Wartungsvertrag für Lüftungs- und Kältetechnische Anlagen LOS 1 Kauen-, Bürogebäude und Borhkernlager Referenznummer der Bekanntmachung: TEKVGV1-23-07-SF
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für Lüftungs- und Kältetechnische Anlagen LOS 1 Kauen-, Bürogebäude und Borhkernlager
Bei den ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um zyklische Wartungs- und Prüfleistungen an lüftungs- und kältetechnischen Anlagen sowie ihren Bauteilen/Komponenten auf dem Betriebsgelände des Bergwerks Gorleben.
Wartung für Lüftungs- und Kältetechnische Analgen LOS 1 Kauen-, Bürogebäude und Bohrkernlager
Bergwerk Gorleben
Die Maßnahme umfasst die zyklischen Wartungs- und Prüfleistungen an lüftungs- und kältetechnischen Anlagen sowie ihren Bauteilen/Komponenten. Ferner gehören Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung zum Leistungsumfang.
Die Leistungen umfassen Wartungs- und Prüfleistungen an Klimasplittgeräten über und unter Tage sowie an kältetechnischen Anlagen, Lüftungszentralen mit Luftbehandlung und Entrauchungsanlagen. Das LOS 1 umfasst die Leistungen im Kauen-, Bürogebäude und Bohrkernlager. LOS 2 umfasst die Leistungen im Förderturm und der Halle für die Förderhaspel. Die Leistungen werden jeweils für einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Vertragsbeginn ist jeweils der 01.10.2023.
Wartung für Lüftungs- und Kältetechnische Anlagen LOS 2 Förderturm, Halle für Förderhaspel
Bergwerk Gorleben
Die Maßnahme umfasst die zyklischen Wartungs- und Prüfleistungen an lüftungs- und kältetechnischen Anlagen sowie ihren Bauteilen/Komponenten. Ferner gehören Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung zum Leistungsumfang.
Die Leistungen umfassen Wartungs- und Prüfleistungen an Klimasplittgeräten über und unter Tage sowie an kältetechnischen Anlagen, Lüftungszentralen mit Luftbehandlung und Entrauchungsanlagen. Das LOS 1 umfasst die Leistungen im Kauen-, Bürogebäude und Bohrkernlager. LOS 2 umfasst die Leistungen im Förderturm und der Halle für die Förderhaspel. Die Leistungen werden jeweils für einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr und einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr ausgeschrieben. Vertragsbeginn ist jeweils der 01.10.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind keine Angebote eingegangen, welche den Anforderungen aus den Vergabeunterlagen entsprechen. Es wird angestrebt ein Verhandlungsverfahren durchzuführen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.