Vergabe Leistungen Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Joachim-Campe-Straße 6-8
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5341839-3542
Fax: +49 5341839-4960
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.salzgitter.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Leistungen Rettungsdienst
Die Stadt Salzgitter beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (nachfolgend "NRettDG"), Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfalltransporte, qualifizierter Krankentransport und Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes) sowie der teilweisen Stellung/Unterhaltung der hierzu benötigten Rettungswachen und Vorhaltung der hierzu benötigten an verschiedene Beauftragte zu vergeben. Vergeben wird die Durchführung von Notfalltransporten mittels Notfallkrankentransportwagen (NKTW), des qualifizierten Krankentransportes mittels Krankentransportwagen (KTW) sowie aus Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes.
Gebhardshagen Zentrum
Salzgitter Neben dem Erfüllungsort der Stadt Salzgitter muss auch der Bereich der Samtgemeinde Baddeckenstedt mit abgedeckt werden.
? Vorhaltung Regelrettungsdienst
- "KTW 1" (insgesamt 47,0 Wochenstunden)
- "KTW 3" (insgesamt 56,0 Wochenstunden)
- "KTW 6" (insgesamt 85,5 Wochenstunden)
- NKTW 1 (insgesamt 168 Wochenstunden)
? sowie folgende Transportkomponenten des erweiterten Rettungs-dienstes
- Stellung und Besetzung von insgesamt 2 KTW
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2029 (5,5 Jahre), mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2030.
Salzgitter Bad
Salzgitter Neben dem Erfüllungsort der Stadt Salzgitter muss auch der Bereich der Samtgemeinde Baddeckenstedt mit abgedeckt werden.
? Vorhaltung Regelrettungsdienst
- "KTW 2" (insgesamt 45,0 Wochenstunden)
- "KTW 4" (insgesamt 42,0 Wochenstunden)
- "KTW 5" (insgesamt 44,5 Wochenstunden)
- NKTW 2 (insgesamt 84 Wochenstunden)
? sowie folgende Transport- und Behandlungskomponenten des erweiterten Rettungsdienstes
- Stellung und Besetzung von insgesamt 1 KTW
- Stellung und Besetzung eines Mannschaftstransportwagens (MTW) mit Besatzung
Die Beauftragung erfolgt für den Zeitraum vom 01.07.2024 bis 31.12.2029 (5,5 Jahre), mit einer einmaligen einseitigen Verlängerungsoption für den Aufgabenträger um ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.12.2030.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
-Aktueller Ausdruck/Auszug (ausreichend in Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Handelsregister gemäß §§ 8 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) i. V. m. der Handelsregisterverordnung (HRV) bzw. aus dem Vereinsregister gemäß §§ 55 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. der Vereinsregisterordnung (VRG)
Einzureichende Unterlagen:
-Sofern verfügbar, Angabe des Gesamtumsatzes (EUR netto) sowie des Umsatzes der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (EUR netto), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (siehe Formblatt "Umsatznachweis" (Anlage 7)).
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum, beginnend spätestens zum 01.07.2024 inklusive dem Zeitraum der Verlängerungsoption (bis 31.12.2030). Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen. Der Nachweis kann geführt werden, entweder
* durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice mit den genannten Mindestdeckungssummen oder
*durch die Bestätigung eines Versicherers über dessen Bereitschaft im Falle der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit den genannten Mindestdeckungssummen mit dem Bieter abzuschließen und über den gesamten Vertragszeitraum - einschließlich Verlängerungsoption - aufrechtzuerhalten.
-Mindestdeckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung.
Einzureichende Unterlagen:
-Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bieters (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bieter mit dem Angebot die Gleichwertigkeit darzulegen.
- Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Betrieb eines NKTW ist nach seiner Art mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste Notfalltransport" (Anlage 8) auszufüllen.
- Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste erweiterter Rettungsdienst" (Anlage 9) auszufüllen.
