4723I03310 - Sicherheitstechnische Bewertung der Antragsunterlagen der ANDRA für das französische Endlagerprojekt Cigéo Referenznummer der Bekanntmachung: Z 6 - BASE62215/4723I03310
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30187-676761521
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.base.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
4723I03310 - Sicherheitstechnische Bewertung der Antragsunterlagen der ANDRA für das französische Endlagerprojekt Cigéo
Sicherheitstechnische Bewertung der Antragsunterlagen der ANDRA für das französische Endlagerprojekt Cigéo
Berlin
Der französische Betreiber Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (ANDRA) des Endlagerprojektes Cigéo in der Nähe der Gemeinde Bure in Frankreich hat Anfang des Jahres 2023 die Antragsunterlagen zur Errichtung eines Endlagers für langlebige Abfälle aus Nuklearanlagen sowie hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung bei der französischen Nuklearaufsichtsbehörde Autorité de sûreté nucléaire (ASN) eingereicht. Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten in anderen Ländern zeigen, dass die Antragsunterlagen für ein Endlager in geologischen Formationen umfangreich und thematisch vielschichtig sind. Es ist vorgesehen, dass in Bure ab 2025 radioaktiver Abfall in einer Tiefe von 500 Metern eingelagert wird.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ist das federführende Ressort für Fragen der nuklearen Entsorgung im In- und Ausland. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als nachgeordnete Fach- und Aufsichtsbehörde ist für die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowohl im inländischen Standortauswahlverfahren als auch im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für Zwischen- und Endlager und damit auch für vergleichbare Verfahren im Ausland zuständig.
Mit dem Vorhaben sollen BMUV und BASE frühzeitig eine fachlich fundierte Einschätzung der Antragsunterlagen erhalten, um einerseits fachliche Anhaltspunkte für die konkrete sicherheitsgerichtete Ausgestaltung des französischen Vorhabens zu erhalten. Andererseits soll die fachliche Einschätzung der Antragsunterlagen Bestandteile zum Inhalt haben, die für eine eventuelle Stellungnahme des BASE, als zuständige deutsche Stelle des Bundes, im Rahmen eines grenzüberschreitenden Beteiligungsverfahrens (grenzüberschreitendes UVP) herangezogen werden können. Schließlich soll die fachliche Einschätzung so gestaltet werden, dass die Öffentlichkeit verständlich über das französische Projekt informiert wird. Ferner soll den angrenzenden Bundesländern eine Grundlage zur Verfügung gestellt werden, die diese gegebenenfalls für ihre eigenen Stellungnahmen heranziehen können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen. Ab November 2020 dürfen nur noch elektronische Rechnung akzeptiert werden (siehe hierzu auch Infoschreiben_ZRE und Nutzerhilfe_ZRE)
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Die ABFE-BMU sind den Unterlagen beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zwei Vertreter der Auftraggeberin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.