Medizinische Geräte für Medizinisches Versorgungszentrum Referenznummer der Bekanntmachung: MVZ-2023-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Alfeld (Leine)
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mvz-leinebergland.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Medizinische Geräte für Medizinisches Versorgungszentrum
Lieferung von diversen medizinischen Geräten und Gegenständen sowie Aufstellung selbiger am neuen Standort des MVZ.
Details entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Leistungsbeschreibungs-Dokumenten.
MVZ Leinebergland gGmbH 31061 Alfeld (Leine)
Lieferung von diversen medizinischen Geräten und Gegenständen sowie Aufstellung selbiger am neuen Standort des MVZ.
Details entnehmen Sie bitte den bereitgestellten Leistungsbeschreibungs-Dokumenten.
Zuwendungen für die Förderung eines Vorhabens in der Maßnahme LEADER nach der niedersächsischen "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung von LEADER" - Festlegungsnummer 30207/05
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe im Detail die bereitgestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere die "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
Siehe im Detail die bereitgestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere die "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD5DGCN
Ort: Lüneburg
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs.3GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs.3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalbeiner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."