Lieferung einer Drehleiter mit Korb mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern bei 12 Metern seitlicher Ausladung (DLK 23/12) für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Peine
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kantstraße 5
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/49-9409
Fax: +49 5171/49-7414
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Drehleiter mit Korb mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern bei 12 Metern seitlicher Ausladung (DLK 23/12) für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Peine
Lieferung einer Drehleiter mit Korb mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern bei 12 Metern seitlicher Ausladung (DLK 23/12) für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Peine nach DIN EN 14043:2014
Peine
Lieferung einer Drehleiter mit Korb mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern bei 12 Metern seitlicher Ausladung (DLK 23/12) für die freiwillige Feuerwehr der Stadt Peine nach DIN EN 14043:2014
- Fahrgestell, feuerwehrtechnischer Aufbau und Beladung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer Drehleiter mit Korb mit einer Nennrettungshöhe von 23 Metern bei 12 Metern seitlicher Ausladung (DLK 23/12) für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Peine
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3306
Fax: +49 4131-15-2943
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.