Miete von Drucksystemen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/517
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511-1200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miete von Drucksystemen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Anmietung von zwei Drucksystemen zzgl. eines Falzsystems, Software (mit Anbindung an die technische Schnittstelle zur ZPD NI zwecks Empfang von NIVADIS-Bildberichten) und Dienstleistungen inkl. eines Full-Services.
Anmietung von zwei Drucksystemen zzgl. eines Falzsystems, Software (mit Anbindung an die technische Schnittstelle zur ZPD NI zwecks Empfang von NIVADIS-Bildberichten) und Dienstleistungen inkl. eines Full-Services für das Land Niedersachsen, vertreten durch das Landeskriminalamt Niedersachsen.
Ein Full-Service beinhaltet folgende Leistungen:
- Systempauschale
- An-/Abfahrt des Technikers
- Verbrauchsmaterialien, z.B. Toner (exklusive Papier und Heftklammern)
- Reinigungsmaterial
- Alle Arbeitsleistungen des Technikers
- Reparaturen und Ersatzteile
- Techniker Einsatz Vor-Ort innerhalb von 4 Stunden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Canon Deutschland GmbH
Postanschrift: Europark Fichtenhain A 10
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 21513450
Internet-Adresse: http://canon.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y51Y14WYHBH3
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.