Lieferung von Sauerstoffselbstrettern sowie Regalen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1271
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sauerstoffselbstrettern sowie Regalen
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk
Konrad in Salzgitter soll für die Einfahrenden unter Tage neue Sauerstoffselbstretter und Regale
zur Aufbewahrung dieser beschafft werden.
BGE mbH
Schachtanlage Konrad
Bleckenstedter Straße 50
38239 Salzgitter - Bleckenstedt
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk
Konrad in Salzgitter soll für die Einfahrenden unter Tage neue Sauerstoffselbstretter und Regale
zur Aufbewahrung dieser beschafft werden.
Im Falle eines Brandes im untertägigen Bereich verfügt die Schachtanlage Konrad über sogenannte
Sauerstoffselbstretter (SSR). Diese Sauerstoffselbstretter sind Umluft unabhängige, frei tragbare
Atemschutzgeräte zur Selbstrettung. Sie versetzen den Benutzer in die Lage, beim Auftreten gesundheitsschädlicher
Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube (Schadstoffe) oder bei Sauerstoffmangel in einen
sicheren Bereich zu fliehen oder auf Hilfe zu warten.
Die Geräte arbeiten im geschlossenen Kreislauf, in dem eine Chemikalie (KO2) das CO2 aus der
Ausatemluft bindet und neuen Sauerstoff produziert. Damit sichergestellt wird, dass jeder das Fluchtgerät
auch bedienen kann, muss vor der ersten Seilfahrt und alle 12 Monate wiederkehrend eine
theoretische und praktische Unterweisung mit Anlegeübung durchgeführt werden. Für diesen Zweck
werden Trainingsgeräte vorgehalten. Hiermit werden die einzelnen Schritte beim Anlegen geübt.
Die SSR werden, von jedem der ins Bergwerk einfährt, mitgeführt und sind unter Tage ständig griffbereit
zu lagern (ABBergV §15 - Untertägige Arbeitsstätten Nr. 10 & 11). Das Flucht- und Rettungskonzept
bei einem Brand unter Tage basiert auf 60 Minuten Haltezeit der Geräte. Über Tage werden
sie in der Lampenstube in entsprechenden Regalen gelagert. Diese extra dafür angefertigten Regale
werden vom AN angeboten, geliefert und montiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug
- Eigenerklärung zum Nichtbestehen eines Insolvenz-/Liquidationsverfahrens
- Nachweis / Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis / Eigenerklärung über die Zahlung von Stuern und Abgaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach dem Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB
Sämtliche Nachweise / Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angebeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörde / Institutionen ihres Heimaltlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen. Im Fall von Bietergemeinschaften sind sämtliche Erklärungen / Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechnungen:
Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die
Rechnungseingangsplattform "www.xrechnung-bdr.de" einzureichen.
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 107 GWB zu beachten:
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.