Regionalmanagement der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt Referenznummer der Bekanntmachung: V-73-2023-LKH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südertor 6
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stucke, Lutz
E-Mail:
Telefon: +49 53511210
Fax: +49 53511211600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt
Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalmanagements in der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt
Die LEADER-Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ liegt im Osten
Niedersachsens an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Von Norden nach Süden
umfasst sie auf 396,62 km² Fläche die Gebiete der Samtgemeinde Velpke, der
Samtgemeinde Grasleben, der Stadt Helmstedt, der Stadt Schöningen und der
Samtgemeinde Heeseberg. Die vollständig im Landkreis Helmstedt befindliche
LEADER-Region wies zum Stichtag 31.12.2020 insgesamt 57.995 Einwohnerinnen
und Einwohner auf. Das Kernstadtgebiet der Stadt Helmstedt ist mit 20.050 EW Teil
der LEADER-Region.
Die Region wurde im Jahr 2015 zum ersten Mal als LEADER-Region anerkannt. Die
mehr als zwei Dutzend Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe haben seitdem 61
Vorhaben zur Umsetzung ihres regionalen Entwicklungskonzepts beschlossen und
konnten dadurch ihr Budget bis auf einen Restbetrag in Höhe von 0,2 % der gewährten
ELER-Mittel binden (Stand 04/2022). Ganz besonders wichtig war dabei die
Einführung eines nationalen Kofinanzierungspools gleich zu Beginn des
Umsetzungsprozesses. Die beteiligten Kommunen und der Landkreis füllen diesen
Pool jährlich nach einem vereinbarten Schlüssel auf und gewährleisten damit die
Umsetzung auch von privaten Projekten. Dies geschieht unabhängig von der
räumlichen Zuordnung der Projekte in vertrauensvoller und vorbildlicher Weise.
Als eine von künftig 68 LEADER-Regionen in Niedersachsen erhält die Region ab dem
Jahr 2023 durch den LEADER-Ansatz ein eigenes Fördermittelbudget in Höhe von rd.
1.5 Mio. €. Das Land Niedersachsen hat bereits mitgeteilt, dass das fortgeschriebene
Regionale Entwicklungskonzept (REK) der Region „Grünes Band im Landkreis
Helmstedt“ alle Kriterien für eine Anerkennung als LEADER-Region erfüllt und die
Anerkennung somit erfolgt ist.
Die LEADER Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ verfolgt die Zielsetzung,
die im Regionalen Entwicklungskonzept „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“
zusammengefasste Strategie unter Beteiligung der lokalen und regionalen Akteure
umzusetzen. Hier besteht bereits eine sehr aktive und motivierte lokale Aktionsgruppe
(LAG), die einen Bestandteil der Struktur der Umsetzung des LEADER Programmes
darstellt.
Für das Regionalmanagement, das zum Erreichen dieser Zielsetzung unabdingbar ist,
soll ein kompetenter Partner gesucht werden, welcher über umfangreiche Kenntnisse
und Erfahrungen mit LEADER oder ähnlichen Förderprogrammen verfügt und in der
Lage ist, sich mit den regionalen Gegebenheiten (Stärken und Schwächen der
Region), den Zielen und Projekten der regionalen Entwicklungsstrategie sowie den
relevanten regionalen Akteuren (Kommunen und bürgerschaftliche Netzwerke) zu
identifizieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionalmanagement der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt
Postanschrift: Mühlenweg 60
Ort: Eicklingen
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 29358
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV statt.
Die eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Anlagen B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, B.1 Anhang 1 Bewerbungsbedingungen, B.2 Anhang 2-Information DSGVO, B.3 Anhang - Liste Unterlagen, B.4 Anhang 4 Bewertungskriterien, B.A Angebotsschreiben, B.C Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf Abwicklungspartner, B.I Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz, B.II Eigenerklärung Nachunternehmer, 20-06 - Erklärung NTVergG Nachunternehmer) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung.
Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.