addition der erzielten Einzelpunkte. Werden über die geforderte Anzahl hinausgehend Referenzen eingereicht, wird die Gesamtpunktzahl in diesem Eignungskriterium wie folgt ermittelt:
Gesamtpunktzahl = (Summe aller erzielten Einzelpunkte in den Referenzen / Anzahl
eingereichter Referenzen) x 2)
Kriterium 3 (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV):
Leistungsfähigkeit der Technischen Leitung, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung des Kriteriums wird die folgende Funktion berücksichtigt:
- Projektleitung
- Stellvertretende Projektleitung
Projektleitung:
Zur Bewertung wird die Berufserfahrung/-Qualifikation herangezogen. Bewertet wird gemäß der Angabe wie folgt:
Ausbildung
Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen:
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung Straßen- und Verkehrswesen:
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Teilnahme an einem Seminar im Bereich Projektmanagement in den letzten 5 Jahren
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Berufserfahrung:
Anzahl der Berufsjahre als Projektleiter im Bereich Projektmanagement bzgl.
Erhaltungs-/Ausbauplanung von Bundesfernstraßen
≥ 10 Jahre: 0 Pkt.
≥ 15 Jahre: 1 Pkt.
≥ 20 Jahre: 2 Pkt.
Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten bzgl. Erhaltungs-/Ausbauplanung von
Bundesfernstraßen mit Fachbereich Projektmanagement als Projektleiter
≥ 10 Mio € (Bauvolumen brutto) = 0 Pkt.
≥ 15 Mio € (Bauvolumen brutto) = 1 Pkt.
≥ 20 Mio € (Bauvolumen brutto) = 2 Pkt.
Stellvertr. Projektleitung:
Zur Bewertung wird die Berufserfahrung/-Qualifikation herangezogen. Bewertet wird gemäß der Angabe wie folgt:
Ausbildung:
Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen:
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung Straßen- und Verkehrswesen:
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Teilnahme an einem Seminar im Bereich Projektmanagement in den letzten 5 Jahren
- Ja: 1 Pkt.
- Nein: 0 Pkt.
Berufserfahrung:
Anzahl der Berufsjahre als mind. stellvertretender Projektleiter im Bereich Planung
Verkehrsanlagen von Bundesfernstraßen
≥ 5 Jahre: 0 Pkt.
≥ 10 Jahre: 1 Pkt.
≥ 15 Jahre: 2 Pkt.
Erfahrung in der Bearbeitung von Großprojekten bzgl. Planung von Bundesfernstraßen mit mind. Fachbereich Verkehrsanlagen als mind. stellvertretender Projektleiter:
≥ 5 Mio € (Bauvolumen brutto) = 0 Pkt.
≥ 10 Mio € (Bauvolumen brutto) = 1 Pkt.
≥ 15 Mio € (Bauvolumen brutto) = 2 Pkt.
Das voraussichtliche Volumen der Rahmenvereinbarung beträgt 9.075.630,25 € und beinhaltet die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen für 15 Brückenpakete. Ein Brückenpaket besteht voraussichtlich aus 10 Brücken.
Höchstens werden 25 Brückenpakete vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
-Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
-ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
-dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
-dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen (bezüglich der schweren Verfehlungen wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern).
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach:
A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
D) den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels),
E) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes; Artikel 2 § 2 des Gesetzes
zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten
Person vorliegt § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB, bei Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 2 GWB), dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 124 Abs. 3 GWB),
das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden (§ 124 Abs. 3 GWB), dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 123 Abs. 4 GWB). Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat zu bestätigen, dass er/sie zur Erbringung der Diensleistung berechtigt ist und die Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2, 3 VgV besitzt.
Das Dokument "Detaillierung Eigenerklärung zur Eignung" ist zu verwenden.
- Eigenerklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV
Mindeststandard zu § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft hat eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Es ist zu bestätigen, dass die Maximierung mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt.
Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV (Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung):
Fachbereich 1: Projektsteuerung
Angaben zu
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder
Verkehrsingenieurwesen
- Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung Straßen- und Verkehrswesen/konstruktiver Ingenieurbau
- Anzahl Berufsjahre in der Projektsteuerung
- Der Mitarbeiter ist für das Unternehmen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft tätig.
