Erweiterung und Sanierung der BBS OHZ: Tore und Stahlblechtüren Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003602
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Osterholzer Straße 23
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Barsa, Amena
E-Mail:
Telefon: +49 4791930-1290
Fax: +49 47919301299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-osterholz.de/ausschreibungen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der BBS OHZ: Tore und Stahlblechtüren
Der Landkreis Osterholz beabsichtigt, das Gewerk der Metallbauarbeiten (Tore und Stahlblechtüren) für die Neubauten der Berufsbildenden Schulen Osterholz-Scharmbeck zu vergeben.
Die Berufsbildenden Schulen sollen umstrukturiert werden.
Die Umstrukturierung beinhaltet die Zusammenlegung der zurzeit auf zwei Standorte (Hauptstelle und Zweigstelle) aufgeteilten BBS am Standort der Hauptstelle. Dazu sind am jetzigen Standort Erweiterungsbauten notwendig. Das Bestandsgebäude wird im Anschluss an die Fertigstellung der Neubauten im Inneren komplett umstrukturiert und energetisch saniert.
Die Maßnahme ist in mehrere Bauabschnitte aufgeteilt. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Metallbauarbeiten (Tore und Stahlblechtüren) der Neubauten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung und Sanierung der BBS OHZ: Tore und Stahlblechtüren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Rahmen des Verfahrens ist kein Angebot eingegangen, das die Zuschlagserfordernisse erfüllen konnte. Dementsprechend ist die Ausschreibung gem. §17 EU (Nr. 1) VOB/A aufzuheben.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 41312943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=27364&article_id=93032&_psmand=18
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.