Bau einer Abfallumschlaganlage auf Langeoog (Funktionalausschreibung) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-AG

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Wittmund
Postanschrift: Dohuser Weg 6
Ort: Wittmund
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Postleitzahl: 26409
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4462/86-1109
Fax: +49 4462/86-41109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-wittmund.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDNY143VK7AS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://satellite.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YDNY143VK7AS
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bau einer Abfallumschlaganlage auf Langeoog (Funktionalausschreibung)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-041-AG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Wittmund ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für das Kreisgebiet auch zuständig für die Abfallentsorgung auf der Insel Langeoog. Dort existiert eine Abfallumschlaganlage, welche in der jetzigen Form nicht zeitgemäß ist und auch am bestehenden Standort nicht ertüchtigt werden kann. Deshalb hat der Landkreis beschlossen, eine neue Abfallumschlaganlage zu errichten.

Die erforderlichen Bauarbeiten werden hiermit funktional in einem Los ausgeschrieben. Der Auftragnehmer soll als Generalunternehmer eine schlüsselfertige Anlage errichten. Zudem soll der Auftragnehmer einen Genehmigungsantrag erstellen und diesen beim Bauamt des Landkreises einreichen. Genauere Angaben sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45222100 Bau von Abfallbehandlungsanlagen
45232470 Abfallumschlagstelle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94H Wittmund
Hauptort der Ausführung:

Müllumschlagstation Langeoog Hafenstraße 5 26465 Langeoog

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftragnehmer (AN) soll als Generalunternehmer eine schlüsselfertige Anlage errichten, bestehend aus

- einer befestigten Fläche (Pflaster- und Betonflächen einschl. Entwässerung)

- einer Umschlaghalle in offener Bauweise

- Zwischenwänden etc. bestehend aus Betonblocksteinen

- einer Fahrzeugwaage

- einem Betriebsgebäude mit Büro, Sozialräumen und Abstellmöglichkeiten für Elektroschlepper

- als Eventualposition: drei Werkswohnungen für Mitarbeiter

- Ver- und Entsorgungsleitungen

- Heizung, Lüftung, Sanitär-Arbeiten

- Photovoltaik, Stromspeicher und weiteren Elementen der elektrischen Anlagen

- Außen- und Grünanlagen sowie

- Einfriedung des Geländes.

Zudem soll der AN einen Genehmigungsantrag erstellen und diesen beim Bauamt des Landkreises einreichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 30/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Es ist vorgesehen, 3-5 Bewerber zur Vorlage von Angeboten aufzufordern. Sollten mehr geeignete Teilnahmeanträge eingehen, wird der Auftraggeber eine Auswahl entsprechend nachfolgend dargestellter Matrix treffen.

Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.

Die einzelnen Kriterien werden wie folgt gewichtet (in Klammern jeweils die Bezeichnung in Abschnitt III.1.):

Gesamtumsatz (WL1): 20 Punkte

Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (WL2): 20 Punkte

Referenzen (BL 2): 40 Punkte

Mitarbeiterzahlen (BL 3): 20 Punkte

Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.

- 100% = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,

- 80% = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,

- 60% = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im Oberen Durchschnitt,

- 40% = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,

- 20% = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.

Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).

Hierbei handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.

Teilnahmeanträge, die nicht eine Mindestpunktzahl von 50% der Gesamtpunkte erreichen (insgesamt 500 Punkte), werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt.

Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der AG vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Werkswohnungen

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe Teilnahmeunterlagen:

BB 1 Unternehmensbeschreibung

Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften

Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen (z. B. zur Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Teilnahmeunterlagen:

Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften

WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre

WL 2 Angaben zum Umsatz der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen

Als vergleichbare Leistung zählt hier der Bau von Anlagen der Abfallbewirtschaftung oder von sonstigen Gewerbebauten.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Siehe Teilnahmeunterlagen

Für jeden Bewerber, jedes Mitglied von Bewerbergemeinschaften

BL 1 Qualitätssicherung

Als Anlage ist ein Nachweis über die Qualitätssicherung (z.B. Zertifizierung nach EN ISO 9001) beizufügen.

BL 3 Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

BL 2 Referenzen

Mindestens zwei Referenzen: Bau von Anlagen der Abfallbewirtschaftung oder von sonstigen Gewerbebauten

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu II.2.7: Die dort genannte Laufzeit bildet die Vorstellung des Auftraggebers ab. Im Rahmen der Verhandlungen kann aber auch über den Bauzeitenplan gesprochen werden.

Allgemein:

Teilnahmeanträge sind unter Verwendung der auf der Vergabeplattform (vgl. I.3) bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen. Bewerbungsbedingungen und weitere Hinweise zum Projekt sind in den ebenfalls dort bereitgestellten Teilnahmeunterlagen angegeben.

Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des AG erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls dort veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob auf der Vergabeplattform weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen. Für die Teilnahme an der Angebotsphase ist eine Registrierung bei der Vergabeplattform unabdingbar.

Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Vergabegesetzes hingewiesen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YDNY143VK7AS

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Diegitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 494131150
Fax: +49 494131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/08/2023

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