- Angabe zwei vergleichbarer Referenzprojekte
Fachbereich 2: BIM
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen oder
Verkehrsingenieurwesen
- Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung Straßen- und Verkehrswesen/konstruktiver Ingenieurbau
- Anzahl der Berufsjahre in einem BIM-Projekt als BIM-Manager
- Der Mitarbeiter ist für das Unternehmen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft tätig.
- Angabe zwei vergleichbarer Referenzprojekte
Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Leistung aus den letzten fünf Jahren gem. § 46 (3) Nr. 1 VgV
- Angaben vier Referenzprojekte mit Angabe zu:
- Leistungen (Verkehrsanlagen) im Bereich von Brückenbauwerken (Unterführungen von Straßen, Wegen u.ä.), inkl. Planung der Verkehrswege der Kreuzungsbeteiligten (Kreis-, Landesstraße u.ä.) bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
Die folgenden Angaben werden entsprechend Nr. II.2.14 bepunktet und bewertet:
- Leistungen (Verkehrsanlagen) von Fahrzeugrückhaltesystemen bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen (Verkehrsanlagen, Ing.-Bauwerke) in ökologisch hochsensiblem Umfeld, u.a. bei FFH-Gebieten, Trinkwasserschutzzonen oder Gewässern (Fließ- oder Stillgewässer)
- Leistungen (Verkehrsanlagen) von Bauphasen und Verkehrsführung bei Aufrechterhaltung des Verkehrs während der Bauzeit bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
-Leistungen (Ing.-Bauwerke) Retentionsbodenfilterbecken bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen (Ing.-Bauwerke) Regenrückhaltebecken bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen (Ing.-Bauwerke) Regenwasserbehandlungsanlagen (z.B. Absetzschacht, Abscheider o.ä.) bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen im Rahmen der Geologie (Bspw. Baugrundgutachten)
- Erstellung von Erdbaukonzepten/Massenbilanzen bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen Beweissicherung
- Leistungen zur Entsorgung von Abfällen
- Leistungen im Rahmen Bauwerksprüfung
- Leistungen im Rahmen von Ingenieurvermessungen
- Leistungen im Vergaberecht
- Leistungen im Vertragsrecht, inkl. Nachtragswesen
- Leistungen Technische Ausrüstung bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen Landschaftsplanung bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen Landschaftsplanung bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Leistungen Abbruchkonzept bei Ingeneiurbauwerken bei Erhaltungs-/Ausbaumaßnahmen von Bundesautobahnen
- Erstellung von Fachbeiträgen gem. WRRL
- Anzahl der zu koordinierenden Fachbereiche ≥ 2
- Anzahl der eingesetzten Projektmitarbeiter ≥ 5
- Vertretung der Leistung im Rahmen der Bürgerbeteiligung
- Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit
Angaben über die technische Leitung gem. § 46 (3) Nr. 6 VgV (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) (Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung)
Angaben zu Projektleiter:
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
- Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung Straßen- und Verkehrswesen/konstruktiver Ingenieurbau
- Teilnahme an einem Seminar im Bereich Projektmanagement in den letzten 5 Jahren
- Anzahl der Berufsjahre als Projektleiter im Bereich Projektmanagement Linienbaustelle Infrastrukturprojekt
- Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten bzgl. Erhaltungs-/Ausbauplanung von
Bundesfernstraßen mit Fachbereich Projektmanagement als Projektleiter
- Zwei vergleichbare Referenzprojekte
- Der Mitarbeiter ist für das Unternehmen des Bewerbers/ der
Bewerbergemeinschaft tätig.
Angaben zu stellvertretendem Projektleiter
- Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen
- Studienschwerpunkt oder Vertiefungsrichtung Straßen- und Verkehrswesen/konstruktiver Ingenieurbau
- Teilnahme an einem Seminar im Bereich Projektmanagement in den letzten 5 Jahren
- Anzahl der Berufsjahre als mind. stellvertretender Projektleiter im Bereich Projektmanagement Linienbaustelle Infrastrukturprojekt
- Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten bzgl. Erhaltungs-/Ausbauplanung von
Bundesfernstraßen mit Fachbereich Projektmanagement als mind. stellvertretender
Projektleiter
-Der Mitarbeiter ist für das Unternehmen des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft tätig.
