Konrad 2 - Feuerlöschanlagen ZEA_ZXC
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/431623
Fax: +49 5171/431502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konrad 2 - Feuerlöschanlagen ZEA_ZXC
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers.
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen die Feuerlöschanlagen planerisch finalisiert, geliefert und montiert werden.
Diese funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm umfasst die von AN zu errichtenden Feuerlöschanlagen mit allen dazugehörigen Vor- und Nebenleistungen von der Planung und Errichtung dieser bis zur Abnahme.
Die anzubietende Leistung gliedert sich in folgende Leistungsbestandteile:
• Planung und Unterlagenerstellung
• Lieferung und Errichtung der Anlagen
• Inbetriebnahmen und Dokumentation
• Instandhaltungsvertrag
Im Bereich der Tagesanlagen Schacht Konrad 2 kommen folgende Arten von Wasserlöschanlagen zum Einsatz:
Sprühwasserlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Sprinkleranlagen, Hochdruck-Wassernebel-Löschanlagen, Sprühflutanlagen, Wandhydranten und trockene Löschwasserleitungen. Ebenso kommen drei lnergen-Löschanlagen zum Einsatz.
Die Feuerlöschanlagentechnik darf nur durch VdS anerkannten Errichterfirmen, die nachweislich im Verzeichnis VdS 2490 aufgeführt sind, errichtet werden. Im Rahmen der Angebotslegung ist der Nachweis zu führen.
Die Feuerlöschanlagen sind in Übereinstimmung mit der VdS-Richtlinie unter Verwendung VdS-anerkannter Bauteile, Systeme und Verfahren für die Dimensionierung der Rohrleitungen und Druckentlastungseinrichtungen zu installieren.
Die Errichterfirma muss darüber hinaus durch ihre fachliche Qualifikation in der Lage sein, auch dann einen wirksamen Brandschutz sicherzustellen, wenn der Rahmen der VdS-Richtlinie hierfür nicht ausreicht. Erfordern demnach besondere Verhältnisse, wie z. B. die räumliche Anordnung, Bauart, Einrichtungen oder die Brandstoffe, besondere Maßnahmen, so hat dies die Errichterfirma nach Rücksprache mit der Prüfstelle des VdS zu berücksichtigen.
Wandhydranten und Trockene Löschleitungen bestehend aus ca.
• 10 St Wandhydranten Typ F / ca.10 Stück
• 700 m Druckrohr Gewinderohr mittelschwer nahtlos bis DN 76 / ca. 700 m lnergen-Löschanlagen bestehend aus ca. 40 Löschmittelflaschen als 80 l Stahlflasche
• 6 Steuergasflaschen als 80 l Stahlflaschen
• 30 Bereichsventile DN 25 • 30 Alarmfanfaren
• 30 Anzeigetableaus
• 1000m Verteilleitung Sprühwasserlöschanlagen / Schaumlöschanlagen
• 8 St Kreiselpumpe elektrisch
• 4 St Kompressor 2,4 kW
• 2 St Behälterpumpen 7,4 kW
• 12 St Schaummittelzumischstation
• 2 Stück Schaummitteltank 5000 l
• 1600 m Sprühwasserleitung
• 20 St Fernschaltventilstation Sprinkleranlage
• 200 m Löschwasserleitung
• 30 St Sprühwasserdüsen HDWN Löschanlage /Sprühflutanlage
• 70 m Rohrleitung
• 1 St HDWN Pumpeneinheit
• 1 St Einzelzulassung HDWN Löschanlage
Salzgitter, Bleckenstedt
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des AtG zur Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle auf die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) übertragen. In dieser Funktion ist die BGE Auftraggeberin und vergibt die Arbeiten zur Errichtung des Endlagers.
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter sollen die Feuerlöschanlagen planerisch finalisiert, geliefert und montiert werden.
Diese funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm umfasst die von AN zu errichtenden Feuerlöschanlagen mit allen dazugehörigen Vor- und Nebenleistungen von der Planung und Errichtung dieser bis zur Abnahme.
