Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Ochsenmarkt 1
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hansestadt Lüneburg - Stabstelle Bauverwaltungsmanagement
E-Mail:
Telefon: +49 4131/3093428
Fax: +49 4131/3093539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule
Malerarbeiten
Graf-Schenk-von-Stauffenberg-Straße 3, 21337 Lüneburg
Malerarbeiten
Neubau: Innenwände spachteln Q2 ca.: 2000m² , Innenwände grundieren und mit Sililkatfarbe streichen ca.: 2000m² , teilweise abgetönt, Estrich Anstrich Technik Räume ca.: 150m² .
Altbau: Innenwände streichen 450m², Decke streichen 250 m².
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Hort und Umbau Mensa Anne-Frank-Schule - Malerarbeiten
Postanschrift: Wendenstraße 195
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.