Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Tischlerarbeiten (Ph. 1) Referenznummer der Bekanntmachung: bbg-EVG-2023#031
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bückeburg
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bueckeburg.de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Tischlerarbeiten (Ph. 1)
Tischlerarbeiten Phase 1
16 Stück Innentüren,
2 Stck T30-RS Türen
9 Stück Sitzbänke
75 m² Innenverkleidung,
1 Stck Hebe-Faltladen
1 Stck Einbauschrank
25 m Innenfensterbänke
5 Stck WC-Trennwandanlagen
5 Stck Sonnenschutzrollos
Stadt Bückeburg Marktplatz 2-4 31675 Bückeburg, Grundschule am Harrl Ulmenallee 3 31675 Bückeburg
Umbau und Sanierung der Grundschule am Harrl im Bestand
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Tischlerarbeiten Phase 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buchholz
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31710
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ernst-meier-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6KDJ2Z
Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6KDU7Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]