Die anzubietende Leistung gliedert sich in folgende Leistungsbestandteile:
• Planung und Unterlagenerstellung
• Lieferung und Errichtung der Anlagen
• Inbetriebnahmen und Dokumentation
• Instandhaltungsvertrag
Im Bereich der Tagesanlagen Schacht Konrad 2 kommen folgende Arten von Wasserlöschanlagen zum Einsatz:
Sprühwasserlöschanlagen, Schaumlöschanlagen, Sprinkleranlagen, Hochdruck-Wassernebel-Löschanlagen, Sprühflutanlagen, Wandhydranten und trockene Löschwasserleitungen. Ebenso kommen drei lnergen-Löschanlagen zum Einsatz.
Die Feuerlöschanlagentechnik darf nur durch VdS anerkannten Errichterfirmen, die nachweislich im Verzeichnis VdS 2490 aufgeführt sind, errichtet werden. Im Rahmen der Angebotslegung ist der Nachweis zu führen.
Die Feuerlöschanlagen sind in Übereinstimmung mit der VdS-Richtlinie unter Verwendung VdS-anerkannter Bauteile, Systeme und Verfahren für die Dimensionierung der Rohrleitungen und Druckentlastungseinrichtungen zu installieren.
Die Errichterfirma muss darüber hinaus durch ihre fachliche Qualifikation in der Lage sein, auch dann einen wirksamen Brandschutz sicherzustellen, wenn der Rahmen der VdS-Richtlinie hierfür nicht ausreicht. Erfordern demnach besondere Verhältnisse, wie z. B. die räumliche Anordnung, Bauart, Einrichtungen oder die Brandstoffe, besondere Maßnahmen, so hat dies die Errichterfirma nach Rücksprache mit der Prüfstelle des VdS zu berücksichtigen.
Wandhydranten und Trockene Löschleitungen bestehend aus ca.
• 10 St Wandhydranten Typ F / ca.10 Stück
• 700 m Druckrohr Gewinderohr mittelschwer nahtlos bis DN 76 / ca. 700 m lnergen-Löschanlagen bestehend aus ca. 40 Löschmittelflaschen als 80 l Stahlflasche
• 6 Steuergasflaschen als 80 l Stahlflaschen
• 30 Bereichsventile DN 25
• 30 Alarmfanfaren
• 30 Anzeigetableaus
• 1000m Verteilleitung Sprühwasserlöschanlagen / Schaumlöschanlagen
• 8 St Kreiselpumpe elektrisch
• 4 St Kompressor 2,4 kW
• 2 St Behälterpumpen 7,4 kW
• 12 St Schaummittelzumischstation
• 2 Stück Schaummitteltank 5000 l
• 1600 m Sprühwasserleitung
• 20 St Fernschaltventilstation Sprinkleranlage
• 200 m Löschwasserleitung
• 30 St Sprühwasserdüsen HDWN Löschanlage /Sprühflutanlage
• 70 m Rohrleitung
• 1 St HDWN Pumpeneinheit
• 1 St Einzelzulassung HDWN Löschanlage
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Bewerben sich mehr als fünf geeignete Unternehmen werden diejenigen Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl der Bewertung der vorgelegten Referenzen erreicht haben.
- III.4 des Teilnahmeantrages (Referenzen)
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über vergleichbare Projekte, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 5 Jahren abgeschlossen und - zumindest in Teilen - abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen erkennen lassen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Erfahrungen/ Kenntnisse über der Ausführung von wesentlicher Leistungen besitzt, die mindestens folgende Merkmale aufweisen müssen:
Merkmale Errichtung Nass- / Trocken- / und Gaslöschanlagen in Industriebauten (VdS-Zertifiziert): Mindestanforderung Auftragswert > 500.000 €. Die Referenzprojekte, die den geforderten Mindestauftragswert aufweisen und die Errichtung von Industriebauten betreffen, werden hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem Punktsystem/Merkmalen bewertet:
Errichtung Gesamtsystem Nass/Trocken/Gaslöschanlagen (VdS-Zertifiziert): 2 Punkte
Tätigkeit auf einem Bergwerksgelände: 2 Punkte
Tätigkeit auf einer kerntechnischen Anlage: 2 Punkte
Es werden die fünf Referenzen gewertet, mit denen die höchste Punktzahl erreicht wird. Eine Referenz kann maximal 6 Punkte erreichen, so dass insgesamt 30 Punkte erreicht werden können. Diese erzielte Gesamtpunktzahl geht als Auswahlkriterium in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein.
