Dienstleistung zur Durchführung von Entgeltabrechnungen Referenznummer der Bekanntmachung: AS230041
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tiergartenstraße 39
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kluth, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 51189879-0
Fax: +49 51189879-295
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Durchführung von Entgeltabrechnungen
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung der monatlichen Entgeltabrechnung für die Mitarbeitenden des Auftraggebers einschließlich Dienstleistungen zur initialen Implementierung sowie zur laufenden Unterstützung.
Anzahl monatliche Entgeltabrechnungen: ca. 700
Laufzeit:
- Initiale Phase: 6 Monate
- Durchführung Entgeltabrechnungen: 36 Monate
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Durchführung der monatlichen Entgeltabrechnung für die Mitarbeitenden des Auftraggebers einschließlich Dienstleistungen zur initialen Implementierung sowie zur laufenden Unterstützung.
Anzahl monatliche Entgeltabrechnungen: ca. 700
Laufzeit:
- Initiale Phase: 6 Monate
- Durchführung Entgeltabrechnungen: 36 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung zur Durchführung von Entgeltabrechnungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung des gesamten Verfahrens gemäß §63 VgV, da kein wirtschafltiches Ergebnis erzielt wurde.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.