LK - Gebäudereinigung Referenznummer der Bekanntmachung: S-HAMELN-LK-2023-0045
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Süntelstraße 9
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail:
Telefon: +49 51512023215
Fax: +49 51512021569
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
LK - Gebäudereinigung
Unterhaltsreinigung
Kooperative Gesamtschule inkl. Sporthalle, Bad Münder
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung für die Kooperative Gesamtschule (inkl. Sporthalle) des Landkreises Hameln-Pyrmont in Bad Münder für den Zeitraum von 48 Monaten (15.10.2023 - 14.10.2027).
Heinrich-Kielhorn-Schule, Hameln
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung für die Heinrich-Kielhorn-Schule des Landkreises Hameln-Pyrmont in Hameln für den Zeitraum von 48 Monaten (01.10.2023 - 30.09.2027).
Elisabeth-Selbert-Schule inkl. Sporthalle, Hameln
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung für die Elisabeth-Selbert-Schule (inkl. Sporthalle) des Landkreises Hameln-Pyrmont in Hameln für den Zeitraum von 48 Monaten (01.10.2023 - 30.09.2027).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a
EU Satz 1 Nr. 1 VOB/A abzugeben:
1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das
Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des
Unternehmens- oder Wohnsitzes; Mit dem Angebot ist der
Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen
Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen
beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder
eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus
ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des
Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf
Verlangen des Auftraggebers ist zur Bestätigung der
Eigenerklärung ein Nachweis über die Eintragung des
Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die
Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes
vorzulegen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der
Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die
jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind
die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen
Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/
Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine
Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen,
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall
erklärt wird,
b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in
bezeichnet ist,
c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
3. Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine
Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und
zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;
4. Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine
Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen,
dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen
Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende
Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Satz 1 Nr. 2 VOB/A
abzugeben:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils
bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
(2020,2021,2022), soweit es Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren wederbeantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet;
3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde;
4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;
5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch
eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen
aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten
haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in
deutscher Sprache beizubringen.
6. Abgabe der den Vergabeunterlagen beigefügten
Eigenerklärung zum Verbot der Beteiligung von Personen oder
Unternehmen mit einem Bezug zu Russland an öffentlichen
Aufträgen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 (5. EU-Sanktionspaket). Im Fall einer
Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung von allen Mitgliedern
einzureichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der
Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/
Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;
2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt)
4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
5. Nachweis der aktuell gültigen Betriebshaftplichtversicherung,
Meisterbrief Gebäudereinigerhandwerk oder vergleichbar, ISO- /RAL-Zertifizierungen.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen
und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
auf Verlangen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich
der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese
Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen
nach Maßgabe des § 6a EU Satz 1 Nr. 3 VOB/A beizufügen:
1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung
der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder
durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch
eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende
"Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen
aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten
haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in
deutscher Sprache beizubringen.
Ferner ist mit dem Angebot zur Prüfung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit folgender Nachweis beizufügen:
- Sachkundenachweis für Asbest- und KMF-Abbruch-,
Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nach TRGS 519,
521 u. 524.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der
Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den
letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die
wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen
sind. Sollten vergleichbare einschlägige Bauleistungen bereits
mehr als fünf Jahre zurückliegen, behält sich der AG vor, auch
die Referenzen für diese Bauleistungen anzuerkennen.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit
gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen
und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen
vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Unterbeauftragungen sind zugelassen.
Die Besonderen Vertragsbedingungen für die Vergabe von
Bauaufträgen (Tariflohn/Mindestentgelt/
Kernarbeitsnormenverordnung) werden Vertragsbestandteil und
gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten
und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/SHAMELN-
LK-2023-0045. Sie erhalten die Vergabeunterlagen
direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer
aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die
angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen.
Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer
Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der
Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen
Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue
Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160
GWB verwiesen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt..