Vergabe eines Gutachten zur Untersuchung von 8 Altablagerungen im Landkreis Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-182
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 103 - Hauptamt
E-Mail:
Fax: +49 5121309951251
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Gutachten zur Untersuchung von 8 Altablagerungen im Landkreis Hildesheim
Für 8 Flächen im Landkreis Hildesheim liegen Hinweise vor, dass in den betreffenden Bereichen Ablagerungen stattgefunden haben könnten.
Für die Leistungen kommen nur Auftragnehmer in Betracht, die eine Anerkennung nach § 18 BBodSchG, Sachgebiet 1 aufweisen.
Die zu bearbeitenden 8 Flächen verteilen sich im Bereich des Landkreises Hildesheim auf die Städte bzw. Gemeinden Bad Salzdetfurth, Giesen, Freden und Nordstemmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Leistungsumfang je Los entsprechend dem vorhandenen Budget anzupassen.
Detaillierte Angaben sind aus der Information zum Leistungsgegenstand zu entnehmen.
Landkreis Hildesheim Marie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim
Gutachten zu Orientierenden Untersuchungen nach § 18 BBodSchG Sachgebiet 1
- 1. Historische Recherche
- 2. Vorbereitende Arbeiten
- 3. Feldarbeiten
- 4. Analytik
- 5. Berichte
- 6. Sonstige Arbeiten
- 7. Stundenlohnarbeiten/Fahrkosten
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Bei der Auswahl der Teilnahmeunterlagen werden die einzelnen Kriterien wie folgt gewichtet:
Berufliche Leistungsfähigkeit:
- Sachverständiger 50 %
- Bewerber 50 %
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Sachverständigen sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich. Im Rahmen der Bewertung der Eignung werden für den Sachverständigen und den Bewerber abgeschlossene Referenzen (Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2023 abgeschlossen worden sein) berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.2 Angabe im Falle der Bewerbung als Bewerbergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend BG/ARGE), sämtliche Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/ Faxnummer und E-Mail-Adresse
1.1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE sind mit dem Teilnahmeantrag alle Mitglieder der Bewerbungsgemeinschaft zu benennen,
a) in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.1.4 Im Fall der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistung vorzulegen.
1.1.5 Im Fall einer Einbindung von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.1.6 Im Fall der Eignungsleihe ist eine Erklärung zur Angabe der überlassenen Kapazität vorzulegen.
1.1.7 Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die überlassenen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
1.1.8 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB
1.1.9 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB
1.1.10 Ggf. Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.2.1 Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Bei BG/ARGE ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der BG/ARGE einzeln und für die BG/ARGE insgesamt darzustellen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. beruflicher Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen (hier nur der Sachverständige):
Der Sachverständige muss die Anerkennung nach § 18 BBodSchG Sachgebiet 1 nachweisen.
Angaben zum Sachverständigen:
- berufliche Befähigung
- persönliche vergleichbare Referenzen des Sachverständigen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen:
Gutachten zu Orientierenden Untersuchungen, die der Gutachter gemäß seiner Anerkennung nach § 18 BBodSchG Sachgebiet 1 erbracht hat
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2023 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Sachverständigen
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projektes
- Projektzeitraum
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV
Ausführungen von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angaben zum Bewerber:
- vergleichbare Referenzen des Bewerbers im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen:
Gutachten zu Orientierenden Untersuchungen, die der Gutachter gemäß seiner Anerkennung nach § 18 BBodSchG Sachgebiet 1 erbracht hat
Die Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2023 abgeschlossen worden sein.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben:
- Name des Bewerbers
- Projektbezeichnung
- Benennung des Auftraggebers mit Name, Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer
- Kurze Beschreibung des Projektes
- Projektzeitraum
Siehe Formular Referenzdatenblatt und Bewertungsmatrix Teilnahmeantrag.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben (Mindestkriterium): Die Leistungen müssen zwischen dem 01.10.2013 und dem 30.09.2023 abgeschlossen worden sein.
1 Gutachten zur Orientierenden Untersuchung, das der Gutachter gemäß seiner Anerkennung nach § 18 BBodSchG Sachgebiet 1 einschließlich Technische Erkundung und Analytik erbracht hat
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen. Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Zwingende Ausschlussgründe § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und 123 (4) GWB sowie Fakultative Ausschlussgründe § 124 (1) Nr. 2 GWB
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Geplante Termine zur Präsentation des Angebots 16./17.01.2024
Weitere Informationen siehe EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Anfragen zum Verfahren nur über die genannte Vergabeplattform bis zum 29.09.2023.
Wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform.
Sollten Probleme beim Hochladen des Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAY1BMR6EY8
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131/15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.