örtliche Bauüberwachung (Instandsetzungs- u. Ertüchtigungsmaßnahme der Decatur-Brücke) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0413
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
örtliche Bauüberwachung (Instandsetzungs- u. Ertüchtigungsmaßnahme der Decatur-Brücke)
örtliche Bauüberwachung (Instandsetzungs- u. Ertüchtigungsmaßnahme der Decatur-Brücke)
Gemeinde Seevetal, OT Maschen u. HörstenGemeinde Seevetal, OT Maschen u. HörstenGemeinde Seevetal, OT Maschen u. HörstenGemeinde Seevetal, OT Maschen u. HörstenGemeinde Seevetal, OT Maschen u. HörstenGemeinde Seevetal, OT Maschen u. HörstenGemeinde Seevet Hörstener Straße 21220 Seevetal
Überwachung der Bauarbeiten "Ertüchtigung und Instandsetzung der Decatur-Brücke" im Zusammenhang mit dem Rangierbahnhof Maschen und den Fernbahngleisen der DB.
2023.0103: Ertüchtigung und Instandsetzung der Decatur-Brücke - Generalunternehmerleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung
Die Eigenerklärung ist nicht notwendig, sofern Ihr Betrieb präqualifiziert sind. In diesem Fall reicht die Angabe der Präqualifikations-Nr. im Angebotsschreiben.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (mit dem Angebot vorzulegen)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB durchgeführt wurde
Mit dem Angebot hat der AN zudem weitere unternehmensbezogene Angaben abzugeben:
- Eigenerklärung, dass der Bieter/ die Bieter einer Bietergemeinschaft keinen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands hat/ haben (das entsprechende Formular "Eigenerklärung-VO-2022-833.pdf" liegt in den Vergabeunterlagen)
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren: (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der im Bereich der örtlichen Bauüberwachung von Brückenertüchtigungen /Instandsetzungen unter besonderer Berücksichtigung bahnspezifischer Belange erzielte Umsatz muss in den letzten 5 Geschäftsjahren bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR/a zzgl. MwSt. liegen. Maßgebend ist der Mittelwert des Umsatzes der örtlichen Bauüberwachung von Brückenertüchtigungen/ Instandsetzungen unter besonderer Berücksichtigung bahnspezifischer Belange der letzten 5 Geschäftsjahre.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft den geforderten Mindestumsatz erfüllt.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung über das Vorliegen der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen. Die Erklärung ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Es werden folgende Mindestdeckungssummen verlangt:
? Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall: 5 Mio. EUR,
? Vermögensschäden je Versicherungsfall: 5 Mio. EUR,
Die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt mindestens das Zweifache der jeweiligen Mindestdeckungssumme.
- Erklärung zu Mindestentgelten nach NTVergG: Die Einhaltung der Vorgaben des NTVergG ist durch Abgabe einer Erklärung zu Umsetzung des NTVergG zu bestätigen. Sollten Nachunternehmer eingesetzt werden, ist die Erklärung spätestens mit der Angebotsabgabe einzureichen.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (mit dem Angebot vorzulegen): Alle Arbeitgeber bzw. Betriebe in bestimmten Wirtschaftszweigen sind verpflichtet, an Sozialkassen-Verfahren teilzunehmen, soweit diese auf allgemeinverbindlichen Tarifverträgen beruhen (§§ 5 Absatz 1 und Absatz 1a des Tarifvertragsgesetzes). Sozialkassen sind gemeinsame Einrichtungen von Tarifvertragsparteien (§ 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes).
Alternativ reicht eine Bescheinigung darüber, dass keine Verpflichtung zur Teilnahme am Sozialkasse-Verfahren besteht.
Die Bewerber können gemäß § 50 VgV für die geforderten Eigenerklärungen das Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung einreichen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung die Bewerber jederzeit auffordern, sämtliche Nachweise und Unterlagen beizubringen, wenn dies zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbes erforderlich ist.
Einzureichende Unterlagen:
- Konzept:
Die Bieter haben zusammen mit ihrem Angebot ein Konzept mit inhaltlichen Aussagen über die Überwachung der Projektabwicklung, des Projektmanagements, den Umgang mit Abfällen und die Überwachung der Maßnahmen des GU"s zur Einhaltung der Termintreue und des Budgets einzureichen. Dieses wird neben dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt.
- Nachweis der Sachkunde der örtlichen Bauüberwachung für Arbeiten mit Asbest (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zusätzlich ist als Mindestanforderung zu den Referenzen vom Bieter oder einem Partner einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung über Erfahrungen der örtlichen Bauüberwachung auf Baustellen abzugeben, auf denen Arbeiten mit Asbest auftraten.
Alternativ kann auch die Sachkunde der örtlichen Bauüberwachung für Arbeiten mit Asbest durch einen Sachkundenachweis mittels Nachweis eines anerkannten Lehrgangs gem. TRGS 519 erbracht werden.
- Anforderung an die Qualität des eingesetzten Personals (Formblatt Referenzen und Personal) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es sind 2 Personen (Hauptansprechpartner und Vertreter) als jeweilige Ansprechpartner seitens des Bieters anonymisiert zu benennen.
Hierfür sind folgende Mindestkriterien zu erfüllen:
? Ausbildung (Bachelor bzw. entsprechender Fachhochschulabschluss Diplom FH) - Abschluss älter als 5 Jahre
? Berufserfahrung im Bereich der örtlichen Bauüberwachung der Instandsetzung / Ertüchtigung von Spannbetonbrücken unter besonderer Berücksichtigung von bahnspezifischen Belangen von mindestens fünf Jahren
- Referenzen (Formblatt Referenzen und Personal)
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind mindestens 2 bis maximal 5 Referenzen zu vergleichbaren Projekten einzureichen. Mehr als die maximal zulässigen Referenzen werden vom AG nicht bewertet.
Mindestens eine der eingereichten Referenzen muss 4 von 5 der u. g. Mindestanforderungen b) bis f) erfüllen. Die anderen Referenzen müssen mindestens 3 der genannten Punkte b) bis f) erfüllen.
Folgende Anforderungen werden an die Referenzen gestellt:
a. Vertragsabschluss nicht älter als 10 Jahre
b. Tätigkeit als örtliche Bauüberwachung
c. Die Art des Projektes muss eine bauliche Ertüchtigung/Instandsetzung einer Spannbetonbrücke betreffen
d. Erfahrungen mit Abfällen bei dem Projekt
e. Arbeiten im Zusammenhang mit der Deutschen Bahn
f. Projekt im Zusammenhang mit elektrifizierten Gleisanlagen
g. Darstellung der Referenz auf jeweils maximal einer DIN-A4-Seite
h. Folgende Inhalte sind für jede Referenz anzugeben:
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner mit Kontaktdaten
- Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- Projektbeschreibung als Basis der Bewertung
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Harburg, Schloßplatz 6, 21423 Winsen/Luhe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Vertrag wird auf Basis der Kommunalen Vertragsmuster des Boorberg Verlags geschlossen. Grundlage des Vertrags ist das Angebot sowie die HOAI 2021.
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben Sie unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu stellen.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt; Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote erfolgt mittels Punktwerten für die Summe des Angebotspreises, die Referenzen, die Qualität des eingesetzten Personals und die Qualität des Konzeptes. Das wirtschaftlichste Angebot wird dabei anhand der höchsten Punktzahl ermittelt, wobei die zu vergebende Maximalpunktzahl 2.610 Punkte beträgt. Die genaue Bewertung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 10.09.2023 um 10.00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDY140KJH7K
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).