- Der Standort für das Los 2 muss sich im Bereich der Ortschaft Salzgitter Bad befinden. Der Standort für das Los 2 muss die baulichen wie zufahrtstechnischen Anforderungen in Ziffer 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung erfüllen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter den genauen und geeigneten Standort zu benennen und entweder eine Eigenerklärung oder Nachweise über dessen Verfügbarkeit zu Leistungsbeginn (Eigentumsverhältnisse, Vorverträge über Kauf oder Miete, Verpflichtungserklärung des Vermieters/Eigentümers etc.) vorzulegen. Sofern der Standort zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht den in Ziffern 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung genannten baulichen und zufahrtstechnischen Anforderungen entspricht, hat der Bieter im Angebot zu erläutern, wie er diese bis zum Leistungsbeginn am 01.07.2024 sicherstellen wird (zu den Einzelheiten siehe Ziff. 5.3 der Anlage 1 Leistungsbeschreibung). Der Aufgabenträger behält sich vor, den im Angebot genannten Standort zu besichtigen, um dessen Eignung zu prüfen. Der Bieter hat auf Anforderung durch den Aufgabenträger diese Besichtigung zu ermöglichen.
-Erklärung des Bieters in Zusammenhang mit den Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB (Formblatt "Beleg über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Anlage 6)).
-Aktuelle Auskunft (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) über den Unternehmer als natürliche Person bzw. über die juristische Person oder Personenvereinigung.
und
-Aktueller Auszug (nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe des Angebots) aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für den gesetzlichen Vertreter (bspw. Vorstand eines Vereins, Geschäftsführer einer GmbH etc.) und zudem in beiden Fällen für die zur Führung der Geschäfte vorgesehene Person (Leiter Rettungsdienst bzw. Rettungswachenleiter etc.). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart "O" beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an die Stadt Salzgitter, Fachdienst Feuerwehr, z.Hd. Herrn Preuß, An der Feuerwache 3, 38226 Salzgitter, zu übersenden ist.
Können derartige Auszüge (Gewerbezentralregister- bzw. Bundeszentralregisterauszug) nicht veranlasst werden, weil der Bieter bzw. die betreffenden Personen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammen oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU niedergelassen sind, erkennt der Aufgabenträger eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Personen an. In diesem Fall ist der für den Zuschlag vorgesehene Bieter zur Vorlage der gleichwertigen Bescheinigungen verpflichtet.
Werden die benannten Urkunden/Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters bzw. der betreffenden Personen nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters bzw. der betreffenden Person abgibt.
-Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen in der öffentlichen Notfallrettung, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Betrieb eines NKTW ist nach seiner Art mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste Notfalltransport" (Anlage 8) auszufüllen.
- Mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über ausgeführte Beauftragungen mit Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes, die nach Art und Umfang mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Referenzauftrag bzw. dessen Beendigung darf im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Hierzu ist das Formblatt "Referenzliste erweiterter Rettungsdienst" (Anlage 9) auszufüllen.
§ 10 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz
-Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:
1) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);
2) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);
3) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Aufgabenträger) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);
4) Haftung des Bürgen:
a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus dem - im Rahmen dieses vergaberechtlichen Verfahrens - zu vergebenden Dienstleistungsauftrag über die Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zustehen,
b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab dem 01.07.2024 bis zum 31.12.2030 und somit einschließlich des Zeitraumes der Verlängerungsoption),
c) bis zu einem folgenden Höchstbetrag je Los:
Los 1: [Betrag gelöscht] EUR
Los 2: [Betrag gelöscht] EUR
Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen. Vor Zuschlagserteilung ist dann vom Zuschlagsbieter die entsprechende Bürgschaftsurkunde dem Aufgabenträger auszuhändigen.
