Veröffentlichung (Publikation) von Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien Referenznummer der Bekanntmachung: 0600-Z2-139.4/0007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 9
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4941-602266
Fax: +49 4941-602378
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bav.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Veröffentlichung (Publikation) von Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien
Rahmenvereinbarung über die Veröffentlichung (Publikation) von in der Regel Stellenanzeigen in Print- und Online-Medien für rund 40 Behörden (ca. 24.000 Beschäftigte) im Ressort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), zentral beauftragt durch den Auftraggeber der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Der Zeitraum verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf durch eine der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet somit spätestens am 31.12.2026.
Im Bereich Printmedien werden voraussichtlich ca. 400 Stellenanzeigen jährlich zu veröffentlichen sein und im Bereich Online-Medien jährlich ca.1.700 Stellenanzeigen.
Vertragslaufzeit 2 ggf. 3 Jahre.
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Schloßplatz 9 in 26603 Aurich
Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) als Auftraggeber (AG) veröffentlicht für rund 40 Behörden im Ressort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bundesweit jährlich ca. 400 Stellenanzeigen in Printmedien und ca. 1.700 in Onlinemedien.
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt dabei folgende Leistungen für den Bereich Print:
Erstellung der jeweiligen Druckvorlagen für die Anzeigen (graphische Gestaltung, Lektorat, Satz, Bildbearbeitung). Es soll auch die Möglichkeit geben, weitere Bilder in Stellenausschreibungen zu verwenden.
Erstellung und ansprechende Gestaltung von Imageanzeigen (siehe Beispiel Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) im Rahmen von Sonder-/Großausschreibungen. Das Layout der Imageanzeigen weicht vom normalen Layout der Stellenanzeigen dahingehend ab, dass Collagen aus gelieferten Bildern erstellt werden müssen und lediglich mit Schlagwörtern und/oder kürzeren Textpassagen gearbeitet wird. Voraussichtliche Häufigkeit: 4 mal jährlich.
Erstellung und Gestaltung von Sonderformaten für Messen. Diese werden in DIN-A6, oder in DIN-A4 benötigt. Die Anzahl und der Aufbau der Anzeigen ist dabei ähnlich wie der einer Imageanzeige.
Erbringung von Beratungsleistungen (Unterstützungsleistungen) im Sinne von Vorschlägen für lukrative Printmedien. Anfragen erfolgen durch den AG, wenn eine regionale oder überregionale Printanzeige erstellt werden soll und im Vorfeld nicht klar ist, in welchem Printmedium vorzugsweise veröffentlicht werden sollte.
Nach Absprache bei Bedarf Erstellung/Generierung von QR Codes in Printmedien mit Verlinkungen zur individuellen Stellenausschreibung
Veröffentlichungen von Stellenanzeigen in kostenlosen Medien im geringen Maße.
Deren bundesweite Lieferung/Übermittlung an Verlage, Druckereien oder deren technische Stelle für die Herstellung des Printobjektes. Einbezogen werden hier auch die Übernahme von Zwangskombinationen, bei der eine Printveröffentlichung einhergehend mit einer Onlineveröffentlichung ist.
Die Erteilung des Anzeigenauftrages zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung mit bestmöglicher Platzierung (kostenneutral) an den/die entsprechenden Verlag/e unter Ausnutzung von Kombinationsmöglichkeiten (mehrere Printobjekte/Ausgaben eines oder mehrerer Verlage).
Der Auftragnehmer (AN) übernimmt dabei folgende Leistungen für den Bereich Online:
Lektorat für Stellenausschreibungen des AG. Das Lektorat beschränkte sich auf die Rechtschreibung und ggf. sprachliche Korrektur des Anzeigentextes.
Erstellung und elektronischer Versand der Stellenausschreibungen an Online- Jobbörsen und/ oder Online-Portalen (inkl. Schul, Hochschul und Universitätsportale).
Veröffentlichung der Stellenausschreibungen in Social Media Kanälen (z.B. Facebook, Xing) und/oder Foren.
Veröffentlichungen von Stellenanzeigen in kostenlosen Portalen.
Ggf. Performance Marketing.
Bereitstellung und ggf. Auswertungen von Klickzahlen.
Erstellung und ansprechende Gestaltung von Imageanzeigen (siehe Beispiel Anlage 9 zur Leistungsbeschreibung) im Rahmen von Sonder-/Großausschreibungen. Das Layout der Imageanzeigen weicht vom normalen Layout der Stellenanzeigen dahingehend ab, dass Collagen aus gelieferten Bildern erstellt werden müssen und lediglich mit Schlagwörtern und/oder kürzeren Textpassagen gearbeitet wird. Voraussichtliche Häufigkeit: 4 mal jährlich.
