Lieferung med. Sauerstoff Referenznummer der Bekanntmachung: skbs_12062/23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freisestraße 9/10
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 531595-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung med. Sauerstoff
Lieferung von Flüssigsauerstoff zur medizinischen Anwendung als Fertigarzneimittel nach dem Arzneimittelgesetzbuch sowie Bereitstellung von drei Flüssigsauerstofftankanlagen zur Miete im Städtischem Klinikum Braunschweig. Sowie Lieferung und Vorhaltung der zugehörigen Tankanlagen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bereitstellung von Flüssigsauerstoff als Arzeimittel.
Inkl. Lieferung. Aufstellung, Wartung und Rückbau nach Mietende von drei Sauerstofftanks (2 x mind. 30.000 Liter und 1 x mind. 11.000 Liter) an zwei Standorten des Klinikums Braunschweig. Anschluss an das vorhandene Ringnetz sowie aller erforderlichen Nebenleistungen zum Betrieb der Tankanlagen.
Der Auftraggeber behält sich eine mögliche Verlängerung des Auftrags als einseitige Option durch schriftlichen Abruf (mindestens zwei Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit) um 12 Monate, maximal zweifache Optionsziehung, vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Gesamtumsatz, Insolvenzverfahren sowie weitere Angaben gem. Fb 124 LD
- Der Nachweis zur Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins zur Präqualifikation erbracht werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD vorzulegen. Auf Verlagen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Ausländische Bieter haben einen gleichwertigen Nachweis/ eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen.
- Der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR (einschl. einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz). Diese Anforderungen für den Versicherungsschutz sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der AN muss dem AG unaufgefordert nach Zusage der beabsichtigten Beauftragung (gemäß § 134 GWB), jedoch vor der Auftragserteilung, die geforderten Versicherungsnachweise vorlegen. Ohne diese Nachweise kann nicht mit den Arbeiten begonnen werden.
Die Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
- Erklärung über geegnete Referenzen der vergangenen drei Jahre für vergleichbare Leistungen.
- Laufender Nachweis des Besitzes einer gültigen Zulassungsberechtigung und Herstellungserlaubnis für den Vertragszeitraum (01.01.2024 – 31.12.2027), inkl. optionaler Verlängerung.
- Vorhaltung einer 24/7 Hotline (24 Stunden/ 7 Tage die Woche) zur Aufrechterhaltung der Versorgung.
Die Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Gewähr dafür bieten, dass die Leistung erbracht werden kann.
Zwingende Bedingung für den Auftrag ist eine vom BfArM erteilte Zulassung inkl. Zulassungsnummer für Flüssigsauerstoff zur medizinischen Anwendung als Fertigarzneimittel und die Herstellungserlaubnis der zuständigen Landesbehörde.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotseröffnung findet elektronisch statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.