Echtfilm
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Echtfilm
Erstellung und Bearbeitung von Filmen zur Vermittlung seiner Themen
Erstellung und Bearbeitung von Filmen zur Vermittlung seiner Themen
Verlängerung ist zweimal um 12 Monate möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit in Form eines Mindestumsatzes der letzten 3 Jahre für mindestens 200.000€ pro Jahr gemäß § 45 Abs. 1 VgV.
- Nachweis (Bestätigung der Versicherung) über eine gültige Versicherung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden mit einer branchenüblichen Deckungssumme gemäß § 45 Abs. 4 Ziffer 2 VgV.
- Aussagekräftige Angaben über das Unternehmen und dem einzusetzenden Team (feste und freie Mitarbeiter*innen) und eine Übersicht bisher erfolgter Projekte.
- Nachweis von zwei Referenzprojekten der letzten drei Jahre des Unternehmens.
- Bereitschaft und körperliche Fähigkeit zur Befahrung unter Tage für die Projektleitung.
- Der Bieter hat im Angebot umfassend darzulegen, ob und wie die in der Leistungsbeschreibung erforderliche Technik und der Fuhrpark zur Verfügung stehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.