Regionalmanagement der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt Referenznummer der Bekanntmachung: V-73-2023-LKH

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Helmstedt
Postanschrift: Südertor 6
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stucke, Lutz
E-Mail:
Telefon: +49 53511210
Fax: +49 53511211600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Regionalmanagement der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt

Referenznummer der Bekanntmachung: V-73-2023-LKH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalmanagements in der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die LEADER-Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ liegt im Osten

Niedersachsens an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt. Von Norden nach Süden

umfasst sie auf 396,62 km² Fläche die Gebiete der Samtgemeinde Velpke, der

Samtgemeinde Grasleben, der Stadt Helmstedt, der Stadt Schöningen und der

Samtgemeinde Heeseberg. Die vollständig im Landkreis Helmstedt befindliche

LEADER-Region wies zum Stichtag 31.12.2020 insgesamt 57.995 Einwohnerinnen

und Einwohner auf. Das Kernstadtgebiet der Stadt Helmstedt ist mit 20.050 EW Teil

der LEADER-Region.

Die Region wurde im Jahr 2015 zum ersten Mal als LEADER-Region anerkannt. Die

mehr als zwei Dutzend Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe haben seitdem 61

Vorhaben zur Umsetzung ihres regionalen Entwicklungskonzepts beschlossen und

konnten dadurch ihr Budget bis auf einen Restbetrag in Höhe von 0,2 % der gewährten

ELER-Mittel binden (Stand 04/2022). Ganz besonders wichtig war dabei die

Einführung eines nationalen Kofinanzierungspools gleich zu Beginn des

Umsetzungsprozesses. Die beteiligten Kommunen und der Landkreis füllen diesen

Pool jährlich nach einem vereinbarten Schlüssel auf und gewährleisten damit die

Umsetzung auch von privaten Projekten. Dies geschieht unabhängig von der

räumlichen Zuordnung der Projekte in vertrauensvoller und vorbildlicher Weise.

Als eine von künftig 68 LEADER-Regionen in Niedersachsen erhält die Region ab dem

Jahr 2023 durch den LEADER-Ansatz ein eigenes Fördermittelbudget in Höhe von rd.

1.5 Mio. €. Das Land Niedersachsen hat bereits mitgeteilt, dass das fortgeschriebene

Regionale Entwicklungskonzept (REK) der Region „Grünes Band im Landkreis

Helmstedt“ alle Kriterien für eine Anerkennung als LEADER-Region erfüllt und die

Anerkennung somit erfolgt ist.

Die LEADER Region „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“ verfolgt die Zielsetzung,

die im Regionalen Entwicklungskonzept „Grünes Band im Landkreis Helmstedt“

zusammengefasste Strategie unter Beteiligung der lokalen und regionalen Akteure

umzusetzen. Hier besteht bereits eine sehr aktive und motivierte lokale Aktionsgruppe

(LAG), die einen Bestandteil der Struktur der Umsetzung des LEADER Programmes

darstellt.

Für das Regionalmanagement, das zum Erreichen dieser Zielsetzung unabdingbar ist,

soll ein kompetenter Partner gesucht werden, welcher über umfangreiche Kenntnisse

und Erfahrungen mit LEADER oder ähnlichen Förderprogrammen verfügt und in der

Lage ist, sich mit den regionalen Gegebenheiten (Stärken und Schwächen der

Region), den Zielen und Projekten der regionalen Entwicklungsstrategie sowie den

relevanten regionalen Akteuren (Kommunen und bürgerschaftliche Netzwerke) zu

identifizieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: personelle Besetzung / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Kenntnisse Fördermittel / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 102-322154
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Regionalmanagement der LEADER Region "Grünes Band" im Landkreis Helmstedt

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Amtshof Eicklingen Planungsgesellschaft mbH & Co. KG
Postanschrift: Mühlenweg 60
Ort: Eicklingen
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 29358
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem, europaweiten Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV statt.

Die eingestellten Ausschreibungsunterlagen (Anlagen B. Aufforderung zur Angebotsabgabe, B.1 Anhang 1 Bewerbungsbedingungen, B.2 Anhang 2-Information DSGVO, B.3 Anhang - Liste Unterlagen, B.4 Anhang 4 Bewertungskriterien, B.A Angebotsschreiben, B.C Leistungsbeschreibung, Vertragsentwurf Abwicklungspartner, B.I Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz, B.II Eigenerklärung Nachunternehmer, 20-06 - Erklärung NTVergG Nachunternehmer) sind für die zweite Stufe des Verfahrens, mithin das Verhandlungsverfahren, bestimmt. Diese Unterlagen haben für den zunächst stattfindenden Teilnahmewettbewerb, in dem ausschließlich die Eignung der Bewerber überprüft wird, noch keine inhaltliche Bedeutung.

Den Bewerbern steht es selbstverständlich frei, sich über diese Unterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, schon jetzt weitere Informationen zu dem ausgeschriebenen Projekt einzuholen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirts., Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren

auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,

soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar

sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder

zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/08/2023

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