-Zwei vergleichbare Referenzprojekte
Personalbestand in den letzten drei Jahren gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV
- Angaben zu durchschnittlichem jährlichen Personalbestand
Unterauftragnehmer gem. § 46 (3) Nr. 10 VgV (Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen)
Mit Linienbaustellen sind Projekte Straße und Schiene gemeint.
Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Die in den nachfolgenden Fachbereichen geforderten verantwortlichen Personen dürfen nicht identisch sein, d. h. eine Mehrfachbenennung einer Person für mehrere Fachbereiche ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Fachbereich 1: Projektsteuerung
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
- Anzahl der Berufsjahre in der Projektsteuerung ≥ 3 Jahre
- Zwei vergleichbare Referentzprojekte aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. einer Projektstufe (1-5) gemäß AHO
Fachbereich 2: BIM
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
- Anzahl der Berufsjahre in einem BIM-Projekt als BIM-Manager ≥ 1 Jahre
- Zwei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren mit Beginn
ab 2013 einer Planungsleistung als BIM-Projekt, Umsetzung der Arbeitsmethodik BIM einer Linienbaustelle Verkehrsinfrastrukturprojekt
Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 1 VgV:
- Referenz aus den letzten 5 Jahren mit Abschluss einer Handlungsstufe gemäß AHO in oder nach 2018
- Leistungsumfang mind. eine Projektstufe gemäß AHO für Linienbaustelle Verkehrsinfrastrukturprojekt erbracht
Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 6 VgV:
Projektleiter:
- Zertifizierung mindestens DVPzert Projektmanager Professional in der Bau- und
Immobilienwirtschaft oder mindestens IPMA Level B - Certified Senior Project Manager
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
- Anzahl der Berufsjahre als Projektleiter im Bereich Bereich Projektmanagement
Linienbaustelle Verkehrsinfrastrukturprojekt ≥ 10 Jahre
- Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten bzgl. Erhaltungs-/Ausbauplanung von
Bundesfernstraßen mit Fachbereich Projektmanagement als Projektleiter: ≥ 10 Mio € (Bauvolumen brutto)
- Zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. einer Projektstufe nach AHO; Projektsteuerung Leistungsumfang mind. eine Projektstufe gemäß AHO für Linienbaustelle Verkehrsinfrastrukturprojekt erbracht. Projektsteuerer Projektstufe II und IV gem. AHO in den Handlungsfelder A bis E
Stellvertretender Projektleiter:
- Zertifizierung mindestens DVPzert Projektmanager Professional in der Bau- und
Immobilienwirtschaft oder mindestens IPMA Level B - Certified Senior Project Manager
- Berufsqualifikation als Ingenieur gemäß § 75 Abs. 2 VgV
- Anzahl der Berufsjahre als mind. stellvertretender Projektleiter im Bereich Bereich Projektmanagement Linienbaustelle Verkehrsinfrastrukturprojekt ≥ 10 Jahre
- Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten bzgl. Erhaltungs-/Ausbauplanung von
Bundesfernstraßen mit Fachbereich Projektmanagement als mind. stellvertretender Projektleiter: ≥ 10 Mio € (Bauvolumen brutto)
- Zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten 10 Jahren mit Beginn ab 2013 und Abschluss von mind. einer Projektstufe nach AHO; Projektsteuerung Leistungsumfang mind. eine Projektstufe gemäß AHO für Linienbaustelle Infrastrukturprojekt erbracht. Projektsteuerer Projektstufe II und IV gem. AHO in den Handlungsfelder A bis E
Mindeststandard zu § 46 (3) Nr. 8 VgV
- Ing. Projektleiter/Ing. stellv. Projektleiter gemäß Mindeststandards nach Ziffer 3.3.1 bzw. 3.3.2 geforderter durchnschnittlicher Mindestpersonalbestand = 5
- Projektsteuerer = 5
Mit Linienbaustellen sind Projekte Straße und Schiene gemeint.
Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 2 bis Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzelaufträge gem. § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV werden u.a. nach folgenden Regelungen vergeben
Zuschlagskriterien für den Abrufwettbewerb:
1. Pauschalhonorar - 60 %
2. Erfahrung und Qualifikation des zugesagten Projektteams - 40 %
2.1. Persönliche Referenzen Projektleiter/in - 20 %
2.2. Berufserfahrung Projektleiter/in in Jahren - 20 %
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de