-Öffentliche Aufträge über Dienstleistungen dürfen gemäß § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) vom 31. Oktober 2013 nur an Unternehmen vergeben werden, die bei Angebotsabgabe schriftlich erklären, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu zahlen. Fehlt die Mindestentgelterklärung im Sinne von § 4 Abs. 1 NTVergG bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so ist das Angebot gemäß § 4 Abs. 2 NTVergG von der Wertung auszuschließen. In diesem Sinne wird eine Erklärung des Bieters zur Tariftreue und zu den Mindestentgelten gemäß der § 4 Abs. 1 NTVergG gefordert (siehe Formblatt "Mustererklärung Tariftreue und Mindestentgelt" (Anlage 11)).
-Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Regelrettungsdienstes im Umfang von 90 % der Personalstunden nur solches Personal einzusetzen, welches mindestens 19,5 Stunden pro Woche ausschließlich für Rettungsdienstleistungen des Bieters im Rettungsdienstbereich der Stadt Salzgitter eingesetzt wird. 10 % der Personalstunden im Regelrettungsdienst dürfen von ehrenamtlichen/m Kräften/Personal, welches weniger als 19,5 Stunden pro Woche im Rettungsdienstbereich der Stadt Salzgitter eingesetzt wird, erbracht werden. Diese Bedingung gilt nicht für Transport-/Behandlungsleistungen des erweiterten Rettungsdienstes.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 Abs. 2 VgV wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2029 / 2030
Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil.
Bieter-/Arbeitsgemeinschaften
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig, sie werden gemäß § 43 Abs. 2 VgV wie Bieter behandelt. Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird; in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist; dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften; in der angegeben wird, welches Mitglied welche Leistungsteile/ Leistungselemente ausführt. Ist beabsichtigt, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben, ist das beiliegende Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 3) zu verwenden. Mehrfachbeteiligungen von Bietern jedweder Art - beispielsweise als Mitglied einer Bietergemeinschaft und als Einzelbieter - sind im gleichen Los unzulässig und führen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips zum Ausschluss der betroffenen Angebote. Sofern in den Unterlagen auf "den Bieter" Bezug genommen wird, gelten die Ausführungen für Bietergemeinschaften entsprechend, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.
Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern für die Durchführung von Leistungen des Regelrettungsdienstes ist gemäß § 47 Abs. 5 VgV nicht zulässig, weil es sich insoweit um eine bestimmte kritische Dienstleistung handelt, die es erforderlich macht, dass sie vom Bieter bzw. von einem Mitglied der Bietergemeinschaft selbst ausgeführt wird. Der Einsatz von Nachunternehmern ist daher nur für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes im Sinne von Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zulässig. Für Leistungen des erweiterten Rettungsdienstes dürfen demnach Nachunternehmer eingesetzt werden. Sollen Leistungen/Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes durch Nachunternehmer erbracht werden, so hat der Bieter mit dem Angebot zu erklären, um welche Leistungen/Teilleistungen es sich handeln wird. Es ist das Formblatt "Verzeichnis über Teilleistungen der Nachunternehmer im erweiterten Rettungsdienst" (Anlage 4) auszufüllen. Will sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung im Sinne von Ziffer 12 bereits auf den Nachunternehmer berufen (sog. Eignungsleihe, siehe Ziffer 11), so hat er diesen bereits bei Abgabe des Angebots zu benennen und eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, mit der nachgewiesen wird, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers zur Verfügung stehen. Für den Fall, dass der Bieter lediglich für die Erbringung der Leistung/ Teilleistungen des erweiterten Rettungsdienstes und nicht schon für den Nachweis der Eignung Nachunternehmer einsetzt, gilt Folgendes: Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat nach Aufforderung durch den Aufgabenträger innerhalb der gesetzten Frist die vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen und durch Vorlage von entsprechenden Verpflichtungserklärungen den Nachweis zu erbringen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Nachunternehmers für die Durchführung der jeweiligen Leistungen/Teilleistungen zur Verfügung stehen.
