Unterhalts- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 02423/230
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albrechtstraße 30
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hs-osnabrueck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung von 65 Objekten
mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 11.000.000 Quadratmetern. Sowie die Glas- und
Rahmenreinigung mit einer Reinigungsfläche von ca. 45.000 Quadratmetern.
Campus Westerberg mit 24 Objekten und rund 6.400.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Osnabrück
Campus Westerberg mit 24 Objekten und rund 6.400.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Caprivi Campus mit 15 Objekten und rund 3.500.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Osnabrück
Caprivi Campus mit 15 Objekten und rund 3.500.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Campus Haste mit 26 Objekten und rund 1.100.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Osnabrück
Campus Haste mit 26 Objekten und rund 1.100.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Glas- und Rahmenreinigung in 69 Objekten und rund 45.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Osnabrück
Glas- und Rahmenreinigung in 69 Objekten und rund 45.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche.
Verlängerungsoption von je 12 Monaten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle "Eignung") zu
erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und
Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB - Besondere Vertragsbedingungen)
bestehen.
Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein
Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50% der
Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose
gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende
Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Objektbegehung freiwillig:
Bezüglich der Glasreinigung wird eine Besichtigung des Campus Lingen dringend empfohlen.
Das Gebäude ist öffentlich zugänglich.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden.
Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 27.09.2023 14.00 Uhr (MEZ)
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen.
Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bieter über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Für die Nutzung der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de gelten die Nutzungsbedingungen des Deutschen Vergabeportals DTVP (https://www.dtvp.de/agb-unternehmen).
Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf https://vergabe.niedersachsen.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal vergabe.Niedersachsen zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt.
Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los.
Bei Vergaben von Bauleistungen wird die VOB/B ebenfalls Vertragsbestandteil.
Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart.
Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4FY147TW5E5
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB
ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de