Bei Präqualifizierten Unternehmen, sind die gewählten Referenzen eindeutig zu benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft
- Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben
- Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Darstellung der Unternehmensstruktur
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen §123, §124
Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionenihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
- Eigenerklärung zu Betriebshaftpflicht nebst Deckungsbestätigung (mind. 5 Mio. € für Personenschäden und mind. 10 Mio. € für Sachschäden)
- Aktuelle Bankauskunft
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei Jahren mit vergleichbaren Leistungen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Erstellung von Feuerlöschanlagen in Industriegebäuden einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 10 Mio. € erzielt haben.
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über vergleichbare Projekte, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte bewertet, welche in den letzten 5 Jahren abgeschlossen und - zumindest in Teilen - abgenommen wurden. Projektbeschreibungen / Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen erkennen lassen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Erfahrungen/Kenntnisse über der Ausführung von wesentlicher Leistungen besitzt, die mindestens folgende Merkmale aufweisen müssen:
Merkmale Errichtung Nass- / Trocken- / und Gaslöschanlagen in Industriebauten (VdS-Zertifiziert): (Mindestanforderung Auftragswert > 500.000 €) Die Referenzprojekte, die den geforderten Mindestauftragswert aufweisen und die Errichtung von Industriebauten betreffen, werden hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit und der damit verbundenen Prognose bzgl. einer vertragsgemäßen Leistungserbringung mit dem
Auftragsgegenstand nach Art und Umfang verglichen und nach folgendem Punktsystem/Merkmalen bewertet:
Errichtung Gesamtsystem Nass/Trocken/Gaslöschanlagen (VdS-Zertifiziert): 2 Punkte
Tätigkeit auf einem Bergwerksgelände: 2 Punkte
Tätigkeit auf einer kerntechnischen Anlage: 2 Punkte
Es werden die fünf Referenzen gewertet, mit denen die höchste Punktzahl erreicht wird. Eine Referenz kann maximal 6 Punkte erreichen, so dass insgesamt 30 Punkte erreicht werden können.
Diese erzielte Gesamtpunktzahl geht als Auswahlkriterium in die Bewertung des Teilnahmeantrags ein.
Bei Präqualifizierten Unternehmen, sind die gewählten Referenzen eindeutig zu benennen. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig, z.B. ISO 19443) verfügen.
Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage einer Kopie der Zertifizierungsurkunde Falls keine Zertifizierung nach ISO 19443 besteht, muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen.
Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen der Regel KTA 1401 kann durch Vorlage einer Auftraggeber-Bescheinigung (Eignungsbestätigung gem. Regel KTA 1401) und/oder eine erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden.
Das Qualitätsmanagementsystem und dessen Geltungsbereich muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft müssen diese Anforderungen mindestens von einem Mitglied erfüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zur Feststellung der mangelnden Eignung des Bewerbers und zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages.
Der Bewerber hat Angaben über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich des Industriebaus gemäß Ziffer III.2 des Teilnahmeantrages zu machen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Errichtung Nass- / Trocken- / und Gaslöschanlagen in Industriebauten (VdS-Zertifiziert): Mindestanforderung Auftragswert > 500.000 €
Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§ 12 AtG i.V.m. § 2 Ziff. 3 AtZüV) geprüft und festgestellt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungsstellung erfolgt elektronisch (X-Rechnung).
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.