Eignungsleihe
Wenn sich ein Bieter für die Transport-/Behandlungskomponenten des erweiterten Rettungsdienstes auf die Leistungsfähigkeit und Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers berufen will (Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV), hat er in seinem Angebot bereits die folgenden Angaben kumulativ zu machen: Name und Adresse dieser Wirtschaftsteilnehmer; Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel des Wirtschaftsteilnehmers bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für den Fall der Eignungsleihe bei Wirtschaftsteilnehmern, die mit dem Bieter im Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt "Erklärung zur Eignungsleihe" (Anlage 5) auszufüllen und von jedem Wirtschaftsteilnehmer zu unterzeichnen. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formblatt ist dem Angebot beizufügen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine Erklärung des Bieters und des Wirtschaftsteilnehmers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften. Für die Form der Unterschriften genügt Textform gemäß § 126 b BGB, sodass gefaxte, gescannte oder Unterschriften in Kopie ausreichend sind. Der Bieter muss einen Wirtschaftsteilnehmer ersetzen, wenn bei diesem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und eine Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB dem Aufgabenträger nicht nachgewiesen wurde oder das entsprechende Eignungskriterium vom Wirtschaftsteilnehmer nicht erfüllt wird (vgl. § 47 Abs. 2 VgV). Soweit diese Wirtschaftsteilnehmer als Nachunternehmer eingesetzt werden sollten, gilt zusätzlich Ziffer 10.
Zu beachtende Besonderheiten bei Bietergemeinschaften
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben, Erklärungen und Nachweise zur Befähigung und zur Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 12.2.4) und die Belege über die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer12.2.1bis 12.2.3) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.3) gilt Folgendes: Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss die Umsatzangaben gemäß Ziffer 12.3.1 vorlegen. Der Nachweis gemäß Ziffer 12.3.2 ist durch die Bietergemeinschaft insgesamt zu erbringen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Nachweise vorlegen. Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 12.2.4) und die Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (Ziffer 12.2.1 bis 12.2.3) müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.3) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.4) der Bietergemeinschaft werden anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Zu beachtende Besonderheiten bei Nachunternehmern
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten eines Nachunternehmers berufen will, muss die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziffer 12.2.4 und der Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß Ziff. 12.2.1 bis 12.2.3 auch für den Nachunternehmer nachgewiesen sein und wird die wirtschaftliche und finanzielle (Ziffer 12.3) sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 12.4) des Bieters anhand der insgesamt von ihm und dem Nachunternehmer vorgelegten Unterlagen bewertet. Für die Unterschriften der Nachunternehmer, auf die der Bieter zurückgreift, genügt Textform im Sinne von § 126b BGB.
Zu beachtende Besonderheiten bei Eignungsleihe
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Wirtschaftsteilnehmers im Wege der Eignungsleihe im Sinne von § 47 Abs. 1 bis 3 VgV zurückgreift, ist Folgendes zu beachten: Soweit der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten des Wirtschaftsteilnehmers in Anspruch nimmt, ist dessen Eignung nachzuweisen. Die Nachweise und Erklärungen bzgl. der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer 12.3) müssen nur in dem Umfang eingereicht werden, in dem der Wirtschaftsteilnehmer seine Leistungsfähigkeit dem Bieter zur Verfügung stellt. Es ist insoweit ausreichend, wenn die Leistungsfähigkeit vom Bieter und dem Wirtschaftsteilnehmer zusammen nachgewiesen wird. Sonstige Nachweise und Erklärungen müssen jedoch von dem Wirtschaftsteilnehmer vorgelegt werden, der im Auftragsfall die entsprechenden Leistungen erbringen würde. Die Erklärung gemäß Ziffer 12.2.1 ist von jedem Wirtschaftsteilnehmer gesondert abzugeben. Für die Unterschriften der Wirtschaftsteilnehmer, auf die der Bieter zurückgreift, genügt Textform im Sinne von § 126b BGB.
Besonderheiten bei Bietern aus anderen Staaten
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen vergleichbare Nachweise erbringen. Eine deutsche Übersetzung ist zwingend beizulegen.
Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYWVA5L41X
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/15-2943