Erstellung und Gestaltung von Sonderformaten für Messen. Diese werden in DIN A6 oder in DIN A4 benötigt. Der Aufbau der Anzeige ist dabei ähnlich wie der einer Imageanzeige gestaltet. Das Format der Stellenausschreibungen kann dabei von der üblichen Größe und Form abweichen. Die Stellenausschreibungen bzw. Teaser / Skyscraper werden individuell in Absprache mit dem AG abgestimmt und erstellt. Alle durch ein Internetportal gebotenen Werbemöglichleiten sollen umsetzbar sein. Voraussichtliche Häufigkeit: 8 mal jährlich.
Erbringung von Beratungsleistungen (Unterstützungsleistungen) im Sinne von Vorschlägen für zielgruppenorientierte Online Medien. Anfragen erfolgen durch den AG, wenn eine Online Anzeige geschaltet werden soll und im Vorfeld nicht klar ist, in welchem Online Portal vorzugsweise veröffentlicht werden sollte.
Darstellung aller Veröffentlichungsmöglichkeiten eines Anbieters inkl. entsprechender Kosten.
Zwangskombinationen (Printausschreibungen i. V. m. einer Onlineausschreibung) verbleiben im Bereich Printmedien.
Anzeigenpakete/Kontingentausschreibungen
Regelmäßig aktualisierte Liste (2 mal im Jahr) über besonders effektive Ausschreibungsorte mit Bezug auf verschieden Zielgruppen.
Er verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ablauf durch eine der beiden Parteien schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit endet somit spätestens am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter, bei einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied gesondert, hat mit dem Angebot den Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung im Formblatt "Formblatt 133/333b-L/F V2.3 Eigenerklärung Eignung EU (Stand 07/2022)" (siehe Vergabeunterlagen) oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung - EEE" (siehe Link:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html ) zu erbringen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgerecht nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Auf die Möglichkeit der Präqualifikation von Unternehmen wird hingewiesen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft sowie eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Nachweis zur Haftpflicht-Schadensversicherung.
Die Kommunikation zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) erfolgt im Geschäftsverkehr auf Deutsch. Hierfür benennt der AN mind. eine/n feste/n und innerhalb der festgelegten Zeiten zur Erreichbarkeit ständige/n Ansprechpartner/in und eine/n zweite/n Ansprechpartner/in als qualifizierte/n Vertreter/in. Der AN gewährleistet grundsätzlich eine generelle Reaktionszeit von maximal 60 Minuten. Der AN gewährleistet darüber hinaus eine generelle Bearbeitungszeit innerhalb von zwei Stunden; innerhalb dieser festgelegten Bearbeitungszeit muss die Stellenausschreibung für die Veröffentlichung schlussfassend bearbeitet sein. Jede Anfrage und Angebotsfreigabe wird vom AN per E-Mail bestätigt. Grundsätzlich ist der AN verpflichtet sich unter Berücksichtigung der vorgegebenen Reaktionszeit nach dem Redaktionsschluss zu richten und in jedem Fall die rechtzeitige Veröffentlichung zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach den Regeln des Vergaberechts sind in einem Vergabeverfahren ausschließlich die in den Vergabeunterlagen festgelegten Vertragsbedingungen des Auftraggebers maßgeblich. Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Vertragsbedingungen sind deshalb unbeachtlich und werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil.
Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes. Die Vergabeunterlagen sind kostenfrei abrufbar über die e-Vergabe Plattform des Bundes. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes zu erfolgen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Interessenten sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen (auch etwaige Bieterfragen) eigenverantwortlich auf der e-Vergabe Plattform des Bundes informieren müssen.
Im Interesse der Bieter sollten auftretende Fragen unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28.09.2023 - 15:00 Uhr gestellt werden, damit den Bietern ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
Nachunternehmer sind ausgeschlossen.
Für das Bearbeiten und Einreichen von Angeboten wird keine Entschädigung gewährt.
Eventuelle Fragen des Unternehmens/Bieters sind elektronisch in Textform bei der Vergabestelle der BAV über die e-Vergabe Plattform des Bundes einzureichen und werden von dieser elektronisch in Textform über die e-Vergabe Plattform des Bundes beantwortet.
Im Angebotsschreiben (Datei 05 der Vergabeunterlagen) ist unter Ziff. 2 keine Eintragung vorzunehmen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.
Postanschrift: Schloßplatz 9
Ort: Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4941-602266
Fax: +49 4941-602378
Internet-Adresse: https://www.bav.bund.de