Beschaffung von Fachverfahren für das Amt für Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit des Landkreises Aurich
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fischteichweg 7-13
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GÖRG Partnerschaften von Rechtsanwälten mbB
E-Mail:
Telefon: +49 69170000154
Fax: +49 69170000-27
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Fachverfahren für das Amt für Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit des Landkreises Aurich
Beschaffung von auf der Software-Plattform VOIS basierenden Fachverfahren für das Amt für Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit des Landkreises Aurich.
Fachverfahren Kfz
Der Landkreis Aurich als Auftraggeber plant im Amt für Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit die Umstellung auf eine zusammenhängende Softwareumgebung. Die Hauptziele des Auftraggebers sind dabei neben der Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Softwarelandschaft mit zusätzlichen Funktionalitäten auch die Minimierung von Schnittstellen, die einheitliche Bedienung verschiedener Fachverfahren, die Verknüpfung der Gebührenkasse mit allen Fachverfahren und die möglichst weitgehende Reduzierung des Wartungsaufwands. Insoweit werden bereits beim Auftraggeber verschiedene Fachverfahren der VOIS-Softwaregruppe verwendet. Des Weiteren soll im Rahmen der Beschaffung auch sichergestellt werden, dass eine höchstmögliche Komptabilität zu den in den Gemeinden des Landkreis Aurich verwendeten Fachverfahren erreicht wird, die ebenfalls auf der Software-Plattform VOIS basieren.
Für den Bereich der Kfz-Zulassung plant der Auftraggeber die Beschaffung des Fachverfahrens VOIS-Kfz.
Fachverfahren Führerscheinwesen
Der Landkreis Aurich als Auftraggeber plant im Amt für Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit die Umstellung auf eine zusammenhängende Softwareumgebung. Die Hauptziele des Auftraggebers sind dabei neben der Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Softwarelandschaft mit zusätzlichen Funktionalitäten auch die Minimierung von Schnittstellen, die einheitliche Bedienung verschiedener Fachverfahren, die Verknüpfung der Gebührenkasse mit allen Fachverfahren und die möglichst weitgehende Reduzierung des Wartungsaufwands. Insoweit werden bereits beim Auftraggeber verschiedene Fachverfahren der VOIS-Softwaregruppe verwendet. Des Weiteren soll im Rahmen der Beschaffung auch sichergestellt werden, dass eine höchstmögliche Komptabilität zu den in den Gemeinden des Landkreis Aurich verwendeten Fachverfahren erreicht wird, die ebenfalls auf der Software-Plattform VOIS basieren.
Für den Bereich des Führerscheinweisens plant der Auftraggeber die Beschaffung des Fachverfahrens VOIS-FSW.
Fachverfahren Gebührenkasse
Der Landkreis Aurich als Auftraggeber plant im Amt für Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit die Umstellung auf eine zusammenhängende Softwareumgebung. Die Hauptziele des Auftraggebers sind dabei neben der Aktualisierung und Erweiterung der bestehenden Softwarelandschaft mit zusätzlichen Funktionalitäten auch die Minimierung von Schnittstellen, die einheitliche Bedienung verschiedener Fachverfahren, die Verknüpfung der Gebührenkasse mit allen Fachverfahren und die möglichst weitgehende Reduzierung des Wartungsaufwands. Insoweit werden bereits beim Auftraggeber verschiedene Fachverfahren der VOIS-Softwaregruppe verwendet. Des Weiteren soll im Rahmen der Beschaffung auch sichergestellt werden, dass eine höchstmögliche Komptabilität zu den in den Gemeinden des Landkreis Aurich verwendeten Fachverfahren erreicht wird, die ebenfalls auf der Software-Plattform VOIS basieren.
Für den Bereich der Gebührenkasse plant der Auftraggeber die Beschaffung des Fachverfahrens VOIS-GEKA.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die jeweils unter Abschnitt II. 2. 4) dargestellten Leistungen können nach Art. 50 lit. c) ii) der gemeinschaftlichen Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 i.V.m. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb von jeweils einem bestimmten Hersteller beschafft werden, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und damit je zu beschaffenden Fachverfahren eine „technische Ausschließlichkeit“ besteht.
Denn es werden bereits Fachverfahren auf der Grundlage der Software-Plattform VOIS im laufenden Betrieb des Auftraggebers eingesetzt. Die Einbindung von nicht auf der Software-Plattform VOIS basierenden Fachverfahren würden jeweils mindestens eine weitere Schnittstelle zu den derzeitig verwendeten Fachverfahren notwendig machen. Weiter ist Einbindung von anderen als auf der Software-Plattform VOIS basierenden Fachverfahren nicht möglich. Dies stünde jedoch im Widerspruch zu den vom Auftraggeber mit der Beschaffung weiterer Fachverfahren verfolgten Zielen, wonach eine anwenderfreundliche und einheitliche Bedienung verschiedener Fachwendungen, eine gemeinsam genutzte Gebührenkasse sowie die Möglichkeit zur Fehlerminimierung bzw. für einen geringen Wartungsaufwand beabsichtigt wird. Vielmehr ermöglichen nur die auf der Software-Plattform VOIS basierenden Fachverfahren das Erreichen der auftraggeberseitigen Ziele, nämlich die Schaffung einer einheitlichen Oberfläche, die einheitliche Verwendung der unterschiedlichen Fachmodule, eine höchstmögliche Kompatibilität der einzelnen Fachverfahren untereinander, die Einbindung einer gemeinsamen Gebührenkasse, die möglichst hohe Systemsicherheit und die höchstmögliche Komptabilität zu den Gemeinden im Landkreis Aurich.
Mit Blick auf die beim Landkreis vorhandene IT-Infrastruktur unter Beachtung der umfangreichen Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie die gewünschte nahtlose Verknüpfung der einzelnen Fachverfahren untereinander bzw. mit der Gebührenkasse hat der Auftraggeber insoweit entschieden, den sichersten Weg zur Beschaffung der gewünschten Funktionalitäten zu wählen, um insbesondere weder die umfangreichen Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge noch die nahtlose Verknüpfung der einzelnen Fachverfahren untereinander bzw. mit der Gebührenkasse zu gefährden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fachverfahren Kfz
Postanschrift: Breite Straße 33-34
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Breite Straße 33-34
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13187
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Str. 2
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) sind rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 39 Abs. 6 Nrn. 3 und 4 VgV unterbleiben.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).