4 Stück Mobile Radonfolgeproduktmonitore für die Raumluftüberwachung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
4 Stück Mobile Radonfolgeproduktmonitore für die Raumluftüberwachung
Im Rahmen der Routinemessungen der Raumluftüberwachung in Strahlenschutzbereichen gemäß
§ 56 StrlSchV /2/ des Endlagers Konrad werden Radonfolgeproduktmonitore zur Messung der Aktivitätskonzentration
des Rn-222 und der gleichgewichtsäquivalenten Radonkonzentration (EEC) eingesetzt.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind insgesamt vier mobile Radonfolgeproduktmonitore, die zur
Messung der Aktivitätskonzentration des Rn-222 und der gleichgewichtsäquivalenten Radonkonzentration
(EEC) im Rahmen der Raumluftüberwachung in Strahlenschutzbereichen vorgesehen sind. Als Zubehör
sind Transportkoffer, höhenverstellbare Untersätze für die richtige Positionierung, Ladekabel, Datenkabel
und falls notwendig Prüf- und Kalibriervorrichtungen vorzusehen. Die mobilen Radonfolgeproduktmonitore
müssen für den über- und untertägigen Einsatz unter Berücksichtigung der Umgebungsgrößen
(Temperatur bis 50 °C und hohe Staubkonzentration) geeignet sein.
Die Auftragsabwicklung erfolgt in 2 Etappen. Etappe 1 setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:
Durchführung einer Auslegungsplanung für die mobilen Radonfolgeproduktmonitore und Erstellung und
Lieferung der Dokumentation. Anhand der durch den AN erstellten Dokumentation werden durch den AG
Unterlagen zur atomrechtlichen Vorprüfung zusammengestellt. Der Abschluss der atomrechtlichen
Vorprüfung sowie eine durch den AG erteilte Freigabe sind Voraussetzungen für die 2. Etappe der
Auftragsabwicklung. Die Etappe 2 er-folgt durch schriftlichen Leistungsabruf des AG.
Die Teilleistungen der Etappe 2 werden durch den AG abgerufen und umfassen u. a. Fertigung der
mobilen Radonfolgeproduktmonitore, Durchführung von Prüfungen während der Fertigung im Werk,
Lieferung der mobilen Radonfolgeproduktmonitore inklusive Zubehör, Einweisung des Betriebspersonals,
Durchführung einer Abnahme- und Funktionsprüfung sowie die Teilnahme an der Inbetriebsetzungsprüfung.
Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem beigefügten Vertragsentwurf. Im Rahmen der Verhandlungen soll über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte sowie die sonstigen Vergabeunterlagen verhandelt werden. Ausgenommen von den Verhandlungen sind lediglich die Zuschlagkriterien.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, über alle Inhalte der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs, auch soweit sie in den Unterlagen derzeit als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind, zu verhandeln (vgl. § 17 Abs. 10 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)
- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)
- Qualitätssicherung:
1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Überwachung ionisierender Strahlung bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.
2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.
- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über mindestens ein ausgeführtes Projekt, bei denen er in den letzten 5 Jahren folgende Leistungen ausgeführt hat, zu erbringen:
Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten Projekte/Objekte der letzten 5 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen auf dem Gebiet der Radonmessung und der Radonfolgeproduktmessung nachweisen.
Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Des Weiteren sind jeder Referenz die nachfolgend genannten Merkmale, soweit aus Sicht des Bewerbers vorhanden, zuzuordnen.
Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber selbst entwickelt und hergestellt worden sein und beziehen sich auf die Herstellung von Radonfolgeproduktmonitoren.
. Dabei können die o.a. Leistungen vom Bewerber oder einem Nachunternehmer erbracht worden sein, welcher für dieses Vergabeverfahren durch den Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe vertraglich gebunden wird. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.
Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.