Stadt Burgdorf - Städtebauliche Sanierung Innenstadt - Vergabe der Sanierungsträgerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 225-23

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Burgdorf
Postanschrift: Vor dem Hannoverschen Tor 27
Ort: Burgdorf
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31303
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.burgdorf.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Burgdorf - Städtebauliche Sanierung Innenstadt - Vergabe der Sanierungsträgerleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: 225-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von

Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB

der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Innenstadt".

Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026 und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000 Stadtplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Auftrags ist die Vergabe von

Sanierungsträgerleistungen gemäß § 157 BauGB

der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Innenstadt".

Die Laufzeit des Vertrages ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026 und verlängert sich um 2 Jahre, soweit er nicht gekündigt wird. Eine Verlängerung ist mehrfach bis zum Abschluss der städtebaulichen Maßnahme möglich.

Die Stadt Burgdorf beabsichtigt, für die städtebauliche Sanierung der Innenstadt die Sanierungsträgerleistungen zu vergeben.

In den Jahren 2020/2021 hat die Stadt Burgdorf ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) neu aufgestellt und eine entsprechende vorbereitende Untersuchung (VU) im Juni 2021 durchgeführt. Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahmen sind städtebauliche Missstände in den Bereichen Wirtschaft und Einzelhandel, Baukultur und Ortsbild, Klimaschutz und Klimaanpassung, Natur und Freiraum, Soziale Infrastruktur und

Bildung, Wohnen, Verkehr sowie Kultur und Freizeit festgestellt worden.

Als übergeordnetes Sanierungsziel gilt es die Stärkung des Innenstadtbereichs als funktionale, aktive und vernetzte Ortsmitte für Stadt und Umland umzusetzen. Der Burgdorfer Innenstadt kommen vielfältige Funktionen zu, wobei die Herausforderungen in den letzten Jahren komplexer geworden sind. Der Strukturwandel im Einzelhandel wurde durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt und erfordert eine deutliche Erweiterung der Funktionen der Einkaufsinnenstädte. Wohn-, Bildungs-, Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebote sowie Aufenthaltsqualität sind Schlüsselrolle bei der Vitalisierung der Innenstädte als Ort für alle. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen des Klimawandels und den gestiegenen Anforderungen an den Klimaschutz ist die Sicherung und Anpassung von Stadtgrün eine wichtige Aufgabe.

Der Schwerpunkt der Sanierung liegt auf der Stärkung und Revitalisierung der zentralen Funktion des Innenstadtbereichs "Innenstadt Burgdorf" durch verschiedene Neuordnungs-, Aufwertungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen. Die Attraktivität der Innenstadt soll erhöht werden. Zudem sollen wichtige Impulse gesetzt werden, um strukturelle und funktionelle Missstände zu beseitigen.

Es lassen sich folgende Sanierungsbereiche festhalten:

- Wirtschaft und Einzelhandel

- Baukultur und Ortsbild

- Klimaschutz und Klimaanpassung

- Natur und Freiraum

- Soziale Infrastruktur und Bildung

- Wohnen

- Verkehr

- Kultur und Freizeit

Durch die Entwicklung des Innenstadtbereichs soll eine Stärkung der Funktion als Einkaufs-, Erlebnis-, Arbeits-, und Wohnstandort erreicht werden. Ziel ist es, eine Plattform für soziale Interaktionen und Standort für vielfältiges soziales, kulturelles und medizinisches Infrastrukturangebot zu schaffen.

Die Stadt Burgdorf wurde am 27.10.2022 mit dem Fördergebiet "Innenstadt" in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt - und Ortskerne" aufgenommen. Die Städtebauförderungsmittel für das Jahr 2022 wurden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR festgesetzt (inkl. Eigenanteil der Stadt Burgdorf in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR). Für das Jahr 2023 wurden Städtebaufördermittel in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR angemeldet. Eine Bewilligung hierzu steht noch aus.

Die Eckdaten des Sanierungsgebietes lauten wie folgt:

Lage des Fördergebietes: Innenstadt Burgdorf

Gebietsgröße: ca. 44,8 ha

Einwohnerzahl: 31.083 (Gesamteinwohnerzahl Stand 31.12.2021)

Durchführungszeitraum: 2023 - 2037

Beantragte Gesamtfinanzierungssumme: [Betrag gelöscht] EUR (Stand 24.05.2022)

z.Zt. bewilligte Gesamtfinanzierungssumme: [Betrag gelöscht] EUR

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass sich die Gesamtfinanzierungssumme mit der Programmanmeldung für das Jahr 2024 erhöhen wird, da mit der Aufstellung des Städtebaulichen Rahmenplans und dem anstehenden Beschluss über dessen Inhalte im April 2023 eine neue, konkretere Kostenschätzung vorliegen wird.

Die für die Sanierung zurzeit veranschlagten Kosten in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR werden zu gleichen Teilen von Bund, Land und der Stadt Burgdorf getragen und auf einen Sanierungszeitraum von 10 bis 12 Jahren verteilt (Anteil der Stadt Burgdorf p.a. [Betrag gelöscht] EUR).

Weitere Einzelheiten können den nachfolgenden Unterlagen entnommen werden.

- ISEK 2021

- Vorbereitende Untersuchung (VU) Stadt Burgdorf (Stand Juni 2021)

- Antragsunterlagen Städtebauförderung

- Aufnahmebescheid Städtebauförderung

- Städtebaulicher Rahmenplan (Entwurf vom 21.03.2023) "Innenstadt Burgdorf"

Die Stadt Burgdorf wurde im September 2021 in das Sofortprogramm "Perspektive Innenstadt" aufgenommen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1. Qualität des Projektteams / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: 2. Darstellung der Herangehensweise an das vorliegende Projekt / Gewichtung: 40 %
Kostenkriterium - Name: 3. Vergütung einschließlich Nebenkostenkpauschale / Gewichtung: 30 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 067-199467
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe der Sanierungsträgerleistung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DSK GmbH
Postanschrift: Anne-Conway-Straße 1
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Telefon: +49 4213290163
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J6PMK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131-153306
Fax: +49 4131-152943
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.

Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023

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