Begleitung der Einführung eines Prozessmanagements beim Landkreis Lüneburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung der Einführung eines Prozessmanagements beim Landkreis Lüneburg
Begleitung der Einführung eines Prozessmanagements beim Landkreis Lüneburg
Landkreis Lüneburg Auf dem Michaeliskloster 4 21335 Lüneburg
Begleitung des gesamten Einführungsprozesses über die geschätzte Dauer von vier Jahren für die Erstellung einer Prozesslandkarte, eines Prozessregisters (1.500 - 2.000 Prozesse) und die Aufnahme und Optimierung von Prozessen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe PICTURE GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.picture-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYRY1BBYUVVD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).