Bau einer Abfallumschlaganlage auf Langeoog (Funktionalausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-AG
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dohuser Weg 6
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26409
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4462/86-1109
Fax: +49 4462/86-41109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wittmund.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau einer Abfallumschlaganlage auf Langeoog (Funktionalausschreibung)
Der Landkreis Wittmund ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Kreisgebiet auch zuständig für die Abfallentsorgung auf der Insel Langeoog. Dort existiert eine Abfallumschlaganlage, welche in der jetzigen Form nicht zeitgemäß ist und auch am bestehenden Standort nicht ertüchtigt werden kann. Deshalb hat der Landkreis beschlossen, eine neue Abfallumschlaganlage zu errichten.
Die erforderlichen Bauarbeiten werden hiermit funktional in einem Los ausgeschrieben. Der Auftragnehmer soll als Generalunternehmer eine schlüsselfertige Anlage errichten. Zudem soll der Auftragnehmer einen Genehmigungsantrag erstellen und diesen beim Bauamt des Landkreises einreichen. Genauere Angaben sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Müllumschlagstation Langeoog Hafenstraße 5 26465 Langeoog
Der Auftragnehmer (AN) soll als Generalunternehmer eine schlüsselfertige Anlage errichten, bestehend aus
- einer befestigten Fläche (Pflaster- und Betonflächen einschl. Entwässerung)
- einer Umschlaghalle in offener Bauweise
- Zwischenwänden etc. bestehend aus Betonblocksteinen
- einer Fahrzeugwaage
- einem Betriebsgebäude mit Büro, Sozialräumen und Abstellmöglichkeiten für Elektroschlepper
- als Eventualposition: drei Werkswohnungen für Mitarbeiter
- Ver- und Entsorgungsleitungen
- Heizung, Lüftung, Sanitär-Arbeiten
- Photovoltaik, Stromspeicher und weiteren Elementen der elektrischen Anlagen
- Außen- und Grünanlagen sowie
- Einfriedung des Geländes.
Zudem soll der AN einen Genehmigungsantrag erstellen und diesen beim Bauamt des Landkreises einreichen.
Es ist vorgesehen, 3-5 Bewerber zur Vorlage von Angeboten aufzufordern. Sollten mehr geeignete Teilnahmeanträge eingehen, wird der Auftraggeber eine Auswahl entsprechend nachfolgend dargestellter Matrix treffen.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
Die einzelnen Kriterien werden wie folgt gewichtet (in Klammern jeweils die Bezeichnung in Abschnitt III.1.):
Gesamtumsatz (WL1): 20 Punkte
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (WL2): 20 Punkte
Referenzen (BL 2): 40 Punkte
Mitarbeiterzahlen (BL 3): 20 Punkte
Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
- 80% = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,
- 40% = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
- 20% = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Teilnahmeanträge, die nicht eine Mindestpunktzahl von 50% der Gesamtpunkte erreichen (insgesamt 500 Punkte), werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der AG vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Werkswohnungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Teilnahmeunterlagen:
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen (z. B. zur Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
Siehe Teilnahmeunterlagen:
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre
WL 2 Angaben zum Umsatz der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen
Als vergleichbare Leistung zählt hier der Bau von Anlagen der Abfallbewirtschaftung oder von sonstigen Gewerbebauten.
Siehe Teilnahmeunterlagen
Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften
BL 1 Qualitätssicherung
Als Anlage ist ein Nachweis über die Qualitätssicherung (z.B. Zertifizierung nach EN ISO 9001) beizufügen.
BL 3 Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.
BL 2 Referenzen
Mindestens zwei Referenzen: Bau von Anlagen der Abfallbewirtschaftung oder von sonstigen Gewerbebauten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu II.2.7: Die dort genannte Laufzeit bildet die Vorstellung des Auftraggebers ab. Im Rahmen der Verhandlungen kann aber auch über den Bauzeitenplan gesprochen werden.
Allgemein:
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung der auf der Vergabeplattform (vgl. I.3) bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen. Bewerbungsbedingungen und weitere Hinweise zum Projekt sind in den ebenfalls dort bereitgestellten Teilnahmeunterlagen angegeben.
Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des AG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls dort veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob auf der Vergabeplattform weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. Für die Teilnahme an der Angebotsphase ist eine Registrierung bei der Vergabeplattform unabdingbar.
Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Vergabegesetzes hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDNY143VK7AS
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 494131150
Fax: +49 494131152943
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.