Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Grundschule Schunteraue - Technische Gebäudeausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 2124/ 00393
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ägidienmarkt 6
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Gebäudemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.braunschweig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Grundschule Schunteraue - Technische Gebäudeausrüstung
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt kurzfristig den oben genannten Auftrag zu vergeben. Mit diesem Schreiben erfolgt zunächst eine formlose Abfrage, ob Interesse an der Ausführung des Auftrages besteht.
Dazu bitten wir Sie, das in den Unterlagen hinterlegte Formblatt zur Kapazitätsabfrage vollständig auszufüllen und fristgerecht bis zum 20. Januar 2023 elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen (via Bietertool oder Kommunikation möglich).
Um zu beurteilen, ob Ihr Büro für den konkreten Auftrag qualifiziert ist, ist zudem das Einreichen von max. zwei Referenzprojekten erforderlich. Der auszufüllende Referenzbogen ist ebenfalls in den Vergabeunterlagen der Vergabeplattform DTVP hinterlegt. Es kommen nur solche Büros für die Teilnahme am Verfahren in Betracht, welche die entsprechende Qualifikation haben nachweisen können.
Sofern die Prüfung der Referenzprojekte Ihre Eignung bestätigt, erhalten Sie eine Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Einladung zum Präsentationstermin, um sich am weiteren Verfahren
zu beteiligen.
Planungsphase: Stadt Braunschweig - FB Gebäudemanagement, Ägidienmarkt 6, 38100 Braunschweig, Ausführungsphase: Grundschule Schunteraue, Albert-Schweizer-Straße 10, 38108 Braunschweig
Das Projekt umfasst die Erweiterung der Grundschule Schunteraue am Hauptstandort in Kralenriede zu einer 2-zügigen kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) zum Schuljahr 2026/27.
Grundstück / Ausgangslage:
Für die künftige KoGS fehlen für den Ganztagsschulbetrieb eine Reihe von Räumen, wie u.a. Werkraum mit Sammlung und Maschinenraum, Hausmeisterwerkstatt, Ganztagsbereich aktiv und passiv, Betreuungsraum 17 Uhr-Gruppe, Inklusionsraum, Büroräume, Beratungs-/ Besprechungsräume, Sammlung Musik, Archiv, Serverraum, Lagerräume. Weiterhin wird eine Mensa mit Aulafunktion (bis 199 Personen) nebst Küchenflächen benötigt, die auch extern genutzt werden soll.
Der bestehende Raummangel soll die durch die Errichtung eines An- bzw. Erweiterungsneubaus sowie durch Umnutzungen / Umbauten im Bestandsgebäude behoben werden.
Nachhaltigkeit und Klimaschutz:
Die Stadt Braunschweig verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Gebäudeerstellung und eines nachhaltigen Gebäudebetriebes verbunden mit einer CO2-Neutralität ab 2030. Grundsätzlich ist deshalb die Errichtung der zu planenden Gebäude entsprechend des BEG NWG 40 - Standard der KfW verbindlich vorgegeben. Die dementsprechenden energetischen Mindestanforderungen sind von den AN planerisch umzusetzen. Hierfür sind im Rahmen des Projektes alle baulichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten zu prüfen und zu bewerten, welche ein Erreichen dieser Ziele unterstützen und ermöglichen. Hierzu zählen u.a. der Einsatz erneuerbarer Energien zu Wärme- und Stromerzeugung, die Energieeffizienz von Gebäudetechnik und Hülle sowie der Einsatz nachhaltiger und nachwachsender Baustoffe und ein zirkuläres Bauen.
Im Rahmen der Leistungsphasen 1-3 ist hierzu eine Variantenuntersuchung durchzuführen, um geeignete unterschiedliche Lösungsansätze u.a. in den Parametern Aufwand, Effizienz und Praktikabilität zu vergleichen und zu optimieren. Der Einsatz einer Fassadenbegrünung sowie eine Dachbegrünung sind hierbei als Elemente des nachhaltigen Bauens verbindlich umzusetzen.
Während in der Vergangenheit das Regenwasser grundsätzlich vollständig abgeführt wurde, sollte insbesondere geprüft werden, ob und wie eine Bevorratung zur Nutzung des anfallenden Regenwassers, z.B. zur Bewässerung von Grünanlagen, sinnvoll ermöglicht werden kann.
Weiterhin sind alle Voraussetzungen zu schaffen, um nachträglich eine größtmögliche Photovoltaikanlage auf den Dachflächen des Neubaus ergänzen zu können. Die Planung, Errichtung sowie der Betrieb der PV-Anlage ist dabei nicht Bestandteil dieses Projektes, sondern wird von der stadteigenen "Energiegenossenschaft Braunschweiger Land e.G." vorgenommen.
Die AN müssen unverzüglich nach Fertigstellung einen Energieausweis gemäß des zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung gültigen GEG ausstellen und der AG im Original übergeben.
Aufgrund der noch nicht belastbaren realistischen Erfahrungen erfolgt in dieser frühen Projektphase noch kein Kostenansatz hierfür. Dieser wird im Rahmen des ISV Phase II (Investitionssteuerungsverfahren) näher untersucht.
Leistungsbild Technische Ausrüstung:
Auf der Grundlage des beiliegenden Raumprogramms und in enger Abstimmung mit dem Bauherren und dem beauftragten Architekturbüro ist für den Bestand und dem Neubau ein ganzheitliches Konzept für die technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 7 zu entwickeln.
Technische Lüftungskonzepte sind wirtschaftlich und funktional gegenüber herkömmlichen Ausstattungen zu bewerten und in die Konzeption einzubeziehen und dem
Bauherren als Entscheidungsvorlage für eine technische Umsetzung vorzulegen.
Die baulichen, energetischen und gestalterischen Möglichkeiten sind in enger Abstimmung mit dem Bauherrn und dem beauftragten Architekturbüro zu überprüfen.
Die Kapazitäten der Sanitärflächen im Bestand sind hinsichtlich der Schülerzahlen und Anzahl der Beschäftigten zu prüfen und ggf. im An- bzw. Erweiterungsbau zu erweitern. Es ist auf Barrierefreiheit zu achten. Die besonderen Anforderungen hinsichtlich einer barrierefreien Erschließung sind planerisch für die Schule (Bestand und Neubau) zugrunde zu legen.
Die Beauftragung erfolgt in 2 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-3
Stufe 2: LPH 4-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem aufgeforderten Büro das Formblatt zur Kapazitätsabfrage vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Hierfür ist das Formblatt zu verwenden, welches Ihnen über die Plattform zugegangen ist.
Für den fristgerechten Eingang der Formblätter ist der Bieter verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grundschule Schunteraue - Technische Gebäudeausrüstung
Postanschrift: Steintorwall 7a
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.igh-giesler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4V6VZV
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-1334
Fax: +49 4131-152943
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)
Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.