Stadt Wolfenbüttel - Rahmenvertrag für die Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 106-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtmarkt 3-6
Ort: Wolfenbüttel
NUTS-Code: DE91B Wolfenbüttel
Postleitzahl: 38300
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 533186198
Fax: +49 5331867198
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Wolfenbüttel - Rahmenvertrag für die Beschaffung von vollelektrischen Fahrzeugen
Die Stadt Wolfenbüttel beabsichtigt die Vergabe eines Rahmenvertrags für die Beschaffung von 14 vollelektrischen Fahrzeugen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Wolfenbüttel stellt den städtischen Fuhrpark sukzessive auf klimafreundliche Antriebe um. Damit erfüllt Sie die Vorgaben des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes sowie die Ziele des Bundesklimaschutzgesetztes, indem Sie die während der Nutzung der Fahrzeuge entstehenden Emissionen reduziert.
Im Jahr 2022 konnte sich die Stadt Wolfenbüttel mit einem Antrag auf den Förderaufruf 03EMI5 - ELEKTROFAHRZEUGE UND LADEINFRASTRUKTUR - AUFRUF 06/ 2022, durchsetzen und einen Zuwendungsbescheid für „Zuwendung aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfomnds“ (KTF), Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68304, Haushaltsjahr 2022, für das Vorhaben: „Stadt Wolfenbüttel_19PKW_2LFZ_21LIS“ erhalten.
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über 14 PKW im Segment Kleinwagen.
Aufgrund der Bestimmungen der Zuwendung aus Bundesmitteln gilt für diese Ausschreibung das durch das Kraftfahrtbundesamt beschriebene Segment der Kleinwagen. Aus der Anlage 2 zum Förderaufruf geht damit eine durch folgende Fahrzeugmodelle abschließende Liste zulässiger Fahrzeugfabrikate einher:
• Fiat 500 elektro 42,0 kWh (alle Versionen)
• MINI COOPER SE 3-Türer (alle Versionen)
• Opel Corsa-e (alle Versionen)
• Peugeot e-208 (alle Versionen)
• Renault Zoe Z.E.40 (alle Versionen)
• Renault Zoe Z.E.50 (alle Versionen)
Für die Ausführung der Inhalte des Rahmenvertrages gelten die darin genannten Fristen, welche sich aus der oben genannten Förderrichtlinie ergeben und zwingend zu wahren sind. Zu liefern sind 14 Fahrzeuge derselben Marke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- FB 124 oder Präqualifizierung
- Präqualifizierungsnachweis ODER Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkasse sowie der Berufsgenossenschaft (jeweils mit Gültigkeitsdatum oder nicht älter als 12 Monate).
- Nachweis über Eintragung ins Berufsregister
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Erklärungen zum NTVergG
- Produktdatenblätter, Nachweise und Eigenerklärungen gem. Zuschlagskriterien
- Produktdatenblätter
Abschnitt IV: Verfahren
Nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Bitte beachten Sie, dass bei der Angebotsabgabe zwingend das in den Vergabeunterlagen (Zur Rückgabe) bereitgestellte Leistungsverzeichnis hochzuladen ist. Das vom Vergabeportal generierte Preisblatt im Excel-Format ist unzureichend.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.